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   BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06   

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BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06 (https://dejure.org/2006,6480)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2006 - 4 B 55.06 (https://dejure.org/2006,6480)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 4 B 55.06 (https://dejure.org/2006,6480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Hinreichende Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz; Platzqualität einer Straßenkreuzung; Maßgeblichkeit der von außen wahrnehmbaren Erscheinung eines Gebäudes für die Beurteilung des Einfügens in die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1
    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Traufhöhe muss für nähere Umgebung nicht prägend sein! (IBR 2007, 279)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 514
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06
    Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 BVerwG 4 C 18.92 BVerwGE 95, 277 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168; Beschluss vom 21. Juni 1996 BVerwG 4 B 84.96 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 180).

    Vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (Urteil vom 23. März 1994 a.a.O. S. 282).

  • BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbau in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06
    Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 BVerwG 4 C 18.92 BVerwGE 95, 277 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168; Beschluss vom 21. Juni 1996 BVerwG 4 B 84.96 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 180).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06
    Die Beschwerde benennt nicht wie dies erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26) einen die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz von den in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein könnte.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06
    Auf den Vortrag der Beklagten, dass dem T.platz keine Platzqualität zukomme und dass sich das Vorhaben in das an den T.platz anschließende Bauquartier nicht einfüge, brauchte der Verwaltungsgerichtshof nicht näher einzugehen, weil es auf diese Fragen nach seiner für das Vorliegen eines Verfahrensmangels maßgebenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 BVerwG 6 C 10.84 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183, stRspr) Rechtsauffassung nicht ankam.
  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Den Senatsbeschlüssen vom 26. Juli 2006 (- BVerwG 4 B 55.06 - BRS 70 Nr. 89 = juris Rn. 6) und vom 21. Juni 2007 (- BVerwG 4 B 8.07 - BRS 71 Nr. 83 = juris Rn. 5) lässt sich Abweichendes nicht entnehmen, weil dort andere Maßkriterien als das Verhältnis der Gebäude zur umgebenden Freifläche besonders prägend waren, so dass auf sie vorrangig abzustellen war (vgl. Urteil vom 23. März 1994 a.a.O. S. 282).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    5 1.3 Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist nach der Rechtsprechung des Senats die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung; vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (Urteil vom 23. März 1994 BVerwG 4 C 18.92 BVerwGE 95, 277 ; Beschluss vom 26. Juli 2006 BVerwG 4 B 55.06 Baurecht 2007, 514).
  • OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22

    Einfügen eines Erweiterungsbaus nach dem Maß der baulichen Nutzung

    Daher kommt es vordringlich auf die in dem § 16 Abs. 2 BauNVO genannten "absoluten" Größenmaße des Baukörpers wie die aus Länge und Breite zu ermittelnde Grundfläche der Anlagen, die erkennbar in Erscheinung tretende Geschosszahl und die Höhe der jeweiligen Gebäude an, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514).

    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514] Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.

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