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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 512/09, 4 B 657/09   

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https://dejure.org/2009,1430
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 512/09, 4 B 657/09 (https://dejure.org/2009,1430)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.2009 - 4 B 512/09, 4 B 657/09 (https://dejure.org/2009,1430)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 2009 - 4 B 512/09, 4 B 657/09 (https://dejure.org/2009,1430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    NiSchG NRW § 1 Abs. 1 Satz 1; ; NiSchG NRW § 2 Nr. 5; ; NiSchG NRW § 2 Nr. 7; ; NiSchG NRW § 4 Abs. 1 Satz 1; ; NiSchG NRW § 4 Abs. 2; ; NiSchG NRW § 5 Abs. 1

  • prewest.de PDF, S. 47

    §§ 1, 2, 4, 5 NiSchG NRW
    Rauchverbot; Gaststätte im Laufbereich eines Arcaden-Einkaufszentrums EKZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des gesetzlichen Rauchverbots gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW) für den in der Lauffläche einer bestimmten Arcarde liegenden Gaststättenbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Was ist ein Gebäude?

  • nomos.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauchverbot im Einkaufszentrum

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Rauchverbot im Laufbereich eines Einkaufszentrums

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot für Gaststätten im Laufbereich von Einkaufszentren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 129
  • DÖV 2010, 279
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen Gesundheitsvorschriften in Bayern: Rauchverbot auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 512/09
    A. zu der im Wortlaut allerdings abweichende Regelung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesundheitsschutzgesetz OLG Bamberg, Beschluss vom 12.8.2009 - 2 Ss OWi 795/09 -, LexisNexis.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09

    Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume

    Da der Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ein besonders hochrangiges Rechtsgut ist, das auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigt (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 aaO.), ist es der Antragstellerin zuzumuten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache den angeordneten Maßnahmen nachzukommen, selbst wenn zu Gunsten ihres Anliegens unterstellt wird, dass diese auf Dauer die Fortführung des Betriebs in Frage stellen (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2009 - 4 B 512/09 - juris).
  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 593/09

    Rechtmäßigkeit eines Rauchverbots hinsichtlich eines in einem Einkaufszentrum

    Auf die Beschwerde der Beklagten änderte das OVG NRW mit Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag ab.

    Durch Beschluss der Kammer vom 19.04.2010 ist der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO von den Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 L 534/10 fortgeführt worden.

    Es handelt es sich daher um einen Dauerverwaltungsakt, sodass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankommt, vgl. OVG NW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - .

    Demnach erscheint ein Rauchverbot für Gastflächen auch in Räumen, die in weiteren Teilbereichen für andere Zwecke genutzt werden und keinem Rauchverbot unterliegen, hinreichend sachlich gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - ; zustimmend nunmehr VG Köln, Beschluss vom 29.07.2010 - 7 L 534/10 - und Urteil vom 27.07.2010 - 7 K 7449/08 - ; ebenso BayVGH, Beschluss vom 11.11.2011 - 22 CS 11.1992 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2009 - 11 K 4149/08 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.2011 - 10 S 2533/09 - ; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 - .

    Dies gilt für Gaststättenbereiche, weil die Gäste sich dort über längere Zeit aufhalten und dort viel und gern geraucht wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - Rn. 27.

    Eine derartige Schlussfolgerung ergibt sich auch nicht aus der zitierten Literaturstelle bei Breitkopf/Stollmann, Nichtraucherschutzrecht, 2. Auflage, S. 35. Soweit dort auf S. 36 der Beschluss des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - genannt ist, befasst sich diese Entscheidung nicht mit der Frage, ob im Einkaufszentrum eine Rauchergaststätte nach § 4 Abs. 2 NiSchG zulässig sein kann.

  • VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10

    Gelten des Rauchverbots in einer sich ohne eigene räumliche Abgrenzung auf der

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - wird geändert.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners änderte das OVG NRW mit Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag ab.

    Durch Beschluss der Kammer vom 19.04.2010 ist der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO von den Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung abgetrennt und unter dem vorliegenden Aktenzeichen fortgeführt worden.

    Bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung erscheint es überwiegend wahrscheinlich, dass sich die Sachlage seit dem 28.11.2009 geändert hat und die Erfolgsaussichten der Klage daher abweichend von dem Beschluss des OVG NRW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - positiv zu beurteilen sind.

    Dies gilt für Gaststättenbereiche, weil die Gäste sich dort über längere Zeit aufhalten und dort viel und gern geraucht wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - Rn. 27.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 4 B 1162/10

    Nichtraucherschutz; Gaststätte; Einkaufszentrum; Lauffläche offen

    Das Verwaltungsgericht hat dem nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestellten Antrag des Antragstellers, den Beschluss des Senates vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 - zu ändern und die aufschiebende Wirkung seiner Klage vor dem VG Köln - 7 K 593/09 - wiederherzustellen bzw. anzuordnen, zu Unrecht teilweise entsprochen, wie die Antragsgegnerin hinreichend dargetan hat.

    Wie der Senat im Beschluss vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 - im Einzelnen ausgeführt hat, gilt das gesetzliche Rauchverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW) auch für den Gaststättenbetrieb des Antragstellers, der in der Lauffläche der L. -B. liegt.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 - ausgeführt hat, durfte der Gesetzgeber "nämlich bei typisierender Betrachtungsweise davon ausgehen, dass in Gaststätten - gemessen an anderen Bereichen des öffentlichen Lebens - nicht nur wegen der Verweildauer, sondern auch wegen des Genusses anregender Getränke oder nach dem Verzehr von Speisen gern und viel geraucht wird.

