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   OVG Hamburg, 15.08.2000 - 4 Bs 183/00   

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OVG Hamburg, 15.08.2000 - 4 Bs 183/00 (https://dejure.org/2000,18055)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2000 - 4 Bs 183/00 (https://dejure.org/2000,18055)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2000 - 4 Bs 183/00 (https://dejure.org/2000,18055)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1228
  • NVwZ 2001, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 27.09.2012 - L 8 AS 646/10

    Angemessenheitsprüfung, Kosten, Unterkunft, Heizung, Unzumutbarkeit, Gesundheit

    Der Leistungsberechtigte hat allerdings Anspruch darauf, dass seinem grundsätzlich zu respektierenden Recht auf Verbleib in seinem sozialen Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird (BSG 07.11.2006 - B 7 b AS 10/06 R - FEVS 58, 248; B 7 b 18/06 R - FEVS 58, 271); dies ermöglicht auch die Berücksichtigung einer hohen affektiven Bindung an eine bestimmte Unterkunft nach jahrzehntelanger Nutzung bei drohender Aufgabe des vertrauten Lebenskreises (a.A. noch - zum BSHG - OVG HH 15.08.2000 - 4 Bs 183/00 - FEVS 53, 65).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 16 A 4482/99

    Übernahme von Unterkunftskosten aus Mitteln der Sozialhilfe; Anspruch auf

    ablehnend: OVG Hamburg, Beschluss vom 15. August 2000 - 4 Bs 183/00 -, NDV-RD 2001, 4.
  • SG Hildesheim, 07.11.2005 - S 43 AS 480/05
    Die Tatsache, dass die Antragstellerin bereits seit 30 Jahren in H. wohnt, kann nicht dazu führen, dass ihr ein Auszug aus der derzeitigen Wohnung nicht zuzumuten ist, da selbst bei älteren Hilfebedürftigen die Wohndauer allein die Unzumutbarkeit eines Umzugs nicht begründen kann und allenfalls - bei Vorliegen weiterer Besonderheiten - eine Verlänge-rung der Frist für die Senkung der Kosten der Unterkunft in Frage kommt, um eventuell in der näheren Umgebung eine kleinere bzw. preisgünstigere Wohnung zu finden (OVG Hamburg, Bsechluss vom 15.8.2000, Bs 183/00, NJW 2001, 1228, 1229).
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   OVG Hamburg, 04.08.2000 - 4 Bs 183/00   

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OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.08.2000 - 4 Bs 183/00 (https://dejure.org/2000,59630)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. August 2000 - 4 Bs 183/00 (https://dejure.org/2000,59630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 8 SO 343/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG zur Einkommensanrechnung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist von dem Grundsatz, dass alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert dem Begriff des Einkommens unterfallen, eine Ausnahme zu machen, wenn eine Einnahme im Ergebnis lediglich eine bestimmte Bedarfsposition mindern soll und insoweit wirtschaftlich nicht dem Hilfebedürftigen zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R - juris Rdn. 25 zu einem kommunalen Mietzuschuss; BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 37/13 R - juris Rdn. 31 zur Untervermietung; ähnlich auch BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 74/08 R - juris Rdn. 17 zur Eigenheimzulage; a.A. wohl Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. August 2000 - 4 Bs 183/00 - juris Rdn. 8).
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