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   BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96   

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BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96 (https://dejure.org/1996,1129)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1996 - 4 B 84.96 (https://dejure.org/1996,1129)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 4 B 84.96 (https://dejure.org/1996,1129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Annahme eines "Nichteinfügens" im Sinne von § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Falle des Überschreitens der Grenzen der Definition für ein Vollgeschoss nach den landesgesetzlichen Bauordnungen - Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung für einen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dachgeschoßausbau

  • kommunen-in-nrw.de

    Bauplanungsrecht - Dachgeschoßausbau im Innenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbau in den unbeplanten Innenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit eines Dachgeschoßausbaus im ungeplanten Innenbereich? (IBR 1996, 434)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 520
  • DÖV 1997, 41 (Ls.)
  • BauR 1996, 823
  • ZfBR 1997, 52
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96
    Bei einem Dachgeschoßausbau ist es für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich unerheblich, ob der Ausbau nach landesrechtlichen Berechnungsregeln zu einem weiteren Vollgeschoß führt, ohne daß dies als solches von außen wahrnehmbar ist (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168).

    Es ist schon zweifelhaft, ob sie die allein gerügte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168 - NVwZ 1994, 1006) im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend darlegt und ob diese Abweichung - gegebenenfalls - auch tatsächlich vorliegt.

    Aber auch wenn der Beschwerde sinngemäß entnommen werden könnte, das Berufungsgericht habe den Rechtssatz aufgestellt, ein Gebäude füge sich dann nicht in eine durch ein- und zweigeschossige Bebauung geprägte Umgebung ein, wenn es nach dem Ausbau seines Dachgeschosses unter Zugrundelegung der bauordnungsrechtlichen Berechnungsregeln als dreigeschossig zu gelten habe, wäre zweifelhaft, ob das Berufungsurteil mit einer solchen Aussage von dem Urteil des Senats vom 23. März 1994 (a.a.O.) abweichen würde; denn in dieser Entscheidung hat der Senat nicht - zumindest nicht ausdrücklich - zu der Frage Stellung genommen, ob sich ein Dachgeschoßausbau, der wegen seines Umfangs nach landesrechtlichen Regeln ein weiteres Vollgeschoß darstellt, nach dem Maß der baulichen Nutzung einfügt, wenn in der näheren Umgebung nur Gebäude mit einer geringeren Anzahl von Vollgeschossen vorhanden sind.

    Aber selbst wenn man unterstellt, daß das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, daß sich das Vorhaben des Klägers nicht einfügen würde, wenn das Dachgeschoß über mehr als drei Viertel seiner Gesamtfläche die Mindesthöhe von 2, 30 m überschreiten würde, und wenn man darin eine Divergenz zum Urteil vom 23. März 1994 (a.a.O.) sehen würde, so könnte die Revision nicht zugelassen werden; denn wenn schon die - in dieser Weise an sich nicht erforderliche - genaue Prüfung des Berufungsgerichts ergeben hat, daß sich das Vorhaben des Klägers im Hinblick auf die Anzahl der Vollgeschosse in die nähere Umgebung einfügt, weil das Gebäude auch nach dem geplanten Ausbau des Dachgeschosses bauordnungsrechtlich zweigeschossig bleibt, so kann nicht zweifelhaft sein, daß es sich insoweit auch nach dem dargestellten gröberen Maßstab einfügt.

  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96
    Bei wörtlichem Verständnis der Beschwerde wird damit nur geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatz unrichtig angewendet; ein solcher Vortrag rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 4 B 49.12

    Zum baurechtlichen Einfügungsgebot

    Auch auf die Feinheiten der an landesrechtliche Begriffe wie demjenigen des Vollgeschosses anknüpfenden Berechnungsregeln der Baunutzungsverordnung kommt es grundsätzlich nicht an (a.a.O. S. 280; siehe auch Beschluss vom 21. Juni 1996 - BVerwG 4 B 84.96 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 180 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06

