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   BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97   

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https://dejure.org/1997,273
BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97 (https://dejure.org/1997,273)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1997 - 4 BN 4.97 (https://dejure.org/1997,273)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1997 - 4 BN 4.97 (https://dejure.org/1997,273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Abwägung - Problembewältigung - Härten beim Vollzug von Festsetzungen - Zulässigkeit der Enteignung - Keine enteignende Wirkung von Festsetzungen für eine öffentliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des Bebauungsplans, Keine enteignende Wirkung von Festsetzungen für eine öffentliche Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planfestsetzungen contra bestehende Bebauung? (IBR 1998, 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 953 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 483
  • DVBl 1987, 1273
  • DÖV 1998, 128 (Ls.)
  • BauR 1997, 981
  • BauR 1997, 982
  • ZfBR 1997, 328
 
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Wird zitiert von ... (83)

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Eine Gemeinde darf daher ein Muldensystem zur Beseitigung von Niederschlagswasser in einem Baugebiet nur dann in Form eines Bebauungsplans beschließen, wenn sie realistischerweise davon ausgehen kann, dass der Vollzug der Festsetzungen in einem späteren Verwaltungsverfahren oder auf andere Weise erfolgen kann und wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Unzulässig ist lediglich ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder der auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2, vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23, und vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Der Bebauungsplan bildet hierfür zwar die Grundlage; eine enteignungsrechtliche Vorwirkung kommt ihm aber nicht zu (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 1 BvR 171/02 - NVwZ 2003, 726 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94, S. 42 = BRS 59 Nr. 7; Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - BRS 65 Nr. 8).

    Mit der Festsetzung im Bebauungsplan ist bindend lediglich über die künftige Zweckbestimmung der Fläche entschieden; hierfür und für die hiervon ausgehenden Nutzungsbeschränkungen muss der Plangeber im Rahmen der Abwägung die planerische Verantwortung übernehmen (Beschluss vom 25. August 1997 a.a.O.).

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