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   VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696   

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VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696 (https://dejure.org/2009,20850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2009 - 4 BV 08.696 (https://dejure.org/2009,20850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2009 - 4 BV 08.696 (https://dejure.org/2009,20850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau; auslaufendes Öl; Heranziehung des Schiffseigentümers zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Auswahlentscheidung bei mehreren gesamtschuldnerisch Haftenden; keine vorrangige Haftung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatzanspruch für Feuerwehrkosten gegenüber der Eigentümerin eines Schubverbandes wegen eines Feuerwehreinsatzes aufgrund von Ölaustritt nach Havarie des Schubverbandes; Erschwerung der Erhebung einer ordnungsgemäßen Klage im Hinblick auf die Klagefrist bei ...

  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 2; ; BayFwG Art. 1 Abs. 1; ; BayFwG Art. 28 Abs. 1; ; BayFwG Art. 28 Abs. 2; ; BayFwG Art. 28 Abs. 3; ; BGB § 421; ; BGB § 426

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatzanspruch für Feuerwehrkosten gegenüber der Eigentümerin eines Schubverbandes wegen eines Feuerwehreinsatzes aufgrund von Ölaustritt nach Havarie des Schubverbandes; Erschwerung der Erhebung einer ordnungsgemäßen Klage im Hinblick auf die Klagefrist bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 23.05.2001 - 22 ZB 00.1448
    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
    Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (vgl. z. B. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450; vom 23.5.2001 Az. 22 ZB 00.1448 BayVBl 2002, 372; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 in juris Rd.Nr. 9).

    Die Behörde darf denjenigen der Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihr - wie vorliegend die in Linz ansässige und leistungsfähige Klägerin - dafür geeignet erscheint (vgl. z.B. BayVGH vom 23.5.2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
    Der Eigentümer einer Sache ist für die von dieser ausgehenden Gefahren grundsätzlich unabhängig davon verantwortlich, ob der polizeiwidrige Zustand der Sache von ihm selbst oder einem Dritten herbeigeführt worden ist oder etwa auf Zufall oder höherer Gewalt beruht (vgl. BVerfG vom 16.2.2000 BVerfGE 102, 1/17).

    Diese Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung des Sacheigentums korrespondiert mit der öffentlich-rechtlichen Pflicht, die sich aus der Sache ergebenden Lasten und Risiken zu tragen (vgl. dazu BVerfG vom 16.2.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
    Die Ausübung dieses Ermessens ist nur durch das Willkürverbot und offensichtliche Unbilligkeit begrenzt (BVerwG vom 22.1.1993 NJW 93, 1667).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 8 B 26.89

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
    Enthält die Rechtsmittelbelehrung aber über die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend vorgeschriebenen Angaben hinausgehende - fehlerhafte - Zusätze, macht das die Rechtsmittelbelehrung ebenfalls unrichtig im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO und hindert den Lauf der Rechtsbehelfsfrist, wenn diese generell geeignet sind, die ordnungsgemäße Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. vom 16.3.1989 Az. 8 B 26/89 in juris; vom 27.4.1990 BayVBl 1990, 600 ff. m.w.N.; vom 27.8.1997 NVwZ 97, 1211 ff.; vom 21.3.2002 DVBl 2002, 1553 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
    Enthält die Rechtsmittelbelehrung aber über die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend vorgeschriebenen Angaben hinausgehende - fehlerhafte - Zusätze, macht das die Rechtsmittelbelehrung ebenfalls unrichtig im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO und hindert den Lauf der Rechtsbehelfsfrist, wenn diese generell geeignet sind, die ordnungsgemäße Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. vom 16.3.1989 Az. 8 B 26/89 in juris; vom 27.4.1990 BayVBl 1990, 600 ff. m.w.N.; vom 27.8.1997 NVwZ 97, 1211 ff.; vom 21.3.2002 DVBl 2002, 1553 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356

    Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
    Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (vgl. z. B. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450; vom 23.5.2001 Az. 22 ZB 00.1448 BayVBl 2002, 372; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 in juris Rd.Nr. 9).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
    Enthält die Rechtsmittelbelehrung aber über die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend vorgeschriebenen Angaben hinausgehende - fehlerhafte - Zusätze, macht das die Rechtsmittelbelehrung ebenfalls unrichtig im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO und hindert den Lauf der Rechtsbehelfsfrist, wenn diese generell geeignet sind, die ordnungsgemäße Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. vom 16.3.1989 Az. 8 B 26/89 in juris; vom 27.4.1990 BayVBl 1990, 600 ff. m.w.N.; vom 27.8.1997 NVwZ 97, 1211 ff.; vom 21.3.2002 DVBl 2002, 1553 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Hinsichtlich der endgültigen Kostentragungspflicht wird nicht auf die für die Primärebene geltende ex ante-Betrachtung abgestellt, sondern eine ex post-Betrachtung für geboten erachtet (vgl. BayVGH, U.v. 26.7.1995 - 22 B 93.271 - NVwZ-RR 1996, 645/646; U.v. 18.7.1997 - 22 B 97.268 - BayVBl 1998, 500/501; U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

    v. 8.11.2016 - 1 K 185/15.WI -, juris, Rn. 30, und VG Kassel, Urt. v. 16.8.2006 - 6 E 412/05 -, juris, Rn. 21 ff.; vgl. auch Pewestorf, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, a.a.O., § 13, Rn. 43 f.), oder ob die Behörde in solchen Fällen grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen kann, ohne ihre Ermessenserwägungen weiter aktenkundig machen zu müssen (so für die nach jeweiligem Landesrecht maßgebliche Rechtslage: Sächsisches OVG, Urt. v. 17.3.2016 - 5 A 544/14 -, juris, Rn. 18; Bayerischer VGH, Urt. v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 -, juris, Rn. 30, und VG Magdeburg, Urt. v. 15.6.2017 - 7 A 213/16 -, juris, Rn. 32), vorliegend aber offen bleiben, weil der streitgegenständliche Gebührenbescheid unabhängig davon aus anderen Gründen keinen Bestand haben kann.
  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249

    Erfolglose Klage gegen Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob

    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).

    Zunächst hat die Kammer nach Aktenlage und Einvernahme des Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr F1., der dazu in der mündlichen Verhandlung als Zeuge ausführliche und nachvollziehbare Angaben gemacht hat, keinen Zweifel daran, dass das Meldebild "Großbrand", "Brand Wald" bzw. "großflächiger (ca. 7 ha) Feld- und Waldbrand" den Umfang des Feuerwehreinsatzes veranlasst hat und die getroffenen Maßnahmen aus der maßgeblichen Sicht ex ante (vgl. BayVGH, B. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 33) und nach den besonderen Schwierigkeit der Bekämpfung eines Flächenbrandes in einem nicht mit Hydranten versorgten und teilweise mit schwerem Gerät nicht zugänglichen Gebiet erforderlich waren.

  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main,

    Die Ausübung dieses Ermessens ist nur durch das Willkürverbot und offensichtliche Unbilligkeit begrenzt (BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - juris; BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris).

    Dies soll der Verwaltung den Gesetzesvollzug erleichtern und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand verringern (BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 5 A 544/14

    Kostenersatz; Feuerwehr; Ausrückordnung; Ölspur; Erforderlichkeit;

    Es bedarf deshalb in einem solchen Fall keiner weiteren Ermessenserwägungen der anordnenden Behörde (BayVGH, Urt. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.696 -, juris; im Ergebnis auch: VGH BW, Urt. v. 9. August 2001, VBlBW 2002, 73).
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 8 BV 19.100

    Keine Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung bei Nennung des falschen

    Die Anforderungen für eine Klage gegen den Freistaat Bayern waren objektiv, aber auch aus der Sicht der anwaltlich vertretenen Rechtsschutzsuchenden, nicht strenger oder aufwendiger als für eine Klage gegen den Landkreis Nürnberger Land (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.1998 - 6 CS 98.475 - juris Rn. 2; a.A. BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 21; Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 58 Rn. 69c, jeweils ohne nähere Begründung).

    Sie ist auch klärungsbedürftig, da sie höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet wird (bejahend: BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 21; VG Greifswald, U.v. 1.8.1996 - 2 A 1383/95 - juris Rn. 31; VG Augsburg, U.v. 17.4.2012 - Au 1 K 11.1413 - juris Rn. 16; verneinend: BayVGH, B.v. 29.7.1998 - 6 CS 98.475 - juris Rn. 2; VG Ansbach, U.v. 30.6.2006 - AN 14 K 05.01337 - juris Rn. 19).

  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186

    Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes

    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).

