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   BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11   

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BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11 (https://dejure.org/2011,2002)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 BN 12.11 (https://dejure.org/2011,2002)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 BN 12.11 (https://dejure.org/2011,2002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Prüfung eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Mitglieder des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts

  • rewis.io

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Gerichtliche Prüfung eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Mitglieder des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10

    Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Soweit der Antragsteller den Befangenheitsantrag gegen die zur Entscheidung berufenen Senatsmitglieder (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bumke) "nunmehr auch noch zusätzlich" damit begründet, der so besetzte Spruchkörper habe im Verfahren BVerwG 4 BN 13.10 unter Umgehung und Verletzung der für die Behandlung von Ablehnungsgesuchen anerkannten Regeln ohne richterlichen Hinweis und ohne vorherige Anhörung über seine Ablehnungsanträge selbst entschieden, beschränkt sich auch dieses Vorbringen auf den Einwand der Vorbefassung.

    Die ferner erhobene Besetzungsrüge greift ebenfalls nicht durch; auf den Beschluss vom 15. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 13.10 - wird sinngemäß Bezug genommen.

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Der Antragsteller rügt als Verletzung des rechtlichen Gehörs, das Oberverwaltungsgericht sei auf seinen Vortrag, nach dem Erlass der Urteile des Senats vom 27. August 2009 (BVerwG 4 CN 1.08 und 5.08 - BVerwGE 134, 355) sei die 2. Änderung des Bebauungsplans nicht mehr erforderlich gewesen, so dass sie sich als abwägungsfehlerhaft erweise, nicht eingegangen.
  • BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und die Begründungspflicht angenommen werden (vgl. z.B. Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 -).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Es ist deswegen unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts aber zuständigen Richter zu verwerfen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, in den Entscheidungsgründen für die Beteiligten und zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens soll der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwändiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08

    § 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Der Antragsteller rügt als Verletzung des rechtlichen Gehörs, das Oberverwaltungsgericht sei auf seinen Vortrag, nach dem Erlass der Urteile des Senats vom 27. August 2009 (BVerwG 4 CN 1.08 und 5.08 - BVerwGE 134, 355) sei die 2. Änderung des Bebauungsplans nicht mehr erforderlich gewesen, so dass sie sich als abwägungsfehlerhaft erweise, nicht eingegangen.
  • BVerwG, 04.05.2009 - 8 B 20.09
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Die bloße Vorbefassung der zur Entscheidung berufenen Richter mit der Sache vermag die Besorgnis der Befangenheit von vornherein nicht zu begründen (Beschluss vom 4. Mai 2009 - BVerwG 8 B 20.09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es sich nicht gegen einen einzelnen Richter, sondern gegen ein ganzes Kollegium richtet und nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (Beschluss vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 21.09
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
    Im Übrigen ist die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers durch den Beschluss des Senats vom 9. September 2009 - BVerwG 4 BN 21.09 - zurückgewiesen worden.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28, vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2020 - 3 MR 33/20

    Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) kommt im Bereich des

    Es ist deswegen unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts aber zuständigen Richter zu verwerfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011 - 4 BN 12.11 -, juris Rn. 1, stRspr).

    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es sich nicht gegen einen einzelnen Richter, sondern gegen ein ganzes Kollegium richtet und nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011, a.a.O., juris Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 64.12

    Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen

    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28, vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - juris).
  • BVerwG, 19.06.2012 - 7 B 31.12
    Es ist deswegen unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts aber zuständigen Richter zu verwerfen (Beschluss vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris Rn. 1, Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48 S. 11; stRspr).

    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es sich nicht gegen einen einzelnen Richter, sondern gegen ein ganzes Kollegium richtet und nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 2 und vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).

  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 2.22

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Ein allein hierauf gestützter Befangenheitsantrag ist unzulässig (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1987 - 5 B 82.87 - juris, vom 4. Mai 2009 - 8 B 20.09 - juris Rn. 11, vom 21. Dezember 2011 - 4 BN 12.11 - juris Rn. 3 und vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 24 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30).
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

    Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89).
  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Das anlässlich der Ablehnung des Vertagungsantrags gestellte Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Vorsitzenden war schließlich offensichtlich rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 BN 12.11 -, Rn. 1, juris).
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

    Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2014 - 2 A 1122/14

    Beseitigung und Untersagung der Benutzung der Reinigungsöffnung des Außenkamins

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011- 4 BN 12.11 -, juris Rn. 3, und vom 4. Mai 2009- 8 B 20.09 -, juris Rn. 11.
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