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   OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15   

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https://dejure.org/2015,37148
OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 (https://dejure.org/2015,37148)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 (https://dejure.org/2015,37148)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2015 - 4 Bs 207/15 (https://dejure.org/2015,37148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 4 Abs 2 StVG, § 4 Abs 5 StVG, § 4 Abs 6 StVG, § 65 Abs 3 Nr 3 StVG, § 65 Abs 3 Nr 4 StVG
    Fahrerlaubnisrecht; Fahreignungsregister; Umrechnung des Punktestandes nach § 65 Abs. 3; Übergangsregelungen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Übergangsregelung im neuen Fahreignungsbewertungssystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Entscheidungen der Ahndung begangener Zuwiderhandlungen bis zum Ablauf des 30. April 2014 i.R.d. Umrechnung des Punktestandes; Sonderregelung als Ausnahme zum Tattagprinzip i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Entscheidungen der Ahndung begangener Zuwiderhandlungen bis zum Ablauf des 30. April 2014 i.R.d. Umrechnung des Punktestandes; Sonderregelung als Ausnahme zum Tattagprinzip i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umrechnung des Punktestandes nach § 65 Abs. 3

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übergangsregelung im neuen Fahreignungsbewertungssystem

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übergangsregelung im neuen Fahreignungsbewertungssystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Die von dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 31.3.2015, 10 S 2417/14, NJW 2015, 2134, juris Rn. 7) zum Ausdruck gebrachten Zweifel am systematischen Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 5 StVG n.F. einerseits und § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG n.F. andererseits teilt der beschließende Senat vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen nicht.

    Gerade die damit verbundene Zufälligkeit (kritisch VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2015, 10 S 2417/14, NJW 2015, 2134, juris Rn. 7) zeigt, dass es sich bei den für den Antragsteller nachteiligen Folgen der Anwendung der Übergangsregelung nicht um eine in der Vorschrift angelegte Benachteiligung wegen der Inanspruchnahme von Rechtsschutz handelt, sondern um eine Folge, die mit einer Stichtagsregelung stets verbunden sein kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Umstellung von dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Insoweit treffen die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG n.F. eine Sonderregelung, die der Verwaltungspraktikabilität dienen soll (vgl. dazu die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/12636, S. 50) und die gerade eine Ausnahme von dem ansonsten nach neuem Recht geltenden Tattagprinzip normiert (i.E. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 4, 7; OVG Münster, Beschl. v. 15.4.2015, 16 B 81/15, NJW 2015, 2138, juris Rn. 4 f.).

    Mit Blick auf § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG n.F. wird hierdurch umgekehrt aber auch zum Ausdruck gebracht, dass nach dem alten Recht vorgenommene Maßnahmen insoweit "angerechnet" werden, als sie einer der nunmehr zu ergreifenden Maßnahme vorgelagerten Maßnahmestufe entsprechen (i.E. ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 3 B 118/15, SächsVBl. 2015, 255, juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 7.1.2015, 11 CS 14.2653, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 07.01.2015 - 11 CS 14.2653

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Mit Blick auf § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG n.F. wird hierdurch umgekehrt aber auch zum Ausdruck gebracht, dass nach dem alten Recht vorgenommene Maßnahmen insoweit "angerechnet" werden, als sie einer der nunmehr zu ergreifenden Maßnahme vorgelagerten Maßnahmestufe entsprechen (i.E. ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 3 B 118/15, SächsVBl. 2015, 255, juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 7.1.2015, 11 CS 14.2653, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Indes ist eine unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes vereinbar, wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010, 2 BvL 14/02 u.a., BVerfGE 127, 31, juris Rn. 79 f., m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - 16 B 81/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens der Höchstpunktzahl nach

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Insoweit treffen die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG n.F. eine Sonderregelung, die der Verwaltungspraktikabilität dienen soll (vgl. dazu die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/12636, S. 50) und die gerade eine Ausnahme von dem ansonsten nach neuem Recht geltenden Tattagprinzip normiert (i.E. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 4, 7; OVG Münster, Beschl. v. 15.4.2015, 16 B 81/15, NJW 2015, 2138, juris Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Eine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung liegt vor, wenn die Rechtsfolgen einer Norm zwar erst nach ihrer Verkündung eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.12.2010, 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, juris Rn. 47, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 3 B 118/15

