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   OVG Hamburg, 14.01.2015 - 4 Bf 196/14.Z   

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https://dejure.org/2015,7160
OVG Hamburg, 14.01.2015 - 4 Bf 196/14.Z (https://dejure.org/2015,7160)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2015 - 4 Bf 196/14.Z (https://dejure.org/2015,7160)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 4 Bf 196/14.Z (https://dejure.org/2015,7160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 60 VwGO, § 124a Abs 4 S 1 VwGO, § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Zulassung der Berufung; Versäumung der Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung; Bezugnahme auf Prozesskostenhilfeerklärung in Vorinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der fristgerechten Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt einer Partei wegen ihrer Mittellosigkeit; Zulassung einer Bezugnahme auf eine in der Vorinstanz eingereichte Erklärung in dem Prozesskostenhilfegesuch als Ausnahme; Aufhebung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit der fristgerechten Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt einer Partei wegen ihrer Mittellosigkeit; Zulassung einer Bezugnahme auf eine in der Vorinstanz eingereichte Erklärung in dem Prozesskostenhilfegesuch als Ausnahme; Aufhebung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH-Antrag für das Rechtsmittel - und die Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1418
  • DÖV 2015, 584
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96

    Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2015 - 4 Bf 196/14
    Das ist dann der Fall, wenn der Antragsteller im Zusammenhang mit der Bezugnahme auf die frühere Erklärung unmissverständlich mitteilt, es habe sich seither nichts geändert und eine neue Erklärung müsse denselben Inhalt haben (vgl. BGH, Beschl. v. 27.11.1996, XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078, juris Rn. 5, m.w.N.).

    Das ist dann der Fall, wenn der Antragsteller im Zusammenhang mit der Bezugnahme auf die frühere Erklärung unmissverständlich mitteilt, es habe sich seither nichts geändert und eine neue Erklärung müsse denselben Inhalt haben (vgl. BGH, Beschl. v. 27.11.1996, XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078, juris Rn. 5, m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.4.2010, 4 O 79/10, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2015 - 4 Bf 196/14
    Ist einer Partei wegen ihrer Mittellosigkeit die fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt nicht zuzumuten, so darf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO nur dann gewährt werden, wenn die Partei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.2004, 6 PKH 15.03, NVwZ 2004, 888, juris Rn. 5 f.).

    Dabei hat sich die mittellose Partei gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO eines Vordrucks zu bedienen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.2004, 6 PKH 15.03, NVwZ 2004, 888, juris Rn. 5 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2010 - 4 O 79/10

    Prozesskostenhilfe: Wiedereinsetzung in versäumte Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2015 - 4 Bf 196/14
    Das ist dann der Fall, wenn der Antragsteller im Zusammenhang mit der Bezugnahme auf die frühere Erklärung unmissverständlich mitteilt, es habe sich seither nichts geändert und eine neue Erklärung müsse denselben Inhalt haben (vgl. BGH, Beschl. v. 27.11.1996, XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078, juris Rn. 5, m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.4.2010, 4 O 79/10, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2023 - 12 S 986/23

    Verbrauch der Abschiebungsandrohung vor Abschluss des Asylverfahrens -

    Die Antragsteller haben durch die Versicherung, dass sich keine Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gegenüber dem Sachstand des erstinstanzlichen Verfahrens ergeben haben (vgl. dazu Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.01.2015 - 4 Bf 196/14.Z -, juris Rn. 10; Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 166 Rn. 27) hinreichend dargelegt, dass sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen können.
  • OLG Hamm, 09.12.2015 - 2 WF 155/15

    Unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses

    Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, ist die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe auch möglich, wenn die fehlerhaften Angaben nicht ursächlich für die VKH-Bewilligung gewesen sind, weil die genannte Vorschrift Sanktionscharakter hat (vgl. BGH, FamRZ 2013, 124, 125 Rn 23; OLG Hamm, FamRZ 2015, 1418f, bei juris Langtext Rn 9; Geimer, in: Zöller, a.a.O., § 124 ZPO Rn 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem isolierten PKH-Antrag

    Denn nur unter diesen formellen Voraussetzungen hat die Partei alles getan, was von ihr zur Wahrung der Frist erwartet werden konnte, und ist es gerechtfertigt, die dennoch eingetretene Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11.97 - juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 PKH 7.16 - juris Rn. 3; HambOVG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 Bf 196/14.Z - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 4 A 403/17 - juris Rn. 3; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 38).
  • VG Würzburg, 05.07.2023 - W 3 K 23.259

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme von Ausländern, Altersfeststellung,

    Die Vorlage einer zusätzlichen Erklärung für das Hauptsacheverfahren zu verlangen, stellt sich in der vorliegenden Konstellation als überflüssige Förmelei dar, da sich seit Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers im Eilverfahren ersichtlich nichts verändert hat und eine neue Erklärung denselben Inhalt haben würde (vgl. OVG Hamburg, B.v. 14.1.2015 - 4 Bf 196/14.Z - BeckRS 2015, 44390).
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