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   BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03   

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https://dejure.org/2003,742
BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03 (https://dejure.org/2003,742)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 (https://dejure.org/2003,742)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 (https://dejure.org/2003,742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 8 Abs. 3; § 14; § 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 Satz 3; § 245b
    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; Konzentrationszone; Bebauungsplan, Veränderungssperre; Entwicklungsgebot; Parallelverfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 8 Abs. 3; § 14; § 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 Satz 3; § 245b
    Außenbereich; Bebauungsplan, Veränderungssperre; Entwicklungsgebot; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone; Parallelverfahren; Vorranggebiet; Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer

    Satzung über eine Veränderungssperre; Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen ; Wirksamkeit einer Verädungerungssperre bei rechtswidriger Planung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Veränderungssperre bei Windenergieanlagen

  • Judicialis

    BauGB § 8 Abs. 3; ; BauGB § 14; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 245b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; Konzentrationszone; Bebauungsplan, Veränderungssperre; Entwicklungsgebot; Parallelverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrangflächen für Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 477
  • BauR 2004, 634
  • ZfBR 2004, 279
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein Mindestmaß des abzusehenden Inhalts der Planung nur erfüllt sein kann, wenn die Gemeinde für das betroffene Gebiet schon positive planerische Vorstellungen entwickelt hat, und dass eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 - BRS 50 Nr. 103).

    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Beschluss des Senats vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 191.89 - (NVwZ 1990, 558) ab, ist unzulässig, weil sie den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Mit der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 18. Juni 2003 - 1 KN 56/03 u.a. - (ZfBR 2003, 790) lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht begründen.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch tritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Gegen die Zulässigkeit einer Veränderungssperre für Konzentrationszonen spricht auch nicht, dass durch die Veränderungssperre das für die Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorausgesetzte gesamträumliche Planungskonzept der Gemeinde, von dem die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - ZfBR 2003, 469), gestört wird, weil auch auf Flächen, die nach der planerischen Entscheidung der Gemeinde für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen sollen, ihre Errichtung nicht zulässig ist.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Die Vorschrift flankierte die mit dem Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1189) eingeführte Privilegierung der Windenergieanlagen durch § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB (seit 1. Januar 1998: § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) und die den Gemeinden im Anschluss an das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - (BVerwGE 77, 300 ff.) durch § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB (jetzt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) eingeräumte Befugnis, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen und die Sperrung des übrigen Außenbereichs für Windenergieanlagen deren Ansiedlung planerisch zu steuern.
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Den Mindestanforderungen an die Konkretisierung des Planungsziels ist nämlich regelmäßig genügt, wenn die Gemeinde beim Erlass der Veränderungssperre bereits eine bestimmte Art der baulichen Nutzung ins Auge gefasst hat (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2000 - BVerwG 4 BN 35.00 - BRS 64 Nr. 109 = PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 17).
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93

    Städtebauförderungsgesetz - Sanierungssatzung - Sanierungsmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Als "Negativplanung" sind sie nur unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - BRS 62 Nr. 29).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
    Auf der Grundlage der das Beschwerdegericht bindenden Feststellungen des Normenkontrollgerichts, dass das Gebiet nach den Vorstellungen der Antragsgegnerin im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre weiterhin (auch) der Errichtung von Windenergieanlagen dienen soll und dass eine Festsetzung als sonstiges Sondergebiet ins Auge gefasst sei (UA S. 18), sind hier vielmehr zweifellos positive und hinreichend konkrete planerische Vorstellungen der Antragsgegnerin gegeben (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Vielmehr sind die Gemeinden in den - weiten - Grenzen des § 1 Abs. 3 BauGB jederzeit berechtigt, ihre Bauleitplanung zu ändern und diese Planung durch eine Veränderungssperre zu sichern (BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).

    Eine zeitlich begrenzte Bausperre durch eine Veränderungssperre muss der betroffene Bürger jedoch für deren Geltungsdauer allgemein hinnehmen (BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).

    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).

    Der Entscheidung lässt sich auch nicht entnehmen, dass beispielsweise ein Sondergebiet für Windenergieanlagen festgesetzt und lediglich noch einzelne Festsetzungen zum Schutz des Reiterhofes getroffen werden sollten; eine solche Feinplanung könnte durch eine Veränderungssperre gesichert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Ob und wie die für die Raumordnung zuständigen Stellen nach diesem Termin ihre planerischen Aktivitäten bei der Aufstellung von Zielen im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 ROG sicherten, richtete sich nach den insoweit einschlägigen allgemeinen Vorschriften des Bauplanungs- und des Raumordnungsrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 - NVwZ 2004, 477).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302; Beschluss vom 25. November 2003 - BVerwG 4 BN 60.03 -).
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