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BVerwG, 31.01.2019 - 4 B 9.17 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klage eines Grundstücksnachbarn gegen den Planergänzungsbeschluss zur Änderung der Nebenbestimmungen für gewerbliche Nutzungen des Planfestst...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
Klage eines Grundstücksnachbarn gegen den Planergänzungsbeschluss zur Änderung der Nebenbestimmungen für gewerbliche Nutzungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main; Anspruch auf Gewährung weitergehenden Schallschutzes; Vorliegen eines ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 13.12.2016 - 9 C 1636/13
- BVerwG, 31.01.2019 - 4 B 9.17
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 240/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 893/17
- BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19
Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung
Denn Verfahrensfehler in diesem Sinne sind nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften, welche die äußere Ordnung des Verfahrens, d.h. den Verfahrensablauf als solchen, betreffen (vgl. § 9 VwVfG NRW) (BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 29 und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 4 B 9.17 - juris Rn. 23). - BVerwG, 06.04.2020 - 4 B 43.19
Streit um die Verteilung von Starts und Landungen auf den Start- und Landebahnen …
Mit einer Verfahrensrüge kann nur gerügt werden, dass der Feststellung ein fehlerhaft festgestellter Sachverhalt zugrunde liegt, sie auf einem Rechtsirrtum beruht, die Ermittlung einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt oder einen unumstrittenen Prozessstoff zu Unrecht unberücksichtigt gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 …und Beschlüsse vom 22. Dezember 2016 - 4 B 13.16 - juris Rn. 11 und vom 31. Januar 2019 - 4 B 9.17 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen, 07.06.2019 - 11 F 1/18
Unangemessene Verfahrensdauer; Gestaltungsspielraum; Kompensation
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2016 lehnte das Verwaltungsgericht den Eilantrag als unbegründet ab, weil kein Anspruch auf die begehrte Zustimmung bestehe; die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2017 als unzulässig verworfen (4 B 9/17).