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   BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10   

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BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10 (https://dejure.org/2010,17348)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2010 - 4 BN 40.10 (https://dejure.org/2010,17348)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 (https://dejure.org/2010,17348)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 BauGB
    Verletzung des Abwägungsgebots

  • Wolters Kluwer

    Revisibilität vorinstanzlicher Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall i.R.d. Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Vereinbarkeit einer unterschiedlichen Festsetzung des Maßes der zulässigen baulichen Nutzung für die einzelnen Grundstücke in ...

  • rewis.io

    Verletzung des Abwägungsgebots

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung des Abwägungsgebots

  • rewis.io

    Verletzung des Abwägungsgebots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisibilität vorinstanzlicher Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall i.R.d. Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Vereinbarkeit einer unterschiedlichen Festsetzung des Maßes der zulässigen baulichen Nutzung für die einzelnen Grundstücke in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10
    Art. 3 Abs. 1 GG, der der Gemeinde bei ihrer Abwägung Grenzen setzt (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - BRS 65 Nr. 6 S. 29), verpflichtet die Gemeinde nicht, für alle Grundstücke im Plangebiet dieselben Festsetzungen zu treffen (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 23).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10
    Art. 3 Abs. 1 GG, der der Gemeinde bei ihrer Abwägung Grenzen setzt (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - BRS 65 Nr. 6 S. 29), verpflichtet die Gemeinde nicht, für alle Grundstücke im Plangebiet dieselben Festsetzungen zu treffen (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 23).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10
    Seit der Senatsentscheidung vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - (BVerwGE 34, 301 ) ist es gefestigte Rechtsprechung, dass das Abwägungsgebot verletzt ist, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10
    Ein Weiteres kommt hinzu: Der Bereich der Tatsachenfeststellung ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183; stRspr).
  • OVG Hamburg, 10.12.2019 - 2 E 24/18

    Bindungswirkung der Obergrenzen in BauNVO § 17 Abs 1 für die Bauleitplanung der

    3 Abs. 1 GG verpflichtet die Gemeinde nicht, für alle Teilbereiche oder Grundstücke eines Bebauungsplans dieselben Festsetzungen zu treffen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, 4 BN 40/10, BRS 76 Nr. 28 (2010), juris Rn. 4; Urt. v. 3.4.2008, 4 CN 3/07, BVerwGE 131, 86 ff., juris Rn. 23).

    Das Maß der zulässigen baulichen Nutzung kann daher unterschiedlich festgesetzt werden, wenn dies städtebaulich vertretbar ist (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, a.a.O., juris Rn. 4).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - BVerwG 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16 = Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 104 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - BVerwG 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).

    Ob diese Würdigung den Anforderungen gerecht wird, die an die gerichtliche Abwägungskontrolle zu stellen sind, ist einer rechtsgrundsätzlichen Prüfung nicht zugänglich (Beschluss vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen

    Entscheidend ist danach, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt wurde, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der von der Planung berührten Belange richtig erkannt wurde und ob der Ausgleich zwischen diesen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 24.11.2010 - 4 BN 40.10 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 31.15

    Status als Welterbe als Belang i.S.v. § 1 Abs. 6 BauGB; passiver Bestandsschutz

    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).

    Ob diese Würdigung den Anforderungen gerecht wird, die an die gerichtliche Abwägungskontrolle zu stellen sind, ist einer rechtsgrundsätzlichen Prüfung nicht zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    Es ist in Anlehnung an die hierzu im Bauplanungsrecht entwickelten und auf die Abwägung eines eigenständigen Grünordnungsplans übertragbaren Grundsätze verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Beschluss v. 24. November 2010 - 4 BN 40.10 -, zit. nach juris Rn 5; Urteil v. 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, zit. nach juris Rn 29).
  • BVerwG, 13.03.2017 - 4 BN 25.16

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung eines Bebauungsplans;

    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16 und Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

    Das Ergebnis der planerischen Abwägung ist allein dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerwG, (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BauR 2012, 1620; Beschl. v. 24.10.2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 [2010]; Urt. v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2014 - 3 S 1505/13 - juris; Urt. v. 8.12.2014 - 8 S 1400/12 - juris; Urt. v. 4.11.2013 - 8 S 1694/11 - ZfBR 2014, 264).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets:

    Ein Fehler im Abwägungsergebnis liegt dann vor, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stünde, und die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BauR 2012, 1620; Beschl. v. 24.10.2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 [2010]; Urt. v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.2013 - 8 S 574/11 - VBlBW 2014, 16).
  • BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 30.15

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen nicht über den Einzelfall hinausgehender

    Es umfasst neben der Substanz des Eigentums auch die Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2002 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 16, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 = juris Rn. 4).

    Ob diese Würdigung den Anforderungen gerecht wird, die an die gerichtliche Abwägungskontrolle zu stellen sind, ist einer rechtsgrundsätzlichen Prüfung nicht zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 BN 40.10 - BRS 76 Nr. 28 Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

    Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn entweder eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Rspr. des BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969, E 34, 301, siehe zuletzt Beschluss vom 24.11.2010, 4 BN 40/10, juris).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 86/09

    Stadt Attendorn obsiegt im Streit um Entwicklungssatzung für Industriegebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Wohngebiet und demografischer Wandel;

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 15 NE 16.2226

    Fehlende Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan bei

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 1 NE 19.1502

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bebauungsplan

  • VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10

    Keine Genehmigung eines Flächennutzungsplans mit Abwägungsmängeln hinsichtlich

  • OVG Hamburg, 15.04.2015 - 2 E 2/13

    Pflicht zur Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen bei der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

  • OVG Bremen, 25.06.2019 - 1 D 1/18

    Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans 2391 zwischen Schwachhauser

  • VGH Hessen, 25.05.2016 - 3 C 574/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - 7 A 1028/11

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von Einzelhandel im Gewerbegebiet durch einen

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 9 N 09.2761

    Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; beachtlicher

  • OVG Bremen, 29.11.2011 - 1 D 406/06

    Schutz eines vorhandenen städtebaulichen Ensembles (Albrecht-Roth-Straße in

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