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   BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95   

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https://dejure.org/1996,372
BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95 (https://dejure.org/1996,372)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1996 - 4 B 69.95 (https://dejure.org/1996,372)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 4 B 69.95 (https://dejure.org/1996,372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sanierungsgebiet - Sanierungsmaßnahme - Sanierung - Städtebaulicher Mißstand - Ausgleichsbetrag - Städtebauliche Sanierung - Funktionsschwächesanierung - Bodenwerterhöhung - Bewertungsmethode - Bodenwertermittlung - Vergleichswertverfahren - Vergleichswert - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sanierungsverfahren; Sanierungsgebiet; Sanierungsmaßnahme; Funktionsschwächesanierung; Wertermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in ein Sanierungsgebiet, Entwicklung weiterer Wertermittlungsmethoden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • geobasis-bb.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Ist eine abschließende Regelung zur Bewertungsmethodik der Gutachterausschüsse möglich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag auch ohne individuelle Sanierungsbetroffenheit? (IBR 1997, 75)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 155
  • DVBl 1996, 691 (Ls.)
  • DÖV 1997, 41 (Ls.)
  • BauR 1996, 522
  • ZfBR 1996, 227
 
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Wird zitiert von ... (68)

  • VG Hamburg, 19.02.2015 - 7 K 5146/14

    Wertermittlungsspielraum des Gutachterausschusses für Grundstückswerte;

    Daraus folgt, dass die angewandte Wertermittlungsmethode die Bodenwerterhöhung in rationaler, die Gegebenheiten des Grundstücksverkehrs plausibel nachvollziehender Weise ermitteln muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.1.1996, 4 B 69/95, NVwZ-RR 1997, 155).

    Die von der WertV insoweit nicht abschließend geregelten Bewertungsverfahren sind jedoch nur anzuwenden, wenn ausreichende Daten vorhanden sind, die gewährleisten, dass mit dem jeweils einschlägigen Verfahren der Verkehrswert und - im Falle der Sanierung - dessen Erhöhung zuverlässig zu ermitteln ist (BVerwG, Beschl. v. 16.1.1996, a.a.O.).

    Fehlt es an hinreichendem Datenmaterial, ist jede andere Methode zulässig, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.11.2004, 4 B 71/04, juris; Kleiber, a.a.O., Rn. 121; Freise, a.a.O., Rn. 56) und die die Bodenwerterhöhung aufgrund einer rationalen, die Gegebenheiten des Grundstücksverkehrs plausibel nachvollziehenden Methode ermittelt (BVerwG, Beschl. v. 16.1.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084

    Sanierungssatzung, Fortschreibung und Erweiterung eines früher festgelegten

    Sie dient der Behebung städtebaulicher Missstände eines Gebiets und nicht nur einzelner Grundstücke (vgl. BVerwG B.v. 16.1.1996 - 4 B 69.95 - BauR 1996, 522).

    Begrenzt wird dieser Spielraum durch das Abwägungsgebot, sodass eine fehlerhafte Beurteilung der Zweckmäßigkeit zu einem Abwägungsfehler führt (vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - NVwZ 1999, 1336; B.v. 16.1.1996 - 4 B 69.95 - BauR 1996, 522).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Ferner ist die WertV hinsichtlich ihrer Methoden nicht abschließend; wenn eine in ihr vorgesehene Methode nicht angewandt werden kann, so darf nach einer anderen geeigneten Methode gesucht werden (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - ZfBR 1996, 227).
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