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   BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20   

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https://dejure.org/2020,13219
BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20 (https://dejure.org/2020,13219)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2020 - 4 BN 3.20 (https://dejure.org/2020,13219)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 (https://dejure.org/2020,13219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Dies führt nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO S. 14 und vom 10. Januar 2020 - 4 BN 52.19 - juris Rn. 5).

    Eine Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 19).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Die Beschwerde bezeichnet keine Abweichung zu Rechtssätzen aus dem Senatsbeschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - (BVerwGE 68, 12 ), denen sich das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich angeschlossen hat (UA S. 15).

    Es ist damit nicht über den im Senatsbeschluss vom 2. September 1983 (a.a.O.) skizzierten Prüfungsmaßstab hinausgegangen.

    Der Antragsteller musste damit rechnen, dass das Oberverwaltungsgericht entsprechend dem Senatsbeschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - (BVerwGE 68, 12 ) die Aussichten einer Entschädigungs- und Schadenersatzklage und damit auch das Vorliegen eines Schadens und die Kausalität der angegriffenen Veränderungssperre für diesen Schaden in den Blick nehmen werde.

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).

    Eine Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 19).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Die Beschwerde legt nicht dar, warum sich dem Vorsitzenden der Vorinstanz über die Erörterung in der mündlichen Verhandlung hinaus und trotz des Vorbringens der Antragsgegnerin ein weiterer Hinweis hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 57 Rn. 31).
  • BVerwG, 09.03.2017 - 4 B 8.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an Begründung und Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Es genügt nicht die bloße Behauptung, die Fragen seien nicht oder nur teilweise höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 S. 13 und vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Es genügt nicht die bloße Behauptung, die Fragen seien nicht oder nur teilweise höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 S. 13 und vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Ein Gericht verstößt allerdings gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO, wenn es bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 und vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 16).
  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Ein Gericht verstößt allerdings gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO, wenn es bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 und vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 16).
  • BVerwG, 10.01.2020 - 4 BN 52.19

    Öffentlichkeit der Verhandlung bei einem Ortstermin

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
    Dies führt nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO S. 14 und vom 10. Januar 2020 - 4 BN 52.19 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20

    Ausübungsfrist; Beginn; Grundsätzliche Bedeutung; Vorkaufsrecht;

    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 31.01.2024 - 4 BN 20.23

    Keine Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben in sonstigem Sondergebiet!

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19

    Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.09.2021 - 4 BN 6.21

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit dem (nur) Ausgleichsflächen festgesetzt

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 11.19

    Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21

    Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, siehe z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).

    Eine Aufklärungsrüge setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 19 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 18.02.2021 - 4 B 25.20

    Reichweite der UVP beim Bau einer Erdgasfernleitung

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Dies setzt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 12.5.2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 - juris Rn. 12; B.v. 7.1.2020 - 7 BN 2.19 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.) voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung für den im Ausgangsverfahren Unterlegenen hätte führen können.
  • BVerwG, 01.09.2020 - 4 B 12.20

    Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren;

  • BVerwG, 28.09.2022 - 4 BN 6.22

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren bei Wegfall eines

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

  • BVerwG, 29.06.2022 - 4 B 6.22

    Klage eines Enteignungsbetroffenen gegen die Planfeststellung für eine

  • BVerwG, 04.02.2022 - 4 B 24.21

    Revisionszulassung wegen eines Verfahrensmangels; Kontrolle des äußeren

  • BVerwG, 05.01.2021 - 4 BN 60.20

    Anforderungen an eine Satzung über ein Vorkaufsrecht

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19

    Kausalitätserfordernis der Bodenwerterhöhung bei Sanierungsausgleichsbeiträgen

  • BVerwG, 04.04.2022 - 4 BN 43.21

    Rechtsfolgen der gerichtlichen Entscheidung im Normenkontrollverfahren von

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 12.19

    Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20

    Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens nach Außerkraftreten (Corona)

  • BVerwG, 17.12.2021 - 4 B 13.21

    Bauaufsichtliche Maßnahmen bei bahnfremder Nutzung eines Bahnhofsgebäudes (hier:

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 16.19

    Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 15.19

    Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • BVerwG, 15.12.2020 - 4 BN 65.20

    Außenbereichssatzung; Verhältnis von Kommunalaufsicht und Normenkontrolle

  • BVerwG, 17.01.2024 - 4 B 14.23
  • BVerwG, 23.08.2022 - 4 BN 25.22

    Beiladung der Eigentümer planunterworfener Grundstücke im

  • BVerwG, 23.08.2022 - 4 BN 17.22

    Ermittlung von Lärmvorbelastungen durch weiter entfernt liegende

  • BVerwG, 01.07.2020 - 4 B 7.20

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit einer Frage zur TA Lärm

  • BVerwG, 14.12.2022 - 4 BN 24.22

    Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan; Auflage zu einem Bebauungsplan

  • BVerwG, 16.09.2022 - 4 BN 30.22

    Ermitteln und Bewerten der Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne zur

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1843

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

  • BVerwG, 05.03.2021 - 4 BN 53.20

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig hinsichtlich Darlegung der

  • BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20

    Unzulässige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen nicht

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 14.19

    Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • BVerwG, 23.08.2021 - 4 B 28.20

    Klärungsbedürftigkeit des Fortbestehens der Leistungspflichten oder vollständigen

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 13.19

    Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1842

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21

    Feststellung der Unwirksamtkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)

  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 17.19

    Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • BVerwG, 12.01.2021 - 4 B 29.20

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung der

  • BVerwG, 13.10.2020 - 4 BN 11.20

    Klärungsbedürftigkeit der Auswirkungen des Bringverkehrs und Abholverkehrs pro

  • BVerwG, 15.02.2022 - 4 B 5.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 23.21

    Statthaftigkeit der Zulassung der Revision wegen Divergenz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 10 D 1/18
  • BVerwG, 10.05.2023 - 4 B 19.22

    Festslegung von Ansprüchen Dritter über die Erstattung von Aufwendungen für

  • BVerwG, 26.06.2020 - 4 BN 40.20

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46
  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 11
  • BVerwG, 05.01.2021 - 4 BN 60
  • BVerwG, 15.12.2020 - 4 BN 65
  • BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3
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