    Die Kammer hat keinen Zweifel daran, dass das Meldebild "Großbrand", "Brand Wald" bzw. "großflächiger (ca. 7 ha) Feld- und Waldbrand" den Umfang des Feuerwehreinsatzes veranlasst hat und die getroffenen Maßnahmen aus der maßgeblichen Sicht ex ante (vgl. BayVGH, B. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 33) und nach den besonderen Schwierigkeit der Bekämpfung eines Flächenbrandes in einem nicht mit Hydranten versorgten und teilweise mit schwerem Gerät nicht zugänglichen Gebiet erforderlich waren.

  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 9 K 17.00754

    Unzulässige Klagen gegen Allgemeinverfügung zur Gewässernutzung

    Diese Rechtsmeinung entspreche auch der aktuellen Rechtsprechung des ... Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696).

    Die Kammer folgt daher hinsichtlich der Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung:durch Angabe des falschen Beklagten im Ergebnis der Rechtsprechung des 6. Senats des BayVGH (B.v. 29.7.1998 - 6 CS 98.475), welche bereits die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 58 VwGO berücksichtigt und nicht der Rechtsprechung des 4. Senats des BayVGH (U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696).

  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 17.3930

    Feuerwehraufwendungsersatz nach Verkehrsunfall

    Ob der Feuerwehreinsatz und die dabei getroffenen Maßnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind, ist eine vom Gericht in vollem Umfang zu prüfende Rechtsfrage, wobei allerdings die ex-ante-Sicht maßgeblich ist, es also auf den Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt des behördlichen Handelns ankommt (vgl. BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 33).

    Zudem hat die Feuerwehr ein - pflichtgemäß auszuübendes - Ermessen, welche Maßnahmen sie ergreift (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris; VG München, Urteil vom 18.8.2004 - M 7 K 03.1936 - BeckRS 2004, 31611).

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613

    Kostentragung für einen Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. U. v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 30) stehen die nach Art. 28 Abs. 3 Satz 1 BayFwG zum Kostenersatz Verpflichteten grundsätzlich ohne Rangverhältnis nebeneinander.

    Die im Zulassungsantrag formulierte Frage, ob eine Gemeinde ein uneingeschränktes Auswahlermessen auch dann in Anspruch nehmen und den Fahrer zum Kostenersatz heranziehen kann, wenn eine Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters und eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, ist nach der bereits erwähnten Grundsatzentscheidung des Senats vom 3. September 2009 (Az. 4 BV 08.696, juris Rn. 30) zweifelsfrei zu bejahen.

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612

    Kostentragung für einen Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

  • VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • VG München, 22.06.2016 - M 7 K 15.2701

    Inanspruchnahme für Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • VG Augsburg, 27.08.2018 - Au 7 K 17.1021

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz

  • VG München, 20.05.2015 - M 7 K 12.1483

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Inanspruchnahme nach Feuerwehreinsatz

  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717

    Zieht die Gemeinde einen haftpflichtversicherten Unfallverursacher zum

  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 5 K 12.554

    Feuerwehrkosten; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses;

  • VG Würzburg, 22.09.2011 - W 5 K 10.543

    Kosten für Feuerwehreinsatz; Anhörung; Notwendigkeit des Einsatzes; Ermessen;

  • VG Augsburg, 28.08.2017 - Au 7 K 16.1461

    Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz

  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.228

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz nach Unfall

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 88/21

    Auswahlermessen; Feuerwehrgebühren; Gesamtschuldner; Überdimensioniert

  • VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 14 K 18.02115

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall

  • VG Ansbach, 19.09.2018 - AN 14 K 16.01955

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

  • VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.229

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall

  • VG Augsburg, 12.12.2016 - Au 7 K 15.1348

    Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz auf der Autobahn

  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 18.00401

    Heranziehung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen eines privaten

  • VG München, 20.02.2013 - M 7 K 12.1896
  • VGH Bayern, 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag zu Kostenersatz für Feuerwehreinsatz

  • VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 20.02684

    Zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

  • VG München, 02.12.2015 - M 7 K 14.3720

    Inanspruchnahme für unfallbedingt entstandene Kosten eines gemeindlichen

  • VG Ansbach, 11.04.2013 - AN 5 K 12.02122

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz bei Ölschaden durch Wasserrohrbruch;

  • VG Würzburg, 14.01.2021 - W 5 K 18.894

    Verwaltungsgerichte, Widerspruchsbescheid, Bekanntgabe eines Verwaltungsakts,

  • VG München, 21.02.2019 - M 30 K 17.4501

    Erschließungsermessen bei Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

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