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   BVerwG, 01.07.2008 - 4 BN 17.08   

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https://dejure.org/2008,10373
BVerwG, 01.07.2008 - 4 BN 17.08 (https://dejure.org/2008,10373)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2008 - 4 BN 17.08 (https://dejure.org/2008,10373)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 4 BN 17.08 (https://dejure.org/2008,10373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1850
  • ZfBR 2008, 800
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2008 - 4 BN 17.08
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Gemeinde eine beschlossene und bereits bekannt gemachte, mit einem Verfahrensfehler behaftete Satzung durch ein erneutes und nunmehr fehlerfreies Verfahren wirksam in Kraft setzen (Beschluss vom 6. August 1992 BVerwG 4 N 1.92 BRS 54 Nr. 77).

    Diese Befugnis hatte sie bereits vor Einführung der Fehlerfolgenregelungen in das Bundesbaugesetz als Selbstverständlichkeit, die nach besonderer gesetzlicher Regelung nicht verlangt (Beschluss vom 6. August 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1982 - 4 C 65.78

    Baurecht - Überleitung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2008 - 4 BN 17.08
    3 Der Anwendungsbereich des § 174 Abs. 1 BBauG 1960 ist ebenso wie derjenige des § 233 Abs. 1 BauGB so lange geöffnet, wie das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans noch nicht "vollends" abgeschlossen ist (Urteil vom 7. Mai 1982 BVerwG 4 C 65.78 DÖV 1982, 1031 ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78

    Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2008 - 4 BN 17.08
    3 Der Anwendungsbereich des § 174 Abs. 1 BBauG 1960 ist ebenso wie derjenige des § 233 Abs. 1 BauGB so lange geöffnet, wie das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans noch nicht "vollends" abgeschlossen ist (Urteil vom 7. Mai 1982 BVerwG 4 C 65.78 DÖV 1982, 1031 ).
  • OVG Sachsen, 20.03.2012 - 1 C 21/10

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Seepromenade Markkleeberg-Ost, 1. Änderung"

    Das ergänzende Verfahren zur Behebung von Verfahrensfehlern bedarf nach den allgemeinen Grundsätzen der Planerhaltung im Regelfall nur der Wiederholung jener Verfahrensschritte, deren Fehlen oder Mangelhaftigkeit die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Rechtsaktes begründet hatte (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 2008 - 4 BN 17.08 -, juris Rn. 5 für die Nachholung einer Genehmigung).
  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 1 C 13/10

    Auslegung "umweltbezogener Stellungnahmen" bei einem Änderungsbebauungsplan

    36 Das ergänzende Verfahren zur Behebung von Verfahrensfehlern bedarf nach den allgemeinen Grundsätzen der Planerhaltung im Regelfall nur der Wiederholung jener Verfahrensschritte, deren Fehlen oder Mangelhaftigkeit die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Rechtsakte begründet hatte (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 2008 - 4 BN 17.08 -, juris Rn. 5 für die Nachholung einer Genehmigung).
  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 14 ZB 08.2705

    Keine Ausnahme von Veränderungssperre für einen bordellartigen Betrieb, der durch

    Dies gilt umso mehr, da umstritten ist (vgl. hierzu etwa NdsOVG vom 24.4.2007 BauR 2007, 2024; zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bordellen etc. siehe BayVGH vom 16.5.2008 BauR 2008, 1850; BayVGH vom 19.5.1999, BayVBl. 2000, 280; allgemein hierzu: Janning BauR 2005, 958), ob es sich bei Bordellen oder bordellähnlichen Betrieben um Gewerbebetriebe i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO oder um Vergnügungsstätten handelt.
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