    Beschluss vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 -, GewArch 2010, 122; vgl. auch Breitkopf/Stollmann, NiSchG, 2. Aufl. 2010, S. 36.

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" mit dem Antragsteller dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Denn in Gaststätten - gleich an welchem Ort und auch in Einkaufszentren - halten sich die Besucher typischerweise länger auf, nehmen Speisen und anregende Getränke zu sich und rauchen unter diesen Umständen mehr und länger (vgl. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 24).

    Denn die Möglichkeit, sich in dem klägerischen Wirtsgarten - evtl. mit anderen Menschen zusammen - an einen Tisch setzen sowie Speisen und - auch anregende - Getränke genießen zu können, rechtfertigt die Annahme, das dort nicht nur wegen der Verweildauer der Gäste im Vergleich zu den sonstigen, nicht-gastronomisch genutzten Laufflächen des Einkaufszentrums besonders gern und viel geraucht wird (vgl. OVG Münster v. 11.11.2009, 4 B 512/09).

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Denn in Gaststätten - gleich an welchem Ort und auch in Einkaufszentren - halten sich die Besucher typischerweise länger auf, nehmen Speisen und anregende Getränke zu sich und rauchen unter diesen Umständen mehr und länger (vgl. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 24).

    Denn die Möglichkeit, sich in dem klägerischen Wirtsgarten - evtl. mit anderen Menschen zusammen - an einen Tisch setzen sowie Speisen und - auch anregende - Getränke genießen zu können, rechtfertigt die Annahme, das dort nicht nur wegen der Verweildauer der Gäste im Vergleich zu den sonstigen, nicht-gastronomisch genutzten Laufflächen des Einkaufszentrums besonders gern und viel geraucht wird (vgl. OVG Münster v. 11.11.2009, 4 B 512/09).

  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 7956/09

    Begehren einer Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auf die Beschwerde der Beklagten änderte das OVG NRW mit Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag ab.

    Durch Beschluss der Kammer vom 19.04.2010 ist der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO (Antrag zu 4.) von den Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung (Antrag zu 1.) abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 L 534/10 fortgeführt worden.

    Die Beklagte hält im Wesentlichen an ihrer in der angefochtenen Ordnungsverfügung vom 15.01.2009 vertretenen Auffassung zum Rauchverbot fest und beruft sich auf die Beschlüsse des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - und vom 28.02.2011 - 4 B 1162/10 - in den durchgeführten Eilverfahren.

  • VGH Bayern, 11.11.2011 - 22 CS 11.1992

    Rauchverbot für Gaststätten erfasst auch Bewirtungsflächen im Einkaufszentrum

    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" mit der Antragstellerin dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f.; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Denn in Gaststätten - gleich an welchem Ort und auch in Einkaufszentren - halten sich die Besucher typischerweise länger auf, nehmen Speisen und anregende Getränke zu sich und rauchen unter diesen Umständen mehr und länger (vgl. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - 4 B 63/20

    Nichtraucherschutz; Rauchverbot; Raum; vollständig umschlossen; Gaststätte;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 -, GewArch 2010, 122 = juris, Rn. 7 ff., und - 4 B 657/09 -, juris, Rn. 6 ff., unter Hinweis auf LT-Drs.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 -, GewArch 2010, 122 = juris, Rn. 20.

  • VG Cottbus, 21.08.2014 - 3 K 1253/12

    Gesundheit, Hygiene, Lebens und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Dabei genügt es, wenn die jeweilige Einrichtung nur auf einer Teilfläche eines umschlossenen Raumes betrieben wird; der Gesetzeswortlaut setzt nicht voraus, dass der Betrieb der genannten Einrichtungen den gesamten umschlossenen Raum einnimmt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 13; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 10 S 2533/09 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 36; jeweils zu vergleichbaren Regelungen).

    Hierunter fallen alle durch Wände und Decken umschlossene, also vollständig umbaute Räume (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 -, a. a. O., dort Rdn. 11).

    Weitere Differenzierungen etwa nach dem von dem Raum umschlossenen Luftvolumen im Verhältnis zur Bodenfläche, der Höhe des Raumes, dem Grad der Durchlüftung oder dem Anteil der von dem Rauchverbot betroffenen Einrichtung an der Gesamtnutzung des Raumes hat der Gesetzgeber nicht vorgenommen, wozu er aufgrund seiner Befugnis, typisierende Regelungen zu treffen, auch nicht verpflichtet war (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2009 - 4 B 512/09 -, a. a. O., dort Rdn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 4 B 893/20

    Verpflichtung eines Betreibers eines Shisha-Cafés zur Einhaltung des Rauchverbots

  • VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

  • VG Hannover, 16.04.2010 - 11 B 6294/09

    Nachträgliche Erteilung von Auflagen an einen Gaststättenbetreiber zur

  • VG Düsseldorf, 21.01.2014 - 3 K 4778/13

    Rauchverbot gilt auch im "Brauhof" des Uerige

  • VG Arnsberg, 22.05.2015 - 3 L 463/15

    Rauchverbot in Schützenfestzelt bestätigt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 4 B 7/11

    Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Rauchen in der Öffentlichkeit als Zweck des

  • VG Düsseldorf, 12.12.2014 - 3 K 2046/14

    Ermächtigungsgrundlage; feststellender Verwaltungsakt; Nichtraucherschutz;

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