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei der Überführung von Punkten aus dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Mit Blick auf § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG n.F. wird hierdurch umgekehrt aber auch zum Ausdruck gebracht, dass nach dem alten Recht vorgenommene Maßnahmen insoweit "angerechnet" werden, als sie einer der nunmehr zu ergreifenden Maßnahme vorgelagerten Maßnahmestufe entsprechen (i.E. ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 3 B 118/15, SächsVBl. 2015, 255, juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 7.1.2015, 11 CS 14.2653, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
    Indes ist eine unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes vereinbar, wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010, 2 BvL 14/02 u.a., BVerfGE 127, 31, juris Rn. 79 f., m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Nach der Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystems zum 1. Mai 2014 hatte der Kläger mit einem gemäß § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG umgerechneten Punktestand von vier Punkten automatisch die erste Maßnahmestufe erreicht (vgl. Begr zum ÄndG vom 28.8.2013 BT-Drs. 17/12636, S. 50; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 4 StVG Rn. 65), ohne dass eine Ermahnung nach neuem Recht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG) erforderlich gewesen wäre (vgl. § 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 und 3 StVG; OVG Hamburg, B.v. 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 - DÖV 2016, 227 = juris Rn. 20; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - LKV 2015, 468 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 7.1.2015 - 11 CS 14.2653 - juris Rn. 9).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2015 - 7 K 4746/15

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem

    OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2015 - 4 Bs 207/15 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 6 L 1492/15 -, juris, m. w. N.; VG Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 5 V 241/15 -, juris.

    vgl. etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2015 - 4 Bs 207/15 -, juris.

    vgl. dazu: OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2015 - 16 B 678/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2015 - 4 Bs 207/15 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 6 L 1492/15 -, juris; offen gelassen und mit Bedenken: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. März 2015 - 10 S 2417/14 -, juris; VG Hannover, 17. April 2015 - 15 B 1883/15 -, juris.

  • VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459

    Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Insoweit treffen die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG n.F. eine Sonderregelung, die der Verwaltungspraktikabilität dienen soll (vgl. dazu die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/12636, S. 50) und die gerade eine Ausnahme von dem ansonsten nach neuem Recht geltenden Tattagprinzip normiert (OVG Hamburg, B.v. 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 -, Rn. 14, juris m.w.N.).

    Gerade die damit verbundene Zufälligkeit (kritisch VGH BW, B.v. 31.3.2015, 10 S 2417/14, NJW 2015, 2134, juris Rn. 7) zeigt, dass es sich bei den für den Kläger nachteiligen Folgen der Anwendung der Übergangsregelung nicht um eine in der Vorschrift angelegte Benachteiligung wegen der Inanspruchnahme von Rechtsschutz handelt, sondern um eine Folge, die mit einer Stichtagsregelung stets verbunden sein kann (zum Ganzen OVG Hamburg, B.v. 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 - juris, Rn. 16ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2018 - 3 M 307/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

    Denn nach dem Willen des Gesetzgebers soll mit dieser Regelung gewährleistet werden, dass nicht allein die Umstellung des Systems und die dadurch bewirkte erstmalige Einordnung in die neuen Maßnahmenstufen, sondern erst eine Zuwiderhandlung und das hierauf folgende erstmalige Erreichen einer Maßnahmenstufe dazu führen können, dass eine Maßnahme ergriffen wird (vgl. OVG HH, Beschluss vom 16. November 2015 - 4 Bs 207/15 -, juris Rn. 20 unter Verweis auf BT-Drs. 17/12636, S. 50).

    Mit Blick auf § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG wird hierdurch umgekehrt aber auch zum Ausdruck gebracht, dass nach dem alten Recht vorgenommene Maßnahmen insoweit "angerechnet" werden, als sie einer der nunmehr zu ergreifenden Maßnahme vorgelagerten Maßnahmestufe entsprechen (vgl. OVG HH, Beschluss vom 16. November 2015, a. a. O. [m. w. N.]).

  • VG Würzburg, 25.01.2016 - W 6 K 15.1182

    Umrechnung des Punktestandes für das Fahreignungsregister nach

    Die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG treffen eine Sonderregelung, die eine Ausnahme von dem ansonsten nach neuem Recht geltenden Tattagprinzip (§ 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 5 StVG) normiert (HamOVG, B.v. 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 - juris).

    Die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StVG sehen keinerlei Differenzierungen vor, sondern sie stellen unterschiedslos und ohne Rücksicht auf die hierfür maßgeblichen Gründe auf den Zeitpunkt der Eintragung von Taten im Verkehrszentral- bzw. Fahreignungs-Register ab und sind schlichte Folge einer zulässigen Stichtagsregelung (HamOVG, B.v. 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 - juris).

  • VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung

    Die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG treffen eine Sonderregelung, die eine Ausnahme von dem ansonsten nach neuem Recht geltenden Tattagprinzip (§ 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 5 StVG) normiert (HambOVG, B. v. 16.11.2015 - 4 Bs 207/15 - juris).
  • OVG Sachsen, 17.12.2015 - 3 B 328/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eintragung; Fahreignungsregister

    Denn die verkehrsrechtliche Bewertung der herangezogenen Ordnungswidrigkeiten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen gewesen (OVG Hamburg, Beschl. v. 16. November 2015 - 4 Bs 207/15 -, juris Rn. 16; ähnlich OVG NRW, Beschl. v. 20. August 2015 - 16 B 678/15 -, juris Rn. 3 ff.).
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