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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 4 B 919/16   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 4 B 919/16 (https://dejure.org/2017,8328)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.2017 - 4 B 919/16 (https://dejure.org/2017,8328)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 (https://dejure.org/2017,8328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Dauerverwaltungsakt; Austausch; Ermessenserwägungen; Investitionen; Baugenehmigung; Bestandsschutz; Mindestabstand; Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung; Kindergarten; Kinderhort; Wohnprojekt; Jugendhilfeeinrichtung; Dienstleistungsfreiheit; Transparenz; Sportwetten; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung eines Mindestabstands der Vermittlungsstellen für Sportwetten zu Schulen sowie Kindereinrichtungen und Jugendhilfeeinrichtungen; Untersagungsverfügung gegen baurechtlich genehmigte Betriebe hinsichtlich Vertrauensschutzes; Fehlen einer Erlaubnis für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerverwaltungsakt; Austausch; Ermessenserwägungen; Investitionen; Baugenehmigung; Bestandsschutz; Mindestabstand; Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung; Kindergarten; Kinderhort; Wohnprojekt; Jugendhilfeeinrichtung; Dienstleistungsfreiheit; Transparenz; Sportwetten; ...

  • rechtsportal.de

    Einhaltung eines Mindestabstands der Vermittlungsstellen für Sportwetten zu Schulen sowie Kindereinrichtungen und Jugendhilfeeinrichtungen; Untersagungsverfügung gegen baurechtlich genehmigte Betriebe hinsichtlich Vertrauensschutzes; Fehlen einer Erlaubnis für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sportwettbüros dürfen in der Nähe von Schulen errichtet werden!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgebäude (Schulgrundstück) - Mindestabstand zu Wettbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Mindestabstandsgebot zwischen Sportwettbüros und Einrichtungen für Minderjährige in Nordrhein-Westfalen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestabstandsgebot zwischen Sportwettbüros und Einrichtungen für Minderjährige in Nordrhein-Westfalen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Mindestabstand von Vermittlungsstellen für Sportwetten in NRW zu Schulen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Mindestabstandsgebot zwischen Sportwettbüros und Einrichtungen für Minderjährige in Nordrhein-Westfalen ohne ausreichende gesetzliche Grundlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sportwettbüros dürfen in der Nähe von Schulen errichtet werden! (IBR 2018, 1002)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 657
  • DÖV 2017, 644
  • BauR 2017, 1165
  • BauR 2017, 1578
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 4 B 919/16
    vgl. zur Eingriffsintensität derartiger Regelungen BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 50.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 32.

    vgl. im Zusammenhang mit Spielhallen BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 59.

    vgl. zur vergleichbaren Berliner Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 SpielhG Berlin BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 30 ff., 37 und 59 f.

    vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 21.10.2013 - 1 L 395/13 -, juris, Rn. 10 ff., 16; siehe auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 50 a. E.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1.6.2011 - 8 C 5.10 -, BVerwGE 140, 1 = juris, Rn. 35, und vom 9.7.2014 - 8 C 36.12 -, NVwZ 2014, 1583 = juris, Rn. 21, jeweils unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 10.3.2009 - C-169/07, Hartlauer - Slg. 2009, I-1721 = juris, Rn. 55 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 9.6.2016 - 4 B 1437/15 -, GewArch 2016, 434 = juris, Rn. 17 ff.; unklar und mit missverständlichem Leitsatz 2 insofern BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 85.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06

    Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 4 B 919/16
    Das Fehlen einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter kann einem Wettbürobetreiber derzeit und auf absehbare Zeit nicht entgegen gehalten werden, weil trotz Ersetzung des staatlichen Sportwettenmonopols für eine 7-jährige Experimentierphase durch ein Konzessionsmodell auch nach mehr als vier Jahren noch keine Sportwettkonzession erteilt worden ist (im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 23.1.2017 - 4 A 3244/06 -).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.1.2017 - 4 A 3244/06 -, juris, Rn. 37 ff., und Beschluss vom 20.2.2017 - 4 B 609/16 -, juris, Rn. 22 ff., m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.1.2017 - 4 A 3244/06 -, juris, Rn. 49 ff., 61 ff.; zur entsprechenden Kritik der Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum der EU-Kommission siehe auch FAZ vom 4.3.2017, http://plus.faz.net/evr-editions/2017-03-04/0d4iYNYuMz77nVBpDowOB4q?GEPC=s5 .

