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   BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74   

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BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74 (https://dejure.org/1977,86)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1977 - IV C 103.74 (https://dejure.org/1977,86)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1977 - IV C 103.74 (https://dejure.org/1977,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsforderung aus enteignungsgleichem Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem Entschädigungsanspruch; Begriff der zum Anbau bestimmten Straße; Begriff der von der Anlage erschlossenen Grundstücke i.S. von § 131 Abs. 1 und § 133 Abs. 1 BBauG; Teilweise Aufhebung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstücke - Erschließungsanlage - Zufahrt - Zugang - Hinterliegergrundstücke - Zugänglichkeit - Beitragspflicht - Erschließungsbeitragsforderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 438
  • MDR 1978, 870
  • DVBl 1978, 302
  • DÖV 1978, 609
  • BauR 1978, 131
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.1971 - IV C 71.69

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein Eckgrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Als im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG "durch die Anlage erschlossen" hat der Senat demgemäß Grundstücke dann angesehen, wenn die Eigentümer die "tatsächliche und rechtliche Möglichkeit" haben, von der Erschließungsanlage eine Zufahrt bzw. einen Zugang zu ihrenGrundstücken zu nehmen (vgl. für diesen rechtlichen Ansatz das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - in BVerwGE 25, 147 [149], ferner Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 [S. 11], Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - Buchholz 406.11 § 131 Nr. 6 [S. 14], Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - [insoweit in BVerwGE 51, 158 ff. nicht abgedruckt] und Beschluß vom 6. Juni 1977 - BVerwG IV B 34.77 -).

    Soweit der Senat früher (so im Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - a.a.O. S. 15) das "Erschlossensein" schon im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG von einer stärkeren rechtlichen Sicherung des Zugangs abhängig gemacht hat, hält er daran nicht fest.

    Diese strengeren Anforderungen hat der Senat an das die Beitragspflicht für das einzelne Grundstück auslösende "Erschlossensein" schon in früheren Entscheidungen gestellt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - a.a.O. S. 15; Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - insoweit nicht in BVerwGE 49, 131 ff. abgedruckt).

    Die Begründung eines dinglichen (Wege-)Rechts wird sachdienlich sein, ist jedoch nicht schlechthin erforderlich (vgl. Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - a.a.O., in dem dies - unter einem anderen Ansatz - noch offengeblieben ist).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Diese strengeren Anforderungen hat der Senat an das die Beitragspflicht für das einzelne Grundstück auslösende "Erschlossensein" schon in früheren Entscheidungen gestellt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - a.a.O. S. 15; Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - insoweit nicht in BVerwGE 49, 131 ff. abgedruckt).

    Ausgeräumt sind rechtliche Hindernisse der Zugänglichkeit, wenn eine Zufahrt bzw. ein Zugang zu der Anlage "in rechtlich gesicherter Weise und auf Dauer" genommen werden kann (vgl. Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Soweit in den §§ 131 Abs. 1 und 133 Abs. 1 Satz 2 BBauG von den "erschlossener Grundstücken" die Rede ist, decken sich diese Begriffe nicht (vgl. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 -).

    In Satz 1 wie in Satz 2 des § 133 Abs. 1 BBauG ist Voraussetzung der Beitragspflichtigkeit des Grundstücks, daß es nach geltendem Baurecht bebaut oder gewerblich genutzt werden darf, mithin auch, daß die hierfür baurechtlich geforderte Erschließung - die übrigens gegenständlich mehr umfaßt als das "Erschlossensein" in § 131 Abs. 1 BBauG - gesichert ist (vgl. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 -).

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG "durch die Anlage erschlossen"sind Grundstücke, wenn die Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit haben, von der Erschließungsanlage eine Zufahrt bzw. einen Zugang zu ihren Grundstücken zu nehmen (im Anschluß an das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - in BVerwGE 25, 147 [149]).

    Als im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG "durch die Anlage erschlossen" hat der Senat demgemäß Grundstücke dann angesehen, wenn die Eigentümer die "tatsächliche und rechtliche Möglichkeit" haben, von der Erschließungsanlage eine Zufahrt bzw. einen Zugang zu ihrenGrundstücken zu nehmen (vgl. für diesen rechtlichen Ansatz das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - in BVerwGE 25, 147 [149], ferner Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 [S. 11], Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - Buchholz 406.11 § 131 Nr. 6 [S. 14], Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - [insoweit in BVerwGE 51, 158 ff. nicht abgedruckt] und Beschluß vom 6. Juni 1977 - BVerwG IV B 34.77 -).

