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   VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14   

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https://dejure.org/2014,44854
VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14 (https://dejure.org/2014,44854)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22.12.2014 - 4 B 810/14 (https://dejure.org/2014,44854)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - 4 B 810/14 (https://dejure.org/2014,44854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mülltonnen - und der grundstücksferne Aufstellungsort

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortvollzug - und die Begründungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Juli 2009 - 3 M 84/09 -, juris, Rn. 7 m. w. N.).

    Weisen beispielsweise die Gründe für den Erlass eines Verwaltungsaktes im Einzelfall einen so hohen Dringlichkeitsgrad und ein solches Gewicht auf, dass sie gleichzeitig das besondere Vollzugsinteresse einschließen bzw. mit diesem deckungsgleich sind, kann eine solche Identität angenommen werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Juli 2009, a. a. O.).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Juli 2009, a. a. O., Rn. 8 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, NJW 2005, 3275).

  • VGH Bayern, 11.03.2005 - 20 B 04.2741

    Abfallrecht, rückwärtiges Einfahren eines Müllfahrzeugs in eine

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    "... Schwierigkeiten bei der Anfahrt des Grundstücks können nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht bestehen (BayVGH mit Urteil vom 11.3.2005 - 20 B 04.2741).

    Dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 11. März 2005 (Az. 20 B 04.2741, zitiert aus juris, Rn. 21 f.) Folgendes ausgeführt:.

    Zu der letztgenannten Erwägung hat die Antragsgegnerin im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens indessen vorgetragen, die Anschaffung kleiner Müllfahrzeuge sei in Erwägung gezogen worden, scheide aber wegen der damit verbundenen erheblichen Mehrkosten (Personal- und Sachkosten) aus (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 11. März 2005 - 20 B 04.2741 -, juris, Rn. 18, wonach aus Kostengründen nicht speziell für solche Straße einsetzbare Entsorgungsfahrzeuge angeschafft werden müssen).

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 4.11

    Verbringung von Abfallbehältnissen an grundstücksfernen Aufstellort

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Entscheidend ist vielmehr stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Beschl. v. 17. März 2011 - 7 B 4/11 -, juris, Rn. 8 m. w. N.).

    Rechtliche Hindernisse folgen dabei nach der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2011 (a. a. O., Rn. 9) insbesondere aus straßenverkehrsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen wie etwa § 9 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung und § 16 Nr. 1 der BGV C27, einer berufsgenossenschaftlichen Vorschrift zur (Arbeits-)Unfallverhütung, die nach der "Transferliste DGUV Regelwerk" des Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) seit diesem Jahr (1. Mai?) die Bezeichnung "DGUV Vorschrift 43" trägt.

  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Bei welcher Entfernung zwischen Grundstück und Aufstellungsort noch von einem "Überlassen" i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 des (Bundes-)Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 24. Februar 2012 ausgegangen werden kann, lässt sich nur nach der konkreten örtlichen Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entscheiden (so zur insoweit identischen Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG in der Fassung bis Ende Mai 2012 BVerwG, Beschl. v. 30. September 2005 - 7 B 54/05 -, juris, Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4).
  • BVerwG, 30.09.2005 - 7 B 54.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Bei welcher Entfernung zwischen Grundstück und Aufstellungsort noch von einem "Überlassen" i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 des (Bundes-)Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 24. Februar 2012 ausgegangen werden kann, lässt sich nur nach der konkreten örtlichen Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entscheiden (so zur insoweit identischen Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG in der Fassung bis Ende Mai 2012 BVerwG, Beschl. v. 30. September 2005 - 7 B 54/05 -, juris, Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 4).
  • VG Münster, 04.02.2009 - 7 K 1621/08

    Bestimmung eines neuen Aufstellungsorts für zu entleerende Abfallbehälter;

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die der Antragstellerin (oder beauftragten Dritten) zugemuteten Wege zur Bereitstellungsfläche gleich neben dem Anfang der Stichstraße nicht unangemessen weit erscheinen, liegen sie doch vorliegend, je nach Lage des betroffenen Grundstücks, bei maximal ca. 100 m (vgl. auch VG Münster, Urt. v. 4. Febr. 2009 - 7 K 1621/08 -, juris zu einem als zumutbar angesehenen Transportweg für die Mülltonnen von ca. 75 m), so auch im Falle der Antragstellerin (s. o.).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Juli 2009, a. a. O., Rn. 8 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, NJW 2005, 3275).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Erforderlich ist grundsätzlich die Benennung konkreter Umstände des Einzelfalles, warum das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung zurücktreten soll (BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2002 - 1 DB 2/02 -, juris).
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05

    Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Im Übrigen bedarf es vor der Anordnung der sofortigen Vollziehung auch keiner (weiteren) Anhörung (OVG Greifswald, Beschl. v. 22. Mai 2001 - 3 M 7/00 -, S. 6 des amtlichen Umdrucks; Kaltenborn, DVBl. 1999, 828, 830 f. m. w. N.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 18. Dez. 2006 - 3 Bs 218/05 -, NordÖR 2007, 163).
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 20 B 10.1379

    Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Amberg-Sulzbach

    Auszug aus VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14
    Zur letztgenannten Vorschrift (heutige Bezeichnung: § 16 Nr. 1 DGUV Vorschrift 43), die insoweit eine vorrangige Spezialvorschrift zur "allgemeinen" Regelung des Rückwärtsfahrens von Müllfahrzeugen nach § 7 DGUV Vorschrift 43 (vormals: BGV C27) darstellt, erläutert der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Oktober 2010 (Az. 20 B 10.1379, juris, Rn. 20 ff.) Folgendes:.
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