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   BVerwG, 02.05.2013 - 4 B 59.12   

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BVerwG, 02.05.2013 - 4 B 59.12 (https://dejure.org/2013,10748)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2013 - 4 B 59.12 (https://dejure.org/2013,10748)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 4 B 59.12 (https://dejure.org/2013,10748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 Abs. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines "strikten" Kongruenzgebots im Lichte der Niederlassungsfreiheit

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 267 Abs. 3 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines "strikten" Kongruenzgebots im Lichte der Niederlassungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2013 - 4 B 59.12
    Mit dem von der Beigeladenen angeführten Umstand, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. März 2011 (Rs. C-400/08, Kommission/Spanien) erst nach dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 4 C 8.10 - (BVerwGE 138, 301) ergangen sei, lässt sich der behauptete Klärungsbedarf nicht begründen.

    Dementsprechend hat der Verwaltungsgerichtshof mit Blick auf das mit der Zielfestlegung verfolgte raumordnerische Ziel einer flächensparenden Raumnutzung und Verkehrsvermeidung (Urteil vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 19) das konkrete (Gesamt-)Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des Verkehrsaufkommens betrachtet (UA S. 31 f.).

    Wie der Senat in seinem vom Verwaltungsgerichtshof zitierten Urteil vom 16. Dezember 2010 (a.a.O. Rn. 18) ausgeführt hat, muss sich ein raumordnerisches Ziel mit dem verfügbaren städtebaulichen Planungsinstrumentarium umsetzen lassen, andernfalls erweist es sich als nicht geeignet (vgl. auch Urteil vom 10. November 2011 - BVerwG 4 CN 9.10 - BVerwGE 141, 144 Rn. 15 f.).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2013 - 4 B 59.12
    Sie kann bereits auf der Ebene der Landesplanung einsetzen und - in unterschiedlicher Gestalt - mit der zentralörtlichen Gliederung verbunden werden (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ).
  • BVerwG, 10.11.2011 - 4 CN 9.10

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020; Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2013 - 4 B 59.12
    Wie der Senat in seinem vom Verwaltungsgerichtshof zitierten Urteil vom 16. Dezember 2010 (a.a.O. Rn. 18) ausgeführt hat, muss sich ein raumordnerisches Ziel mit dem verfügbaren städtebaulichen Planungsinstrumentarium umsetzen lassen, andernfalls erweist es sich als nicht geeignet (vgl. auch Urteil vom 10. November 2011 - BVerwG 4 CN 9.10 - BVerwGE 141, 144 Rn. 15 f.).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08

    Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2013 - 4 B 59.12
    Mit dem von der Beigeladenen angeführten Umstand, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. März 2011 (Rs. C-400/08, Kommission/Spanien) erst nach dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 4 C 8.10 - (BVerwGE 138, 301) ergangen sei, lässt sich der behauptete Klärungsbedarf nicht begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 3 S 1964/13

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Nutzung der notwendigen Stellplätze auf

    So werden bei der Beurteilung insbesondere die Gebietsart, der konkrete Standort, die Zahl und die Benutzungsart der Stellplätze, die Art und Weise der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum sowie die Funktion der Stellplätze als "notwendige" oder zusätzliche Stellplätze eine Rolle spielen (BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003 - 4 B 59/12 - NVwZ 2003, 1516; Urt. d. Senats v. 2.7.1999 - 3 S 1393/99 - VBlBW 2000, 76 m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 37 Rn. 108; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Busch/Hager/Gammerl, LBO, 6. Aufl., § 37 Rn. 69).
  • VG Würzburg, 25.07.2017 - W 4 K 16.936

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch offene Doppelparker in

    Bei dieser Beurteilung spielen insbesondere die Gebietsart, der konkrete Standort, die Zahl und die Benutzungsart der Stellplätze, die Art und Weise der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum sowie die Funktion der Stellplätze als "notwendige" oder zusätzliche Stellplätze eine Rolle (BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/12 - juris Rn. 7).

