Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.11.2007

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   BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07   

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BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07 (https://dejure.org/2007,7351)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2007 - 4 BN 40.07 (https://dejure.org/2007,7351)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 4 BN 40.07 (https://dejure.org/2007,7351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision im Falle einer auf mehreren selbstständig tragenden Begründungen gestützten Entscheidung der Vorinstanz; Wegfall des Gemeingebrauchs im Bereich eines Plangebietes durch die Beseitigung eines Meeresstrandes und eines ehemaligen Teils einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 46
  • BauR 2008, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    8 Es ist ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluss vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 4.79 (BVerwGE 59, 87), dass derjenige zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan befugt ist, der geltend machen kann, dass bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt des Bebauungsplans sein privates Interesse in der Abwägung hätte berücksichtigt werden müssen.

    Bei der planerischen Abwägung können u.a. alle betroffenen Interessen unbeachtet bleiben, die objektiv geringfügig sind (Beschluss vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 4.79 a.a.O. S. 102).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96

    Gewässerbenutzung: Gemeingebrauch - Klagebefugnis - Tauchverbot - Recht auf

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    5 Zu Unrecht macht die Antragstellerin unter Berufung auf die Entscheidungen des VGH Mannheim vom 11. Juli 1997 8 S 2683/96 (NJW 1998, 2235) und des OVG Koblenz vom 26. April 2001 1 C 10604/00 (NVwZ-RR 2002, 183) geltend, sie könne als den bisherigen Gemeingebrauch ausübende Staatsbürgerin im Rechtsweg durchsetzbar verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden.
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    Die Verhängung des Hausverbots durch die Vorhabenträgerin ist Anwendung der §§ 858 ff., 903, 1004 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2006 V ZR 134/05 NJW 2006, 1054) und nicht, wie von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorausgesetzt, Vollzug des angegriffenen Bebauungsplans.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 C 10604/00

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung (RVO) betreffend das Bootsverkehrverbot auf

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    5 Zu Unrecht macht die Antragstellerin unter Berufung auf die Entscheidungen des VGH Mannheim vom 11. Juli 1997 8 S 2683/96 (NJW 1998, 2235) und des OVG Koblenz vom 26. April 2001 1 C 10604/00 (NVwZ-RR 2002, 183) geltend, sie könne als den bisherigen Gemeingebrauch ausübende Staatsbürgerin im Rechtsweg durchsetzbar verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden.
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    Der Vorwurf der Antragstellerin, das Oberverwaltungsgericht habe ihr zu Unrecht die Antragsbefugnis abgesprochen und durch die Behandlung des Antrags als unzulässig einen Verfahrensverstoß begangen (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1994 BVerwG 5 B 79.94 NJW 1995, 2121), ist nicht berechtigt.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    Ein Verfahrensfehler liegt darin nicht, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Aufklärungsmangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser Standpunkt was hier nicht der Fall ist verfehlt sein sollte (Beschluss vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 NVwZ-RR 1996, 369).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07
    Insoweit gilt, dass sich der Rechtsinhaber d.h. derjenige, der am Gemeingebrauch teilhat "mit dem abfinden" muss, "was und wie lange es geboten wird" (vgl. Urteil vom 25. Juni 1969 BVerwG 4 C 77.67 BVerwGE 32, 222 ).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Art. 2 Abs. 1 GG schützte zwar die Teilnahme am bestehenden Gemeingebrauch, verbot aber nicht dessen gesetzliche Aufhebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - 4 C 77.67 - BVerwGE 32, 222 ; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 4 BN 40.07 - BauR 2008, 483 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15

    Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand

    Insoweit gilt, dass sich der Rechtsinhaber - das heißt derjenige, der am Gemeingebrauch teilhat - "mit dem abfinden" muss, "was - und wie lange es - geboten wird" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.10.2007 - 4 BN 40.07 -, BauR 2008, 483 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.06.1969 - BVerwG 4 C 77.67 -, BVerwGE 32, 222, 225).
  • BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 47.07

    Geltendmachung einer Anhörungsrüge aufgrund der Verletzung des Anspruchs auf

    BVerwG 4 BN 40.07.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 295/20

    Klage eines Nachbarn gegen Waldumwandlungsgenehmigung; Recht zum Betreten des

    Der Inhaber des Rechts muss sich also mit dem abfinden, was - und wie lange es - geboten wird (vgl. zum naturschutzrechtlichen Betretungsrecht: OVG Münster, Urteil vom 6. September 2019 - 16 A 2326/15 -, juris Rn. 38 ff.; zum Gemeingebrauch an Gewässern: BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 4 BN 40.07 -, juris Rn. 5; an öffentlichen Häfen: OVG Schleswig, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 9/15 -, juris Rn. 61; an öffentlichen Straßen: OVG Schleswig, Beschluss vom 1. September 2017 - 1 MB 14/17 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 KN 17/15

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen fehlender Antragsbefugnis;

    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat angesichts der eindeutigen Ausführungen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. Oktober 2007 - 4 BN 40.07 - auch im Hinblick auf die Festsetzungen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Marina Wendtorf" fest.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 47.07, 4 BN 40.07   

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https://dejure.org/2007,23203
BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 47.07, 4 BN 40.07 (https://dejure.org/2007,23203)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2007 - 4 BN 47.07, 4 BN 40.07 (https://dejure.org/2007,23203)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2007 - 4 BN 47.07, 4 BN 40.07 (https://dejure.org/2007,23203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 47.07
    An einem Nachteil "durch" die angegriffene Norm oder deren Anwendung fehlt es, wenn die geltend gemachte Beeinträchtigung bei wertender Beurteilung nicht in einer solchen Beziehung zur Rechtsvorschrift steht, die die Schutzwürdigkeit des angeführten Interesses gerade im Verhältnis zur normativen Regelung vermittelt (Beschluss vom 14. Februar 1991 BVerwG 4 NB 25.89 BRS 52 Nr. 39).
  • BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07

    Zulassung einer Revision im Falle einer auf mehreren selbstständig tragenden

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 47.07
    BVerwG 4 BN 40.07.
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