    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

    Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 BVerwG 4 C 18.92 BVerwGE 95, 277 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168; Beschluss vom 21. Juni 1996 BVerwG 4 B 84.96 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 180).
  • BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11

    Zur Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB

    Hierzu hat der Senat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass es auch für das "Einfügen" im Hinblick auf die Anzahl der Vollgeschosse auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung ankommt (Beschluss vom 21. Juni 1996 - BVerwG 4 B 84.96 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 180 S. 40).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Für das Einfügen am Maßstab der (Voll-) Geschosszahl kommt es nicht auf die Feinheiten der an landesrechtliche Begriffe anknüpfenden Berechnungsregeln der Baunutzungsverordnung für die Geschossfläche an; entscheidend ist insofern vielmehr die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tretende Geschosszahl im Vergleich zwischen dem Bestand in der maßgeblichen Umgebung und dem jeweils streitgegenständlichen Bauvorhaben (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 = juris Rn. 9; B.v. 21.6.1996 - 4 B 84.96 - NVwZ-RR 1997, 520 = juris Rn. 3 ff.; B.v. 14.3.2013 - 4 B 49.12 - ZfBR 2013, 480 = juris Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Insoweit ist vorrangig abzustellen auf die (absolute) Größe der Gebäude nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auf ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, BVerwGE 95, 277; BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 4 B 84.96 -, NVwZ-RR 1997, 520).

    Andere Kriterien sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie eine prägende Wirkung auf das Baugrundstück haben, ebenso kann den relativen Maßstäben (Grund- und Geschossflächen zahl ) lediglich in bestimmten Einzelfällen Bedeutung zukommen (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994, a.a.O., BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1996 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 1 LA 8/05

    Aktualisierung; Ausbau; bauliche Nutzung; Dachaufbau; Dachbereich; Dachgeschoss;

    Zu ihren Zulassungsangriffen sind die folgenden Ausführungen veranlasst: Die hier maßgeblichen Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Beurteilung eines "Dachgeschossausbaues" in unverplanter Innenbereichslage stellen, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich in seinem Urteil vom 23. März 1994 (- 4 C 18.92 -, BVerwGE 95, 277 = DVBl. 1994, 702 = BRS 56 Nr. 63; bekräftigt unter anderem durch B. v. 21. Juni 1996 - 4 B 84.96 -, BauR 1996, 823 = NVwZ 1997, 520 = BRS 58 Nr. 83 und v. 30.1.1997 - 4 B 172.96 - NVwZ-RR 1997, 519 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 182) bereits geklärt.

    Ob das oberste als Vollgeschoss anzusehen ist, ist nach der insoweit ganz eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche dieses durch den zitierten Beschluss vom 21. Juni 1996 (aaO) nochmals bekräftigt und seither nicht eingeschränkt hat, völlig unerheblich.

    Nach der insoweit ganz eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nochmals Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, BVerwGE 95, 277 = DVBl. 1994, 702 = BRS 56 Nr. 63; Beschluss v. 21. Juni 1996 - 4 B 84.96 -, BauR 1996, 823 = NVwZ 1997, 520 = BRS 58 Nr. 83) kommt es auf die Feinheiten landesrechtlicher Festlegungen des Vollgeschosses ebenso wenig an wie auf die zuweilen schwer zu beantwortende Frage (vgl. dazu Senatsb. v. 29. Dezember 1999 - 1 L 2612/99 -, NdsVBl. 2000, 148 = BauR 2000, 1176), ob das oberste Geschoss nun als Vollgeschoss anzusehen ist.

  • BVerwG, 12.07.2007 - 4 B 29.07

    Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    4 Die Beschwerde legt auch nicht dar, dass das Berufungsurteil von Rechtssätzen abweicht, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 23. Mai 1986 BVerwG 4 C 34.85 (BRS 46 Nr. 176), vom 11. Februar 1993 BVerwG 4 C 15.92 (BRS 55 Nr. 174) und vom 21. Juni 1996 BVerwG 4 B 84.96 (BRS 58 Nr. 83) formuliert hat.
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

    Maßgeblich bleibt jedoch die konkrete, am Vorhaben ausgerichtete Betrachtung (vgl. BVerwG vom 21.6.1996 BauR 1996, 823 = NVwZ-RR 1997, 520).
  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    (vgl. in dem Zusammenhang etwa BVerwG, Urteil vom 23.3.1994 - 4 C 18.92 -, BRS 56 Nr. 63, wonach es für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht auf "Feinheiten" der an landesrechtliche Begriffe des Vollgeschosses anknüpfenden Berechnungsregeln der BauNVO ankommt, sondern darauf, ob sich das Gebäude "als solches" in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, und BVerwG, Beschluss vom 21.6.1996 - 4 B 84.96 -, BRS 58 Nr. 83, wonach es auf die nach außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung ankommt und nicht auf ein Ergebnis komplizierter Berechnungen, dazu insgesamt Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Auflage, Loseblatt, § 34 Rn 33).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

    Vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 23.3.1994, 4 C 18.92, juris Rn. 7 ff.; Beschl. v. 21.6.1996, 4 B 84.96, juris Rn. 3 ff.; Beschl. v. 21.6.2007, 4 B 8.07, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 7 A 853/09

    Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 418/00

    Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung

  • BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses;

  • VG Schleswig, 19.10.2017 - 2 A 177/16

    Klage gegen Baugenehmigung für Wohnhaus mit Staffelgeschoss

  • VG Schleswig, 29.06.2015 - 8 A 194/12

    Baugenehmigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 LB 6/13

    Erteilung einer Baugenehmigung an Verkäufer eines Hausgrundstücks; geschlossene

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 1 ME 57/11

    Nachbarschutz im Falle eines Dachausbaus zu einer weiteren Wohneinheit mit

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2008 - 1 LA 31/07

    Baugenehmigung für einen vorwärtigen und rückwärtigen Anbau für ein 1973

  • VG München, 17.12.2015 - M 11 K 14.4273

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00

    Bebauungsplan; Festsetzung der Dachform; örtliche Bauvorschrift

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 5 K 4164/19

    Dachgaube Dachaufbau Einfügen Geschoss Abstandsflächen einheitliches Vorhaben

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 2 ZB 10.1800

    Zulässigkeit einer Bebauung in zweiter Reihe bei Festsetzung einer vorderen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 5 S 2394/96

    Einfügen im Sinne des BauGB § 34 Abs 1 S 1 bei einem Erweiterungsvorhaben -

  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 5 K 17.1187

    Nachbarklage gegen Umbau und Modernisierung einer Altenpflegeeinrichtung

  • VG Minden, 31.08.2011 - 9 L 371/11

    Voraussetzungen eines Rechtsanspruchs des Nachbarn auf Aufhebung einer zur

  • OVG Berlin, 06.09.2002 - 2 A 13.99

    Bauplanungsrecht: Funktionslosigkeit planerischer Festsetzungen, Einfügen eines

  • VG München, 28.02.2023 - M 1 K 19.6101

    Baugenehmigung für Einfamilienhaus und Anbau mit drei Vollgeschossen, Formelle

  • VG Neustadt, 07.08.2008 - 4 K 302/08

    Genehmigung einer Nutzungsänderung (hier: Umbau im oberen Stockwerk) im

  • VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00

    Örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung neben dem Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 2945/96

    Nachbarklage gegen Erweiterung einer Tagungsstätte mit geplantem gesteigerten

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1997 - 1 L 226/96

    Einfügen; Aufstockung; Flachdachgebäude; Satteldach; Ortsbild

  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 251/09

    Genehmigung einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich - Einvernehmen der

  • VG München, 19.07.2010 - M 8 K 09.4765

    Neubau einer straßenseitigen Gaube und Erweiterung der bestehenden gartenseitigen

  • VG München, 16.11.2009 - M 8 SN 09.4764

    Neubau einer straßenseitigen Gaube und Erweiterung der bestehenden gartenseitigen

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