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 4 B 919/16
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27.8.2015 - 4 B 407/15 -, GewArch 2016, 117 = juris, Rn. 5 f. und vom 24.7.2015 - 4 B 13/15 -, juris, Rn. 9 ff.; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 437 f.; siehe hierzu auch Jarass, NVwZ 2017, 273, 277 f.

    vgl. zum Erfordernis verlässlicher Entscheidungsgrundlagen StGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 382; siehe zur erhöhten Belastung für den Grundrechtsinhaber durch eine kurzfristig wirksame Festlegung von Auswahlkriterien für Konkurrenzsituationen auch Jarass, NVwZ 2017, 273, 275 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1.6.2011 - 8 C 5.10 -, BVerwGE 140, 1 = juris, Rn. 35, und vom 9.7.2014 - 8 C 36.12 -, NVwZ 2014, 1583 = juris, Rn. 21, jeweils unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 10.3.2009 - C-169/07, Hartlauer - Slg. 2009, I-1721 = juris, Rn. 55 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 69 f.; unklar und mit missverständlichem Leitsatz 2 insofern BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 85.

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 23.1.2017 - 4 A 3244/06 -, ZfWG 2017, 184 = juris, Rn. 37 ff., Beschluss vom 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 61 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 29.5.2017 - 8 B 2744/16 -, Beschlussabdruck, S. 5 ff.; vgl. zu den Maßstäben auch BVerwG, Urteil vom 15.6.2016 - 8 C 5.15 -, BVerwGE 155, 261 = juris, Rn. 27.

  • VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 2936/22
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen habe im Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 - lediglich festgestellt, dass Wettbürobetreiber seinerzeit durch eine Untersagungsverfügung nicht daran hätten gehindert werden können, Sportwetten an im Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln.

    Hierdurch wurde die absehbare Regulierung des Wettvermittlungsmarktes jedoch damals lediglich insofern zugunsten der Wettvermittler verzögert, als deren Wettvermittlungstätigkeit bis zu einer, im Oktober 2020 eingetretenen, da seit diesem Zeitpunkt eine realistische Möglichkeit besteht, Erlaubnisse zur Veranstaltung von Sportwetten in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu erlangen, die ihrerseits Voraussetzung für die jetzt gleichfalls mögliche Erteilung von Wettvermittlungserlaubnissen sind, vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris, Rn. 31 f., Änderung der Sach- und Rechtslage, vgl. OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 2017 - 4 A 3244/06 -, juris, Rn. 37 (vgl. auch Rn. 67); OVG Münster, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 61, nicht untersagt werden konnte bzw. geduldet werden musste.

    Dass § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW a. F. nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in formell-rechtlicher Hinsicht nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Eingriffsermächtigung (vgl. Art. 80 Abs. 1 GG) beruht haben dürfte, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 29 ff., ändert an der Erkennbarkeit der Absicht des nordrhein-westfälischen Normgebers, Wettvermittlungsstellen in materiell-rechtlicher Hinsicht einem Abstand zu öffentlichen Schulen und (zu) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu unterwerfen, nichts.

  • VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 1044/22
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe im Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 - lediglich festgestellt, dass Wettbürobetreiber seinerzeit durch eine Untersagungsverfügung nicht daran hätten gehindert werden können, Sportwetten an im Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln; diese Feststellung habe aber nur "bis zur Änderung der Sach- und Rechtslage" gelten sollen.

    Hierdurch wurde die absehbare Regulierung des Wettvermittlungsmarktes jedoch damals lediglich insofern zugunsten der Wettvermittler verzögert, als deren Wettvermittlungstätigkeit bis zu einer, im Oktober 2020 eingetretenen, da seit diesem Zeitpunkt eine realistische Möglichkeit besteht, Erlaubnisse zur Veranstaltung von Sportwetten in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu erlangen, die ihrerseits Voraussetzung für die jetzt gleichfalls mögliche Erteilung von Wettvermittlungserlaubnissen sind, vgl. etwa OVG N. , Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris, Rn. 31 f., Änderung der Sach- und Rechtslage, vgl. OVG N. , Urteil vom 23. Januar 2017 - 4 A 3244/06 -, juris, Rn. 37 (vgl. auch Rn. 67); OVG N. , Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 61, nicht untersagt werden konnte bzw. geduldet werden musste.

    Dass § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW a. F. nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in formell-rechtlicher Hinsicht nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Eingriffsermächtigung (vgl. Art. 80 Abs. 1 GG) beruht haben dürfte, vgl. OVG N. , Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 29 ff., ändert an der Erkennbarkeit der Absicht des nordrhein-westfälischen Normgebers, Wettvermittlungsstellen in materiell-rechtlicher Hinsicht einem Abstand zu öffentlichen Schulen und (zu) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu unterwerfen, nichts.

