Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1776
BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04 (https://dejure.org/2004,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2004 - 4 B 71.04 (https://dejure.org/2004,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 (https://dejure.org/2004,1776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Getrennte Ermittlung von Anfangswert und Endwert im Sinne des § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Ermittlung der ausgleichspflichtigen, sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenwerts eines Grundstücks; Anwendbarkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung des sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zielbaummethode erneut anerkannt! (IBR 2005, 1112)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 449
  • BauR 2005, 1140
  • ZfBR 2005, 289
  • ZfBR 2006, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04
    Dies ist für die Gutachterausschüsse vielmehr in § 28 WertV geregelt (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 BVerwG 4 C 6.01 NVwZ 2003, 211 ).

    Im Übrigen hat der Senat bereits klargestellt, dass bei jeder Wertermittlung die allgemein anerkannten Grundsätze der Wertermittlungsverordnung beachtet werden müssen (Urteil vom 17. Mai 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04
    Fehlt es an aussagekräftigem Datenmaterial, ist eine andere geeignete Methode anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1996 BVerwG 4 B 69.95 NVwZ-RR 1997, 155 ).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04
    Den entsprechend formulierten Beweisantrag, der erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" erhoben worden ist, hat die Vorinstanz zu Recht abgelehnt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 1995 BVerwG 11 B 21.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

    Die Frage lässt sich mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation verneinen, ohne dass es eines Revisionsverfahrens bedarf (vgl. Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).
  • VG Hamburg, 19.02.2015 - 7 K 5146/14

    Wertermittlungsspielraum des Gutachterausschusses für Grundstückswerte;

    Fehlt es an hinreichendem Datenmaterial, ist jede andere Methode zulässig, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.11.2004, 4 B 71/04, juris; Kleiber, a.a.O., Rn. 121; Freise, a.a.O., Rn. 56) und die die Bodenwerterhöhung aufgrund einer rationalen, die Gegebenheiten des Grundstücksverkehrs plausibel nachvollziehenden Methode ermittelt (BVerwG, Beschl. v. 16.1.1996, a.a.O.).

    In Rechtsprechung und Literatur ist die Eignung von Methoden, welche Anfangs- bzw. Endwert mit Hilfe von verschiedenen auf die Sanierung bezogenen Kriterien aus dem jeweils vorhandenen Wert ableiten, allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.11.2004, a.a.O.; OVG Berlin, Urt. v. 5.11.2009, OVG 2 B 7.07, juris; Kleiber, a.a.O., § 154 Rn. 127, jeweils m.w.Nachw.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung,

    Da die Methode zur Ermittlung einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung gesetzlich nicht festgelegt sei, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt habe (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 -), sei auch nicht zwingend eine Differenz aus Bodenrichtwerten zu bilden, zumal hier nur ein geeigneter Bodenrichtwert für die Ableitung des Anfangsbodenwertes vorliege.

    Insbesondere verhält sich die Vorschrift nicht zu der Frage, wie die Differenz und insbesondere die für sie maßgeblichen Anfangs- und Endwerte zu ermitteln sind (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - juris Rn. 5).

    Dies kann ohne Zweifel auch ein Verfahren sein, in dem Anfangs- und Endwert nicht getrennt festgestellt werden, sondern der Endwert aus dem festgestellten Anfangswert und dem modellhaft berechneten Betrag der sanierungsbedingten Wertsteigerung abgeleitet wird (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - juris Rn. 6).

    Diese Vorgehensweise zur Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen ist in der Rechtsprechung ausdrücklich als "ohne Zweifel" geeignet anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - juris Rn. 6).

    Die grundsätzliche Eignung des Zielbaumverfahrens als Methode zur Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2004 - 4 B 71/04 - juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2006 - OVG 10 S 7.06 - juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2009 - OVG 2 B 7.07 -, juris Rn. 22 und 25 - 27; Beschluss vom 3. Februar 2012 - OVG 10 S 50.10 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - OVG 2 S 12.12 -, juris Rn. 17 und 19; Beschluss vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, juris Rn. 15 f.; Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 1.14 -, juris Rn. 6; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 B 854/02 - juris Rn. 42, und Beschluss vom 25. Juli 2018 - 1 B 210/18 -, juris Rn. 6; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2016 - 3 Bf 54/15 - juris Rn. 56 - 58 m.w.N., und Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 Bf 52/15 - juris Rn. 50).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht