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   BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15   

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BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15 (https://dejure.org/2016,1714)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 4 BN 36.15 (https://dejure.org/2016,1714)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 (https://dejure.org/2016,1714)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 30 Abs 2 Nr 3 BNatSchG, § 30 Abs 3 BNatSchG, § 44 Abs 1 VwVfG, Art 19 Abs 4 GG
    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; Konflikttransfer im Bauplanungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 30 Abs 2 Nr 3 BNatSchG, § 30 Abs 3 BNatSchG, § 44 Abs 1 VwVfG, Art 19 Abs 4 GG
    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; Konflikttransfer im Bauplanungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Hinblick auf die Verfüllung eines Steinbruchs und die damit einhergehende Beseitigung einer Lösswand

  • rewis.io

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; Konflikttransfer im Bauplanungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Hinblick auf die Verfüllung eines Steinbruchs und die damit einhergehende Beseitigung einer Lösswand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Probleme bei der Bauausführung sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Bauausführungsproblematiken sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Bauausführungsproblematiken sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Probleme bei der Bauausführung sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung! (IBR 2016, 238)

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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Mit Beschluss vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - hat es der Senat in einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 i.V.m. § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO abgelehnt, eine einstweilige Anordnung zu erlassen.

    Die in diesem Zusammenhang erhobenen Verfahrensrügen nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen aus den Gründen des Beschlusses vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - (Rn. 16 ff.) nicht zur Zulassung der Revision.

    c) Im Übrigen verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 - (Rn. 20 ff.), namentlich kam es nach der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 28) auf den weiteren Vortrag zur Oberflächenentwässerung während der Verfüllung nicht an.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).

    Es widerspricht aber dem Ziel der Grundsatzrevision, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), wenn die Revision im Hinblick auf Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht.

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    c) Schließlich scheitert die Beschwerde daran, dass Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12, vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 und vom 19. Februar 2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 9).

    Diesem Einwand trägt die Rechtsprechung indes Rechnung: Der Einwand fehlender tatrichterlicher Feststellungen kann einer Beschwerde nicht entgegen gehalten werden, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht eine als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 , vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 7 und vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Ein Verwaltungsakt leidet im Sinne von § 1 Abs. 1 LVwVfG RP i.V.m. § 44 Abs. 1 VwVfG nur dann an einem besonders schwerwiegenden Fehler, wenn der Mangel den Verwaltungsakt schlechterdings unerträglich, also mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lässt (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 6 S. 7).

    Namentlich reicht allein ein - unterstellter - Verstoß gegen eine Rechtsbestimmung nicht aus, um einen besonders schwerwiegenden Fehler anzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 6 S. 7).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Der Einwand der Beschwerde, diese Entscheidung sei nicht einschlägig, wendet sich gegen die Rechtsanwendung im Einzelfall, legt aber nicht dar, welche Frage grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde in einem Revisionsverfahren klären lassen will und inwieweit sie Klärungsbedarf zum Konflikttransfer in nachfolgende Genehmigungsverfahren sieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 - BVerwGE 143, 24 Rn. 19 und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 14 ).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Das Gericht war daher auch durch das Gebot rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, sich mit diesem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausführlicher als geschehen zu befassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - DVBl. 2015, 636 Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Der Einwand der Beschwerde, diese Entscheidung sei nicht einschlägig, wendet sich gegen die Rechtsanwendung im Einzelfall, legt aber nicht dar, welche Frage grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde in einem Revisionsverfahren klären lassen will und inwieweit sie Klärungsbedarf zum Konflikttransfer in nachfolgende Genehmigungsverfahren sieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 - BVerwGE 143, 24 Rn. 19 und vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 14 ).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 4 NB 39.91

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Die Ausführungen der Beschwerde zum Senatsbeschluss vom 9. Juli 1992 - 4 NB 39.91 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 68; dazu BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 ) legen weder eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache noch eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dar, sondern greifen die vorinstanzliche Entscheidung im Stil eines zulassungsfreien oder bereits zugelassenen Rechtsmittels an.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Hinsichtlich dieser, selbständig tragenden Annahme hat die Antragstellerin aber keinen Revisionszulassungsgrund aufgezeigt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 13.10.2009 - 4 BN 39.09

    Zulassung einer Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage nach dem

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
    Solche Hinweise hätten bei einem technischen Begriff nahe gelegen, der bisher in der Rechtsprechung ohne Erläuterung verwendet worden ist (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 4 BN 23.08 - juris Rn. 9 und vom 13. Oktober 2009 - 4 BN 39.09 - juris Rn. 3), zumal sich die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren unter Rückgriff auf eine DIN-Vorschrift selbst in der Lage gesehen hat, die Menge des abzuführenden Niederschlagswassers "klar und eindeutig" zu bestimmen.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 09.12.2008 - 4 BN 23.08

    Auswirkungen des Verkennens des genauen flächenmäßigen Umfangs der durch eine

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 BN 6.99

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägung; abwägungserhebliche

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

  • BVerwG, 21.04.2015 - 4 B 8.15

    Aufklärung der Lärmbetroffenheit einer Gemeinde durch die für die Flugsicherheit

  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 B 41.10

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigung; Ergebnisrichtigkeit im Verfahren der

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03

    Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage;

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

    Der Einwand fehlender tatrichterlicher Feststellungen kann einer Beschwerde zwar dann nicht entgegengehalten werden, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht eine als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2000 ebd. und vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - BRS 84 Nr. 17 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910

    Einrichtungsbezogene Nachweispflicht der Masernimpfung, selbständige

    Wenn im Einzelfall - wie auch im Fall der Antragsteller - kein vorlegbarer Nachweis i.S.d. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG existiert, führt das für sich genommen nicht dazu, dass die Vorlageverpflichtung "schlechterdings unerträglich, also mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen unvereinbar" (BVerwG, B.v. 21.1.2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 10 m.w.N.) und damit nichtig wäre.
  • BVerwG, 30.08.2019 - 4 B 8.19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern;

    Es widerspricht aber dem Ziel der Grundsatzrevision, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wenn die Revision im Hinblick auf Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - BRS 84 Nr. 17 Rn. 12 m.w.N.).
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