Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 C 08.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76668
VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 C 08.96 (https://dejure.org/2008,76668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2008 - 4 C 08.96 (https://dejure.org/2008,76668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 4 C 08.96 (https://dejure.org/2008,76668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,76668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Politische Partei (NPD); Anspruch auf Auskunft über Belegung; Vollstreckung; Zwangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 C 08.96
    Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 4 CE 08.60 zurückgewiesen.

    Insbesondere kann die verlangte Auskunft nicht dem Schreiben der Stadthallen GmbH vom 7. Januar 2008 entnommen werden, das sie der Vollstreckungsgläubigerin übersandt hat; insoweit wird auf den Beschluss des Senats im Verfahren 4 CE 08.60 verwiesen.

    Die der Klägerin auferlegte Verpflichtung betrifft allerdings lediglich die Auskunft darüber, an welchen der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. Januar 2008 - B 2 E 07.1288 genannten Termine der Hegelsaal grundsätzlich zur Verfügung steht, das heißt: nicht wegen einer anderweitigen Vergabe bereits belegt oder aus sonstigen - von der Vollstreckungsschuldnerin näher zu bezeichnenden - Gründen allgemein nicht nutzbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Beschwerdeverfahren 4 CE 08.60).

  • VGH Bayern, 13.06.2008 - 4 CE 08.726

    Keine Überlassung des Hegelsaals in der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für

    Ein entsprechender Überlassungsantrag, den der Antragsteller im Anschluss an ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren auf Auskunftserteilung (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 und 4 C 08.96 ) gestellt hatte, wurde von der Stadthallen GmbH mit Schreiben vom 28. Januar 2008 abgelehnt.
  • VG Berlin, 13.03.2017 - 27 M 98.17

    Festsetzung eines Zwangsgeldes aufgrund einer einstweiligen Anordnung;

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob Rechtsgrundlage für die begehrte Vollstreckung § 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 888 ZPO (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 2 VO 327/08 - zit. nach juris, Rn. 12 ff. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 9 S 358/14 - zit. nach juris, Rn. 15 und vom 28. Februar 2013 - 10 S 81/13 - zit. nach juris, Rn. 3 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2009 - 7 C 09.763 - zit. nach juris, Rn. 13; OVG Berlin, Beschluss vom 27. April 2001 - 8 L 30/00 - NVwZ 2002, 357) oder § 172 VwGO (VG Köln, Beschluss vom 22. April 2016 - 7 M 36/16 - zit. nach juris; VG Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 3 M 12/12 - zit. nach juris; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 4 C 08.96 - zit. nach juris, Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - zit. nach juris, Rn. 4) ist, denn die besondere Vollstreckungsvoraussetzung der von Amts wegen zu berücksichtigenden einmonatigen Vollziehungsfrist gemäß § 929 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor.
  • VG Würzburg, 06.06.2012 - W 4 V 12.247

    Vollstreckung; Zwangsgeld gegen Behörde; Vollstreckung aus Verpflichtungsurteil;

    Insoweit ist umstritten, ob sich die Anwendbarkeit des § 172 VwGO allein auf die Fälle beschränkt, in denen die der Behörde rechtskräftig auferlegte Verpflichtung in dem Erlass eines Verwaltungsakts besteht (so z. B. BayVGH vom 7.3. 2002 Az.: 4 C 02.188 BayVBl. 2003, 375; VGH BW vom 25.6 2003 Az.: 4 S 118/03 NVwZ-RR 2004, 459; von Nicolai in Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, RdNr. 3 zu § 172) bzw. ob diese Vorschrift eine abschließende Sonderregelung für die Erzwingung aller hoheitlichen, nicht auf eine Geldleistung gerichteten Handlungen darstellt (so VGH Kassel vom 8.11.1999 Az.: 8 TM 3106/99 NVwZ-RR 2000, 730; OVG Münster vom 10.7.2006 Az.: 8 E 91/06 - juris; Pietzner/Möller in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 22. Erg.Lief. 2011, RdNr. 16 zu § 172; in diesem Sinne wohl auch BayVGH vom 14.1.2008 Az.: 4 C 08.96 - juris).
  • BVerwG, 01.02.1996 - 4 B 213.95

    Das Schilfschneiden als ordnungsgemäße landwirtschaftliche oder

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG - AZ: 4 C 8.96 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht