Rechtsprechung
ArbG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 4 BV 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, Heilung von Ladungsfehlern durch Genehmigung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung als unternehmenseinheitliche Regelung von Nachweispflichten der Arbeitsnehmer mehrerer Betriebe; Heilung von Fehlern bei der Ladung von Gesamtbetriebsratsmitglieder durch ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 4 BV 5/13
- LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
- BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 4 BV 5/13
Es ist zwar nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2000 (NZA 2000, 665) davon auszugehen, dass mit dem Verlangen nach einer Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem 1. Tag eine grundsätzlich i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Frage der Ordnung des Betriebs betroffen sein kann. - BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 4 BV 5/13
Hingegen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 14. November 2012 (5 AZR 886/11, zu I 1 b der Gründe, Rn. 14, juris) betont, dass die Ausübung des arbeitgeberseitigen Rechts zur sofortigen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers steht und einer Billigkeitskontrolle nicht zugänglich ist.
- BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des …
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 - 8 TaBV 129/13 - insoweit aufgehoben, als der Beschwerde des Betriebsrats gegen den seinen (Wider-)Feststellungsantrag abweisenden Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 5. September 2013 - 4 BV 5/13 - stattgegeben worden ist. - LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
Umfang einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Anzeige- und Nachweispflichten im …
1.Auf die Beschwerde des Betriebsrats (Beteiligter zu 2)) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 05.09.2013 - Az. 4 BV 5/13 - abgeändert.Der Betriebsrat beantragt, 1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers/Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 05.09.2013, Az.: 4 BV 5/13, abgeändert.
Die Arbeitgeberin beantragt, die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 05.09.2013 - Az. 4 BV 5/13 - zurückzuweisen.