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   BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11   

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https://dejure.org/2011,8175
BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11 (https://dejure.org/2011,8175)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 4 BN 8.11 (https://dejure.org/2011,8175)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 4 BN 8.11 (https://dejure.org/2011,8175)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Frage bzgl. eines die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellenden Urteils; Anforderungen an ein die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellendes Urteil hinsichtlich der Erkennbarkeit einer Heilungsmöglichkeit

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Frage bzgl. eines die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellenden Urteils; Anforderungen an ein die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellendes Urteil hinsichtlich der Erkennbarkeit einer Heilungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsprozess - B-Plankontrolle: Angabe von Heilungsmöglichkeiten im Tenor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1790
  • ZfBR 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Schon unter Geltung des § 47 VwGO i.d.F. des BauROG war das Normenkontrollgericht nicht verpflichtet, jeden geltend gemachten Rechtsfehler zu ermitteln und ggf. gerade darauf seine Entscheidung zu stützen, wenn es einen anderen Rechtsfehler im Sinne der Entscheidungsreife für durchgreifend ansieht (Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 148).

    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (Beschlüsse vom 20. Juni 2001 a.a.O. S. 63 und vom 6. März 2000 - BVerwG 4 BN 31.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 140).

  • BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05

    Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Ist ein Bebauungsplan oder eine Satzung zur Änderung eines Bebauungsplans unter Geltung des § 47 VwGO i.d.F. des BauROG rechtskräftig nicht nur für nicht wirksam, sondern für nichtig erklärt worden, weil die Satzung an einem Mangel leidet, der nicht in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann, steht die fehlende Behebbarkeit des Mangels in einem ergänzenden Verfahren zwischen den Beteiligten des Normenkontrollverfahrens fest (Beschluss vom 14. November 2005 - BVerwG 4 BN 51.05 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 21, S. 15).
  • VGH Bayern, 24.07.2007 - 1 N 07.1624

    Verwaltungsprozessrecht: Rechtskraftbindung einer Normenkontrollentscheidung //

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Auf eine solche Konstellation bezieht sich auch die von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2007 - 1 N 07.1624 (ZfBR 2008, 374), wobei der Senat nicht zu entscheiden hat, ob die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs zur Bindungswirkung kraft Allgemeinverbindlichkeit zutrifft.
  • BVerwG, 06.03.2000 - 4 BN 31.99

    Bauplanungsrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Bebauungsplan; zwischengemeindliche

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (Beschlüsse vom 20. Juni 2001 a.a.O. S. 63 und vom 6. März 2000 - BVerwG 4 BN 31.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 140).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist damit ohne weiteres erkennbar, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. dazu Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 S. 9 f.).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11
    Es kann keine Rede davon sein, dass die Entscheidung auf neue Gesichtspunkte gestützt worden wäre, mit denen die Beteiligten nicht hätten rechnen können (vgl. dazu Beschluss vom 14. Juni 2011 - BVerwG 4 B 3.11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14

    Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm;

    Wie der Senat zur Änderung des § 47 Abs. 5 VwGO durch das EAG Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) klargestellt hat, gibt § 47 Abs. 5 VwGO keinen Raum für Ergänzungen des Tenors über die Feststellung der Unwirksamkeit hinaus (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 4 BN 8.11 - BRS 78 Nr. 82 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12

    Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13

    Erst recht besteht hierzu keine Verpflichtung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.2011 - 4 BN 8.11, ZfBR 2012, 36), so dass es sich nur um Empfehlungen handeln kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2024 - 10 A 3.21

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes - Festsetzung von Erhaltungsgebieten im

    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können demgemäß das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001, a.a.O. Rn. 13; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 4 BN 8.11 -, juris Rn. 6; vgl. dazu Senatsurteil vom 2. März 2021 - OVG 10 A 17.17 -, juris Rn. 134).
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