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   BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01   

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BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01 (https://dejure.org/2002,742)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 (https://dejure.org/2002,742)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 4 B 86.01 (https://dejure.org/2002,742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauGB § 31 Abs. 1; BauNVO (1977) § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1
    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gewerbegebiet; Seniorenpflegeheim.

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gebot der Rücksichtnahme - Anspruch auf Gebietserhaltung - Gebietsverträglichkeit - Baugebietstypologie - Gewerbegebiet - Seniorenpflegeheim - Zweckbestimmung - Wohnähnliche Unterbringung - Betreuung

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 1; ; BauNVO (1977) § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; BauNVO (1977) § 15 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gewerbegebiet; Seniorenpflegeheim

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Typische Prägung eines Baugebiets: Rechtsfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Seniorenpflegeheime in Gewerbegebieten? (IBR 2002, 639)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 531 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1384
  • DÖV 2002, 1043
  • BauR 2002, 1499
  • ZfBR 2002, 685
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Die Beklagte und die Beigeladene rügen übereinstimmend eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zwischen dem angefochtenen Berufungsurteil und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1989 (BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 ff.).

    Die Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1989 (a.a.O.), von der das angefochtene Berufungsurteil abweichen soll, befasst sich mit dem Anspruch auf Gebietserhaltung nicht.

    Die weitere Frage, ob eine nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige bauliche Nutzung wegen eines Widerspruchs gegen die Eigenart des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig sein kann, hat der Senat bereits beantwortet: Auch die Zulassung eines Bauvorhabens im Wege einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB steht unter dem Vorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (Urteil vom 6. Oktober 1989, a.a.O. ).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Welche Gewerbetriebe in einem Gewerbegebiet zulässig sind, richtet sich nicht nur nach dem Wortlaut des § 8 BauNVO, sondern auch nach der Zweckbestimmung des Gewerbegebiets (BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ).

    Dies ergibt sich bestätigend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, nach dem nur gleichsam als notwendige Ergänzung der gewerblichen Nutzung, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und -leiter ausnahmsweise zugelassen werden können (BVerwG, Urteil vom 29. April 1992, a.a.O. ).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (im Anschluss an BVerwGE 94, 151 ).

    Es hat im Anschluss an das Urteil des beschließenden Senats vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 (161) dargelegt, dass der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan kraft Bundesrechts grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zukomme und der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks als Nachbar einen Schutzanspruch auf Bewahrung der Gebietsart habe, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgehe (UA S. 13).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Die Beklagte übersieht wie schon bei der Divergenzrüge, dass das Berufungsgericht den Nachbarschutz nicht aus dem Rücksichtnahmegebot, sondern aus dem Anspruch auf Aufrechterhaltung der gebietstypischen Prägung hergeleitet hat, dem § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ebenfalls zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - NVwZ 1993, 987 ).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Gleiches gilt für den von der Beklagten zitierten Beschluss vom 6. Dezember 2000 (BVerwG 4 B 4.00 - Buchholz 406.12 § 7 BauNVO Nr. 4) und die von der Beigeladenen ins Feld geführten Urteile vom 5. August 1983 (BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 - und BVerwG 4 C 53.81 - BRS 40 Nr. 198).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00

    Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Gleiches gilt für den von der Beklagten zitierten Beschluss vom 6. Dezember 2000 (BVerwG 4 B 4.00 - Buchholz 406.12 § 7 BauNVO Nr. 4) und die von der Beigeladenen ins Feld geführten Urteile vom 5. August 1983 (BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 - und BVerwG 4 C 53.81 - BRS 40 Nr. 198).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Unter 2. lit c des von der Beklagten herangezogenen Urteils vom 23. August 1996 (BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ) hat der Senat eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots erörtert, nachdem er zuvor unter einem anderen Gliederungspunkt einen Anspruch des Nachbarn auf Gebietserhaltung geprüft hatte.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Das bedeutet: Die normierte allgemeine Zweckbestimmung ist auch für die Auslegung und Anwendung der tatbestandlich normierten Ausnahmen bestimmend (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - noch nicht veröffentlicht, für BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81

    Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
    Gleiches gilt für den von der Beklagten zitierten Beschluss vom 6. Dezember 2000 (BVerwG 4 B 4.00 - Buchholz 406.12 § 7 BauNVO Nr. 4) und die von der Beigeladenen ins Feld geführten Urteile vom 5. August 1983 (BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 - und BVerwG 4 C 53.81 - BRS 40 Nr. 198).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09

    Zulassung eines Spielstättencenters im Gewerbegebiet im Wege einer Ausnahme nach

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält mit Blick auf das konkrete Vorhaben nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, wie es auch dem § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO innewohnt, sondern vermittelt - unterhalb der Ebene des aus dem Gebot der Gebietsverträglichkeit hergeleiteten Anspruchs auf Bewahrung des Gebietscharakters - daneben auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets; hierbei kommt es nicht darauf an, ob ein im Baugebiet ansässiger Nachbar durch das Vorhaben konkret unzumutbar beeinträchtigt wird (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, wie es auch dem § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO innewohnt, sondern vermittelt - daneben - auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets; hierbei kommt es nicht darauf an, ob ein im Baugebiet ansässiger Nachbar durch das Vorhaben konkret unzumutbar beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384 - unter Anschluss an Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151).

    Auch die Zulassung eines Bauvorhabens im Wege einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB - wie vorliegend - steht unter dem Vorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01-, NVwZ 2002, 1384; Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343).

    Das bedeutet: Die normierte allgemeine Zweckbestimmung ist auch für die Auslegung und Anwendung der tatbestandlich normierten Ausnahmen bestimmend (BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = NVwZ 2002, 1118; Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

    Diese Erwägungen betreffen zwar in erster Linie die Frage, ob das zur Genehmigung gestellte Vorhaben nach seiner Typik den der Einzelfall-Korrekturvorschrift des § 15 BauNVO rechtlich vorgelagerten Anforderungen des (ungeschriebenen) Gebots der Gebietsverträglichkeit entspricht (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, NVwZ 2008, 786; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = NVwZ 2002, 1118; Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

    Da aber § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ebenfalls der Aufrechterhaltung der gebietstypischen Prägung dient (Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384), hat der Senat keine Bedenken, diese Erwägungen bei der Gesamtbetrachtung und bei der Beurteilung der örtlichen Verhältnisse in der näheren Umgebung des beabsichtigten Vorhabens mit in den Blick zu nehmen.

    Nach alledem kann der Senat vorliegend unerörtert lassen, ob das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen bezogen auf den Gebietscharakter des Gewerbegebiets (als solchen) bereits aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt und deshalb - schon vor der den Einzelfall in den Blick nehmenden Korrektivebene des § 15 Abs. 1 BauNVO - dem Gebot der Gebietsverträglichkeit widerspricht und der Antragstellerin hieraus ein Anspruch auf Bewahrung des Gebietscharakters zusteht (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60.07 -, NVwZ 2008, 786; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155 = NVwZ 2002, 1118; Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

    Dieses ungeschriebene Erfordernis der Gebietsverträglichkeit gilt nicht nur für die in dem Baugebiet allgemein zulässigen, sondern auch für die nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 - NVwZ 2002, 1384; Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 - NVwZ 2008, 786; BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166).

    Die genannte Vorschrift gilt nicht nur für Vorhaben, die den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen, sondern - erst recht - für Vorhaben, die nur im Wege einer Ausnahme zugelassen werden können (BVerwG, Urt. v. 25.1.2007 - 4 C 1.06 - BVerwGE 128, 118; Beschl. v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 - NVwZ 2002, 1384; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.8.2009 - 3 S 1057/09 - NVwZ-RR 2010, 45).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Soweit sich die Befürworter eines aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO abgeleiteten besonderen Gebietserhaltungsanspruchs auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2002 (BVerwG 4 B 86.01, juris) berufen, erscheint dies allerdings nicht überzeugend.
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