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   BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09   

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https://dejure.org/2010,4096
BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09 (https://dejure.org/2010,4096)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 4 BN 59.09 (https://dejure.org/2010,4096)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 4 BN 59.09 (https://dejure.org/2010,4096)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 6 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 11 BauGB
    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit einer Lärmbelästigung unter Heranziehung der Werte der DIN 18005-1 als Orientierungshilfe in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einem städtebaulichen Handlungskonzept

  • rewis.io

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • ra.de
  • rewis.io

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit einer Lärmbelästigung unter Heranziehung der Werte der DIN 18005-1 als Orientierungshilfe in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einem städtebaulichen Handlungskonzept

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abwägungsrelevanz nicht rechtsgrundsätzlich zu klären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1180
  • ZfBR 2010, 690
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    Die Werte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden; je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (Urteil vom 22. März 2007 - BVerwG 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 Rn. 15).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    Die Frage, ob im vorinstanzlichen Verfahren gegen die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung verstoßen worden ist, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Gerichts der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass Lärmbelästigungen nicht erst dann abwägungsbeachtlich sind, wenn sie als schädliche Umwelteinwirkungen zu qualifizieren sind oder gar die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreiten (Beschluss vom 8. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 19.04 - BRS 67 Nr. 19).
  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    Die Beschwerde macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei bei der Ablehnung des Beweisantrags zu 2 Unterpunkt c von dem Rechtssatz ausgegangen, auch bei Vorliegen nur urkundlich in den Prozess eingeführter Gutachten trotz eines dahingehenden Beweisantrags nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet zu sein, womit es von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - juris Rn. 22) abweiche.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15

    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet;

    Indes sind abwägungserheblich nicht erst unzumutbare Lärmbelastungen (BVerwG, Beschl. v. 8.6.2004 - 4 BN 19.04 -, BRS 67 Nr. 19 = juris Rn. 6; Beschl. v. 24.5.2007 - 4 BN 16.07 u.a. -, ZfBR 2007, 580 = BauR 2007, 2041 = juris Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 -, BauR 2010, 1180 = BRS 76 Nr. 20 = juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

    Lärmbelästigungen sind insbesondere nicht erst dann abwägungserheblich, wenn sie als schädliche Umwelteinwirkungen zu bewerten sind oder gar die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreiten (BVerwG, Beschlüsse vom 08.06.2004 - 4 BN 19.04 - BauR 2005, 829, juris Rn. 6, und vom 17.02.2010 - 4 BN 59.09 - BauR 2010, 1180, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 2 D 102/14

    Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen durch die Gewerbebetriebe im

    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 4 BN 59.09 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteile vom 23. Oktober 2009 - 7 D 106/08.NE -, juris Rn. 58 und 60, und vom 6. Oktober 2011 - 2 D 132/09 -, juris Rn. 161 f.
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