    Soweit es bei dieser Betrachtung auf die Frage der Zumutbarkeit der im Zusammenhang mit der Nutzung von Stellplätzen und Garagen auftretenden Lärmimmissionen ankommt, kann hierbei jedoch nicht schematisch auf die Einhaltung bzw. Überschreitung der Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - abgestellt werden, schon allein um Wertungswidersprüche zu § 12 Abs. 2 BauNVO zu vermeiden (BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - juris Rn. 15; VG Hamburg, B.v. 13.11.2015 - 9 E 2858/15 - juris Rn. 44 m.w.N.; Würfel, in: Simon/Busse, Bayer. Bauordnung, 124. Ergänzungslieferung Januar 2017, Art. 47 Rn. 237, 252).

    Hierfür kommen beispielsweise die bauliche Gestaltung der Stellplätze und ihrer Zufahrt, eine Anordnung, die eine Massierung vermeidet, der Verzicht auf Stellplätze zugunsten einer Tiefgarage oder Lärmschutzmaßnahmen an der Grundstücksgrenze oder andere geeignete Maßnahmen in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/12 - juris Rn. 7).

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12

    Überprüfung der Gültigkeit des Regionalplans Südhessen 201 0/Regionaler

    Weitergehend sind diese Festlegungen nur dann im Lichte der Einschränkung der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit verhältnismäßig, wenn sie nicht für alle Fallgestaltungen unterschiedslos strikte Beachtung beanspruchen (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 4 B 59.12 -, juris, Rdnr. 23).

    Sollte die Zielfestlegung wegen ihrer praktisch fehlenden Umsetzbarkeit, wie die Antragstellerin annimmt, tatsächlich "ins Leere gehen", weil sich in den Oberzentren der Region trotz intensiver Suche keine geeigneten Standorte finden, so beträfe dies nicht die Geeignetheit der Zielfestlegung, sondern begründete allenfalls einen die Abweichung rechtfertigenden Härtefall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 4 B 59.12 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

    Hierzu gehören insbesondere das Konzentrationsgebot, das Kongruenzgebot, das Beeinträchtigungsverbot und das Integrationsgebot (Plansatz 3.3.7; vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 - VBlBW 2010, 357; Urt. v. 4.7.2012 - 3 S 351/11 - BauR 2013, 425 [bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 2.5.2013 - 4 B 59.12 - juris]).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 4 B 3.13

    Einzelhandelsausschluss; Gewerbegebiet; Rechtfertigung;

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. März 2011 (Rs. C-400/08, Kommission/Spanien, Slg. 2011, I-1915), die sich in den Grundaussagen mit den vom Senat im Urteil vom 16. Dezember 2010 in Bezug genommenen Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston vom 7. Oktober 2010 deckt (Beschluss vom 21. Mai 2013 - BVerwG 4 B 59.12 -), bestätigt den Befund, dass planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Einzelhandelsbetrieben aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes grundsätzlich zulässig sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2013 - 3 S 3356/11

    Normenkontrollverfahren gegen die Teilfortschreibung eines Regionalplans zum

    b) Ein raumordnerisches Ziel ist allerdings auch dann nicht erforderlich im Sinne dieser Vorschrift, wenn es sich mit dem verfügbaren städtebaulichen Instrumentarium nicht rechtmäßig umsetzen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.5.2013 - 4 B 59.12 - juris Rn. 15; Bunzel/Hanke, Die Grenzen der Regelungskompetenz der Raumordnungsplanung im Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit, 2011, S. 29; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz- berger, BauGB, 2013, § 1 Rn. 56).
  • VG Augsburg, 22.08.2014 - Au 5 S 14.1046

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarantrag; Errichtung von 54 Wohneinheiten, 4

    So werden bei der Beurteilung insbesondere die Gebietsart, der konkrete Standort, die Zahl und Benutzungsart der Stellplätze, die Art und Weise der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum sowie die Funktion der Stellplätze als notwendige oder zusätzliche Stellplätze eine Rolle spielen (BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/12 - NVwZ 2003, 1516).
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