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   BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10   

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https://dejure.org/2011,4321
BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10 (https://dejure.org/2011,4321)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2011 - 4 BN 42.10 (https://dejure.org/2011,4321)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 4 BN 42.10 (https://dejure.org/2011,4321)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des Normenkontrollverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Keine höheren Anforderungen an die Antragsbefugnis eines von einem Bebauungsplan berührten Antragstellers wegen der Geltendmachung der Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung; An die Antragsbefugnis zu stellende Anforderungen bei Geltendmachung der Verletzung des ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht, Bauplanungsrecht: Antragsbefugnis bei der Normenkontrollklage; Anforderungen an das Geltendmachen einer möglichen Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO | Antragsbefugnis; Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht, Bauplanungsrecht: Antragsbefugnis bei der Normenkontrollklage; Anforderungen an das Geltendmachen einer möglichen Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO | Antragsbefugnis; Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung; ...

  • rewis.io

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des Normenkontrollverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des Normenkontrollverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Keine höheren Anforderungen an die Antragsbefugnis eines von einem Bebauungsplan berührten Antragstellers wegen der Geltendmachung der Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung; An die Antragsbefugnis zu stellende Anforderungen bei Geltendmachung der Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer ist im Normenkontrollverfahren antragsbefugt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 214
  • BauR 2011, 1641
  • ZfBR 2011, 566
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).

    Die Annahme eines solchen Falles ist aber ausgeschlossen, wenn seine Prüfung nennenswerten Umfang oder über Plausibilitätserwägungen hinausgehende Intensität erfordert; in jedem Fall ist die Prüfung nur auf der Grundlage der Darlegungen in der Antragsschrift, nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffs vorzunehmen (Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. ).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165; stRspr).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Vergleichbaren Tendenzen zu einer weitergehenden "Durchprüfung" des Vorbringens zu Abwägungsfehlern, wie sie in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum Ausdruck kommen, ist der Senat bereits mit seinem Beschluss vom 16. März 2010 - BVerwG 4 BN 66.09 - (Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 7 Rn. 20) entgegengetreten, wenn er ausgeführt hat, dass es auf die Frage, ob eine vom Antragsteller geltend gemachte Verletzung des Abwägungsgebots, wenn sie vorläge, nach den Planerhaltungsvorschriften beachtlich wäre, für die Antragsbefugnis nicht ankommt.
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Dies widerspricht nicht nur der Funktion des Normenkontrollverfahrens, weil damit die gebotene objektive Rechtskontrolle im Rahmen der Begründetheitsprüfung (vgl. hierzu Urteil vom 9. April 2008 - BVerwG 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 Rn. 13) umgangen wird.
  • BVerwG, 14.02.2002 - 4 BN 5.02

    Antragsbefugnis bei unbegründeten Abwägungsmängeln

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Da der Verwaltungsgerichtshof hierzu keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, kann der Senat nicht feststellen, dass sich das Urteil aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO; vgl. zur Anwendbarkeit dieser Norm im Verfahren über die Zulassung der Revision Beschluss vom 14. Februar 2002 - BVerwG 4 BN 5.02 - BRS 65 Nr. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Das ist nach der vom Senat ohne Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs vorzunehmenden Prüfung (vgl. nur Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - BVerwGE 57, 342 m.w.N.) nicht der Fall.
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
    Es steht auch im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es ausreichend ist, dass ein Antragsteller als Rechtsverletzung geltend macht, sein abwägungsrelevanter Belang sei in der Abwägung zu kurz gekommen (Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 CN 6.98 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 14 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 11 KN 187/12

    Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

    Die Antragsbefugnis fehlt daher nur dann, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (stRspr des BVerwG, vgl. Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 -, BVerwGE 107, 215, 217 ff.; Beschl. v. 2.3.2005 - 6 BN 7/04 -, juris, Rn. 6, und v. 8.6.2011 - 4 BN 42/10 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15

    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet;

    Die Prüfung, ob das der Fall ist, ist allerdings nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, aaO, Rdnr. 10), und sie darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität geschehen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (vgl. a. BVerwG, B. v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 -, ZfBR 2011, 566 = BRS 78 Nr. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17

    Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der

    Die Antragsbefugnis fehlt deshalb nur dann, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte der Antragsteller offenkundig und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt werden (BVerwG, Beschluss vom 08.06.2011 - 4 BN 42.10 - BauR 2011, 1641, juris Rn. 3; Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.2012 - 10 S 406/10 - juris Rn. 24; Urteil vom 11.11.2012 - 6 S 947/12 - juris Rn. 16).
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