  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 29.03.2017 - 4 B 919/16 -, juris Rn. 61 f.) entschieden hat, dass auch die Baugenehmigung einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für Vertrauensschutzerwägungen vermitteln kann (hierzu auch jüngst OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 77 ff., 90 ff.), und den Betreibern das Fehlen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis in Anbetracht des Fehlens eines unionsrechtskonformen Erlaubnisverfahrens nicht entgegengehalten werden darf, so ergibt sich hieraus nichts Anderes.

    Jedenfalls besteht Vertrauensschutz nur dann, wenn Investitionen in den baurechtlich genehmigten Betrieb auf der Grundlage eines schutzwürdigen Vertrauens getätigt wurden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.03.2017 - 4 B 919/16 -, juris Rn. 52 m.w.N.).

    Diese betraf einen baugenehmigten Betrieb, dessen glücksspielrechtliche Erlaubnisfähigkeit erst nach Betriebsaufnahme durch eine nachträglich entstandene Jugendschutzeinrichtung entfallen war (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.03.2017 - 4 B 919/16 -, Rn. 58 ff).

  • VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 2809/21
    Aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 - könne auch kein Bestandsschutz für die Wettvermittlungsstelle hergeleitet werden.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe im Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 - lediglich festgestellt, dass ein Wettbürobetreiber seinerzeit - bis zu einer Änderung der Sach- und Rechtslage - nicht durch eine Untersagungsverfügung habe daran gehindert werden können, Sportwetten an im Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 4 A 2089/17

    Sportwetten Wettvermittlung Wettvermittlungsstelle Lottoannahmestelle Wettautomat

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Senats, wonach § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW a. F. nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen dürfte, soweit dort Mindestabstände von Wettvermittlungsstellen zu Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geregelt sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, NVwZ-RR 2017, 657 = juris, Rn. 29 ff., unter Bezugnahme auf VG Köln, Urteil vom 19.6.2015 - 9 K 5923/14 -, ZfWG 2016, 67 = juris, Rn. 20 ff., bezieht sich auf einen anderen Regelungsbereich und lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht einmal sinngemäß übertragen.

    Das Abstandsgebot des § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW a. F. schloss einen gleichzeitigen Betrieb der betroffenen Wettvermittlungsstellen aus und fand seine Rechtsgrundlage in § 22 Abs. 1 Nr. 3 AG GlüStV NRW a. F. vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, GewArch 2017, 236 = juris, Rn. 36 ff.; LT-Drs.

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    Gegenteiliges ergibt sich nicht daraus, dass diese Abstandsvorgabe nach der Rechtsprechung des OVG NRW den Veranstaltern und Vermittlern von Sportwetten nicht entgegen gehalten werden konnte, weil sie nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhte, vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 29.
  • VG Neustadt, 26.09.2019 - 5 L 963/19

    Kein Anspruch des BUND auf Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz

    Aus diesen neu vorgetragenen Umständen ergäbe sich zumindest die Möglichkeit einer Abänderung der früheren Entscheidung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 B 919/16 -, juris).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 10 CS 17.10

    Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens

    Der Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2017 (4 B 919/16) erörtert eine Mindestabstandsregelung von Wettvermittlungsstellen zu öffentlichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht und gibt für den vorliegenden Fall nichts her.
  • VG Würzburg, 10.01.2023 - W 5 E 22.1986

    Glücksspielrecht: Mindestabstand von einer Wettvermittlungsstelle zu Schulen -

    Auch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. u.a. OVG NRW, U.v. 23.1.2017 - 4 A 3244/06 - juris; B.v. 20.2.2017 - 4 B 609/16 - juris; B.v. 29.3.2017 - 4 B 919/16 - juris) steht dem nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 14 MN 279/22

    Abänderungsantrag; Antragsbefugnis Antragsbefugnis; FFP-2; Maske; Maskenpflicht

  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 4 B 578/22

    Illegale Wettvermittlungsstelle

  • VG Regensburg, 15.11.2022 - RN 5 S 22.1333

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Untersagung des Betriebs einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 4 B 511/22
  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.100

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht:, Mindestabstand von einer

  • OVG Saarland, 21.12.2022 - 1 A 28/21

    Verstoß gegen das glücksspielrechtliche Trennungsgebot; Spielhalle und Wettbüro

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.98

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Mindestabstand von einer

  • VG Augsburg, 26.09.2022 - Au 8 S 22.1578

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2020 - 10 A 3254/17
  • VG Minden, 16.02.2023 - 3 K 990/22
  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 B 10860/19

    Maßnahmen zur Beendigung des Monopols im Bereich der Veranstaltung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 10 A 895/17

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung; Änderung der Nutzung des

  • VG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 K 19754/17
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