Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7408
BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09 (https://dejure.org/2010,7408)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2010 - 4 BN 36.09 (https://dejure.org/2010,7408)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 4 BN 36.09 (https://dejure.org/2010,7408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 VwGO, § 30 Abs 1 BauGB
    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung i.R.e Normenkontrollsache; Erheblichkeit privater Interessen bei der Abwägung im Hinblick auf einen städtebaulichen Bezug in der konkreten Planungssituation

  • rewis.io

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung i.R.e Normenkontrollsache; Erheblichkeit privater Interessen bei der Abwägung im Hinblick auf einen städtebaulichen Bezug in der konkreten Planungssituation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165; stRspr).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - a.a.O. S. 138 m.w.N.).

    Von den im Urteil des Senats vom 30. April 2004 (BVerwG 4 CN 1.03 a.a.O.) entwickelten rechtlichen Maßstäben für die Antragsbefugnis weicht das Normenkontrollurteil - wie dargelegt - nicht ab.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Abwägungserheblich sind alle Belange, die nach Lage der Dinge in die Abwägung eingestellt werden müssen (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Private Interessen sind für die Abwägung erheblich, sofern sie in planungsrechtlich beachtlicher Weise berührt werden (Urteil vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2. bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 ) oder - anders ausgedrückt - in der konkreten Planungssituation einen städtebaulichen Bezug haben.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Der Beschwerdevortrag genügt insoweit schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Im Übrigen kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung nach der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ; stRspr) allenfalls dann in Betracht, wenn die Festsetzung im Baugebiet auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist, was hier angesichts noch weiterer unbebauter Grundstücke im Geltungsbereich des Änderungs-Bebauungsplans ersichtlich nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Insofern kann auch das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planungsrechtlichen Situation ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang sein, sofern der Dritte von der beabsichtigten Änderung mehr als nur geringfügig in seinen Interessen berührt wird (Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 11 B 5.97

    Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
    Im Übrigen macht die Beschwerde lediglich geltend, das Oberverwaltungsgericht habe die rechtlichen Maßstäbe zur Antragsbefugnis unzutreffend angewandt, was die Zulassung der Divergenzrevision nicht zu begründen vermag (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 - ).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18

    Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung;

    Insofern kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung nach der Senatsrechtsprechung aber nur dann in Betracht, wenn die Festsetzung im Baugebiet auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36.09 - juris Rn. 7 und vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 8 S 1337/10

    Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung betreffend die

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 BN 36.09 - juris m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

    Insofern kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung nach der Senatsrechtsprechung aber nur in Betracht, wenn die Festsetzung auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 CN 5.18 - juris Rn. 19 sowie Beschlüsse vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 und vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36.09 - juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht