Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 27.03.2006

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   OVG Hamburg, 16.01.2006 - 4 Bf 435/03   

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OVG Hamburg, 16.01.2006 - 4 Bf 435/03 (https://dejure.org/2006,11536)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2006 - 4 Bf 435/03 (https://dejure.org/2006,11536)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 4 Bf 435/03 (https://dejure.org/2006,11536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Wiederaufnahme des Verfahrens nach einem urteilsvertretenden Beschluss; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Berufungsgerichts; Voraussetzungen der Nichtigkeitsklage; ...

  • Judicialis

    VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 67 Abs. 1; ; VwGO § 153 Abs. 1; ; ZPO § 578 Abs. 1; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 839
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 06.10.1999 - 4 Bf 46/99

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Anwendung der Grundsätze über

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.01.2006 - 4 Bf 435/03
    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Ablehnungsgesuch keiner formellen Entscheidung bedarf und in der Sache unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden kann (wie OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, NordÖR 2000, 28).

    Das ist u.a. der Fall, wenn wie hier alle Richter einer Entscheidungsbesetzung abgelehnt werden - das Gesuch des Klägers richtet sich gegen alle Richter, die an dem Beschluss vom 28. Dezember 2005 mitgewirkt haben, mit dem sein Ablehnungsgesuch gegen den Richter zurückgewiesen worden ist - und das Gesuch nicht mit individuellen Tatsachen betreffend die Person der einzelnen Richter oder nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können; dann bedarf es auch keiner formellen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch und darf in der Sache unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.1997, NJW 1997, 3327; v. 7.10.1987, NJW 1988, 722; v. 24.1.1973, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; BVerfG, Beschl. v. 2.11.1960, BVerfGE 11, 343, 348; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, NordÖR 2000, 28).

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.01.2006 - 4 Bf 435/03
    Das ist u.a. der Fall, wenn wie hier alle Richter einer Entscheidungsbesetzung abgelehnt werden - das Gesuch des Klägers richtet sich gegen alle Richter, die an dem Beschluss vom 28. Dezember 2005 mitgewirkt haben, mit dem sein Ablehnungsgesuch gegen den Richter zurückgewiesen worden ist - und das Gesuch nicht mit individuellen Tatsachen betreffend die Person der einzelnen Richter oder nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können; dann bedarf es auch keiner formellen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch und darf in der Sache unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.1997, NJW 1997, 3327; v. 7.10.1987, NJW 1988, 722; v. 24.1.1973, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; BVerfG, Beschl. v. 2.11.1960, BVerfGE 11, 343, 348; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, NordÖR 2000, 28).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.01.2006 - 4 Bf 435/03
    Das ist u.a. der Fall, wenn wie hier alle Richter einer Entscheidungsbesetzung abgelehnt werden - das Gesuch des Klägers richtet sich gegen alle Richter, die an dem Beschluss vom 28. Dezember 2005 mitgewirkt haben, mit dem sein Ablehnungsgesuch gegen den Richter zurückgewiesen worden ist - und das Gesuch nicht mit individuellen Tatsachen betreffend die Person der einzelnen Richter oder nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können; dann bedarf es auch keiner formellen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch und darf in der Sache unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.1997, NJW 1997, 3327; v. 7.10.1987, NJW 1988, 722; v. 24.1.1973, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13; BVerfG, Beschl. v. 2.11.1960, BVerfGE 11, 343, 348; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.1999, NordÖR 2000, 28).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZB 191/87

    Wiederaufnahme - Rechtsmittelverzicht - Widerruf - Nichtigkeitsgrund - Vertretung

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.01.2006 - 4 Bf 435/03
    Insoweit besteht der Zweck der in § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO getroffenen Regelung darin, diejenige Partei zu schützen, die ihre Angelegenheiten nur mit Hilfe eines Dritten regeln kann (vgl. BGH, Beschl. v.11.5.1988, FamRZ 1988, 1158, 1159).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 LA 57/14

    Wiederaufnahme eines auf Aufhebung einer Abordnungsverfügung bei einem Beamten

    Erforderlich ist vielmehr eine Entscheidung, welche das gerichtliche Verfahren rechtskräftig abschließt (BVerwG, Beschluss vom 30.5.1958, a. a. O., Rn. 117, 118; BAG, Beschluss vom 11.1.1995 - 4 AS 24/94 -, juris Rn. 11; Hamb. OVG, Beschluss vom 16.1.2006 - 4 Bf 435/03 -, juris Rn. 6), d. h. der Beschluss muss auf einer Sachprüfung beruhen und ein Verfahren konstitutiv beenden (OVG LSA, Urteil vom 13.3.2000 - A 2 S 323/99 -, juris Rn. 20; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: März 2014, § 153 Rn. 5f.), mithin der materiellen Rechtskraft fähig sein (BVerfG, Beschluss vom 22.1.1992, a. a. O., Rn. 6; BGH, Beschluss vom 8.5.2006 - II ZB 10/05 -, juris Rn. 5).

    In Anwendung dieser Grundsätze halten Rechtsprechung und Literatur die §§ 578ff. ZPO für entsprechend anwendbar bei sog. urteilsvertretenden Beschlüssen - also Beschlüssen, durch die die Berufung verworfen oder zurückgewiesen wird - (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.7.2010 - Xa ZR 118/09 -, juris Rn. 11; Guckelberger, a. a. O., § 153 Rn. 11), aber auch bei Beschlüssen, mit denen die Zulassung der Berufung abgelehnt (Hamb. OVG, Beschluss vom 16.1.2006, a. a. O., Rn. 6; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 153 Rn. 5; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.5.2005 - 2 PS 225/05 -) oder die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde (BVerfG, Beschluss vom 22.1.1992, a. a. O., Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 11.5.1960, a. a. O., 641, 642; Beschluss vom 26.3.1997, a. a. O., Rn. 2; BAG, Beschluss vom 12.9.2012 - 5 AZN 1743/12 (F) -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2017 - 13 ME 367/17

    Entscheidung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes angesichts der

    Vor der danach durch Beschluss (vgl. BVerwG Beschl. v. 8.4.2015 - BVerwG 1 A 7.15 -, juris Rn. 2; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 16.1.2006 - 4 Bf 435/03 -, NVwZ-RR 2006, 839; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2002 - 21 A 4534/02 -, NVwZ-RR 2003, 535; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 153 Rn. 24 (Stand: September 2004)) zu treffenden Entscheidung ist nach den hier anzuwendenden Verfahrensbestimmungen in §§ 146 ff. VwGO und § 152a Abs. 3 VwGO, anders als etwa bei einem dem Wiederaufnahmeverfahren vorausgegangenen Berufungsverfahren nach § 125 Abs. 2 Satz 1 und 3 VwGO (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.4.1995 - 4 S 887/94 -, NVwZ-RR 1996, 539), eine Anhörung der Beteiligten nicht obligatorisch.
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 13 F 65/18

    Zulässigkeit des Antrages auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfeverfahrens;

    Vor der danach durch Beschluss (vgl. BVerwG Beschl. v. 8.4.2015 - BVerwG 1 A 7.15 -, juris Rn. 2; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 16.1.2006 - 4 Bf 435/03 -, NVwZ-RR 2006, 839; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.12.2002 - 21 A 4534/02 -, NVwZ-RR 2003, 535; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 153 Rn. 24 (Stand: September 2004)) zu treffenden Entscheidung ist nach den hier anzuwendenden Verfahrensbestimmungen in § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO eine Anhörung aller Beteiligten nicht obligatorisch.
  • VG Schwerin, 29.01.2015 - 4 A 1052/14

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach Einstellung aufgrund übereinstimmender

    Erforderlich ist vielmehr eine Entscheidung, welche das gerichtliche Verfahren rechtskräftig abschließt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 5. September 2014 - 5 LA 57/14 -, a. a. O., Rn. 11 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. vom 30. Mai 1958, a. a. O., Rn. 117, 118; BAG, Beschl. v. 11. Jan. 1995 - 4 AS 24/94 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 16. Jan. 2006 - 4 Bf 435/03 -, juris Rn. 6), d. h. der Beschluss muss auf einer Sachprüfung beruhen und ein Verfahren konstitutiv beenden (OVG Magdeburg, Urteil vom 13. März 2000 - A 2 S 323/99 -, juris Rn. 20; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: März 2014, § 153 Rn. 5 f.), mithin der materiellen Rechtskraft fähig sein (BVerfG, Beschl. v. 22. Jan. 1992, a. a. O., Rn. 6; BGH, Beschl. v. 8. Mai 2006 - II ZB 10/05 -, juris Rn. 5).
  • VG München, 04.07.2016 - M 26 K 16.1512

    Klage gegen Kostenbescheid zur Ermahnung im Rahmen des

    Der vom Kläger angeführte Ablehnungsgrund ist völlig ungeeignet, ein Ablehnungsgesuch zu rechtfertigen (s. BayVGH, B.v. 14.6.2006 - 9 BV 05.1863 - juris Rn. 7 m. w. N.; OVG Hamburg, B.v. 16.01.2006 - 4 Bf 435/03 - juris Rn. 1 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.03.2006 - 4 Bf 435/03   

Zitiervorschläge
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OVG Hamburg, 27.03.2006 - 4 Bf 435/03 (https://dejure.org/2006,52204)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2006 - 4 Bf 435/03 (https://dejure.org/2006,52204)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2006 - 4 Bf 435/03 (https://dejure.org/2006,52204)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 27.03.2009 - L 8 SO 100/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Fehlen der

    Eine auf Wiederaufnahme des vorgenannten rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens gerichtete Nichtigkeits- und Restitutionsklage blieb ohne Erfolg (Beschluss des H. Oberverwaltungsgerichts vom 27.03.2006, Az.: 4 Bf 435/03).
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