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   BVerwG, 28.07.2010 - 4 BN 8.10   

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https://dejure.org/2010,9806
BVerwG, 28.07.2010 - 4 BN 8.10 (https://dejure.org/2010,9806)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2010 - 4 BN 8.10 (https://dejure.org/2010,9806)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 4 BN 8.10 (https://dejure.org/2010,9806)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 BauGB, § 3 Abs 2 S 2 BauGB
    Anstoßwirkung der Beschreibung eines Plangebiets

  • Wolters Kluwer

    Bewirkung der Anstoßfunktion durch die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bei Ausgleich eines fehlenden geografischen Bezugs des Bebauungsplannamens mittels textlicher Umschreibung des Plangebiets

  • rewis.io

    Anstoßwirkung der Beschreibung eines Plangebiets

  • ra.de
  • rewis.io

    Anstoßwirkung der Beschreibung eines Plangebiets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 2
    Bewirkung der Anstoßfunktion durch die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bei Ausgleich eines fehlenden geografischen Bezugs des Bebauungsplannamens mittels textlicher Umschreibung des Plangebiets

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anstoßfunktion: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliches Baurecht: Bezeichnung des Bebauungsplans bei Auslegung (IBR 2010, 714)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 BN 8.10
    Im Übrigen besteht auf der Grundlage der vom Oberverwaltungsgericht wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 und vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 S. 76 f.) kein Zweifel daran, dass die beabsichtigte Anstoßwirkung verfehlt wird, wenn die Verwendung einer unbekannten Bezeichnung geeignet ist, beim Leser den Eindruck zu erwecken, die Bekanntmachung könne sich auf einen ihn nicht interessierenden Straßenverlauf oder sonstigen Bereich beziehen.

    Auch zu den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (a.a.O.), die das Oberverwaltungsgericht selbst wiedergibt (UA S. 8 - 10), wird eine Divergenz nicht dargelegt.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 BN 8.10
    Im Übrigen besteht auf der Grundlage der vom Oberverwaltungsgericht wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 und vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 S. 76 f.) kein Zweifel daran, dass die beabsichtigte Anstoßwirkung verfehlt wird, wenn die Verwendung einer unbekannten Bezeichnung geeignet ist, beim Leser den Eindruck zu erwecken, die Bekanntmachung könne sich auf einen ihn nicht interessierenden Straßenverlauf oder sonstigen Bereich beziehen.

    Die Beschwerde verweist auf die Ausführungen im Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - (a.a.O.):.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 BN 8.10
    Auch der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. Juni 2009 - 3 S 1108/07 - (BauR 2010, 118; Volltext in juris) zeigt keinen Klärungsbedarf auf.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 734/18

    Formell (beschleunigtes Verfahren; Bekanntmachung) und materiell

    Die Anstoßwirkung wird verfehlt, wenn die Verwendung einer unbekannten Bezeichnung geeignet ist, beim Leser den Eindruck zu erwecken, die Bekanntmachung könne sich auf einen ihn nicht interessierenden Straßenverlauf oder sonstigen Bereich beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2010 - 4 BN 8.10 - juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Die Hinweispflicht in der Ankündigung soll generell und auch bezüglich umweltbezogener Informationen eine Anstoßfunktion zur Abgabe von Stellungnahmen erfüllen, die das Informations- und das Beteiligungsinteresse der Planbetroffenen weckt, um sie auch im Interesse eines rechtmäßigen Abwägungsergebnisses aktiv teilnehmend einzubeziehen (BVerwG, Urt. v. 28.7.2010, 4 BN 8/10, juris; Urt. v. 17.12.2004, Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 11 und Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22

    Abstoßfunktion; Abwägung; Ausfertigung; Bekanntmachung; Gefälligkeitsplanung;

    Die Anstoßwirkung wird verfehlt, wenn die Verwendung einer unbekannten Bezeichnung geeignet ist, beim Leser den Eindruck zu erwecken, die Bekanntmachung könne sich auf einen ihn nicht interessierenden Straßenverlauf oder sonstigen Bereich beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 BN 8/10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 10 A 6.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; Anstoßfunktion;

    Es besteht kein Zweifel, dass die beabsichtigte Anstoßwirkung verfehlt wird, wenn die Verwendung einer unbekannten Bezeichnung geeignet ist, beim Leser den Eindruck zu erwecken, die Bekanntmachung könne sich auf einen ihn nicht interessierenden Bereich beziehen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 8.10 -, Mitt NWStGB 2011, Nr. 1-2, 34-35, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2009, a. a. O., S. 11).
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