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Entgegen den Erwägungen des Oberbundesanwalts scheitert die Heranziehung des Klägers zu Beiträgen für den P.ring nicht daran, daß der P.ring etwa nicht "zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG wäre: Auf der Grundlage des insoweit unstreitigen Vorbringens der Beteiligten und der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ist davon auszugehen, daß der P.ring zum Anbau bestimmt ist und daß es an Anhaltspunkten dafür fehlt, daß er eine Sammelstraße im bezeichneten Sinne wäre, also eine Straße, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig ist (vgl. Einzelheiten im Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22).

    Allenfalls kann sich dann der überörtliche Durchgangsverkehr dahin auswirken, daß der Aufwand für solche Teilbreiten der Straße nicht beitragsfähig ist, die wegen des überörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt und nicht erforderlich sind, um die erschlossenen Grundstücke der baulichen oder gewerblichen Nutzung zuzuführen (vgl. dazu Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Als im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG "durch die Anlage erschlossen" hat der Senat demgemäß Grundstücke dann angesehen, wenn die Eigentümer die "tatsächliche und rechtliche Möglichkeit" haben, von der Erschließungsanlage eine Zufahrt bzw. einen Zugang zu ihrenGrundstücken zu nehmen (vgl. für diesen rechtlichen Ansatz das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - in BVerwGE 25, 147 [149], ferner Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 [S. 11], Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - Buchholz 406.11 § 131 Nr. 6 [S. 14], Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - [insoweit in BVerwGE 51, 158 ff. nicht abgedruckt] und Beschluß vom 6. Juni 1977 - BVerwG IV B 34.77 -).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Derartig "erschlossen" sind Grundstücke, deren die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nuzbarkeit der Grundstücke gerichteten Punktion, die Zugänglichkeit vermittelt (vgl. dazu das Urteil von 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - in BVerwGE 32, 226 [227]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
    Als im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG "durch die Anlage erschlossen" hat der Senat demgemäß Grundstücke dann angesehen, wenn die Eigentümer die "tatsächliche und rechtliche Möglichkeit" haben, von der Erschließungsanlage eine Zufahrt bzw. einen Zugang zu ihrenGrundstücken zu nehmen (vgl. für diesen rechtlichen Ansatz das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - in BVerwGE 25, 147 [149], ferner Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 [S. 11], Urteil vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - Buchholz 406.11 § 131 Nr. 6 [S. 14], Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - [insoweit in BVerwGE 51, 158 ff. nicht abgedruckt] und Beschluß vom 6. Juni 1977 - BVerwG IV B 34.77 -).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein nicht an eine öffentliche Anbaustraße angrenzendes Hinterliegergrundstück gleichwohl als erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen ist, wenn die Eigentümer der übrigen durch die Anbaustraße erschlossenen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten dürfen, dass auch das Hinterliegergrundstück in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen wird (Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37 ff. und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 23).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Mit anderen Worten: Erschlossen i.S.v. § 133 Abs. 1 BauGB ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 , vom 26. September 1983 a.a.O. S. 46 f. und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 ).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung;

    Da die Erschließung darin besteht, einem Grundstück die Zugänglichkeit zur Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 14.68 - BVerwGE 32, 226 und vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37), liegt bei besonders tiefen Grundstücken wegen mangelnder baulicher oder sonstiger erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Ausnutzbarkeit hinsichtlich ihrer Übertiefe ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht vor.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Anknüpfend an die Rechtsprechung des früher für das Erschließungsbeitragsrecht zuständigen 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ) hat der erkennende Senat entschieden, daß an ein Grundstück herangefahren werden kann, wenn eine Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne gegeben ist, d.h. wenn "mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks herangefahren und es von da ab betreten werden kann" (u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Im Sinne dieser Vorschrift ist ein Grundstück erschlossen, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37 und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 52 f.).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Im Urteil vom 7. Oktober 1977 (BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ) hat es in einem Fall, in dem - anders als hier - die beiden Grundstücke verschiedenen Personen gehörten, dargelegt, ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück sei typischerweise in einem solchen Maße mit einer die anderen Beitragspflichtigen entlastenden Wirkung an dem Erschließungsaufwand beteiligt, daß die anderen Beitragspflichtigen nicht schutzwürdig die Einbeziehung weiterer (Hinterlieger-)Grundstücke in den Kreis der erschlossenen Grundstücke erwarten könnten.

    Anknüpfend an das Urteil vom 7. Oktober 1977 (a.a.O.) hat der Senat in den genannten Entscheidungen ausgeführt, "jedenfalls" bei den geschilderten Sachverhalten zählten die Hinterliegergrundstücke zu den im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücken.

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Ein baulich (oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar) nutzbares Grundstück ist i.S. des § 133 Abs. 1 BBauG erst dann erschlossen, wenn etwaige der Anlegung einer Zufahrt entgegenstehende rechtliche oder tatsächliche Hindernisse beseitigt sind (im Anschluß an Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35).

    Darauf kommt es - für die Erfüllung des § 131 Abs. 1 BBauG - nicht an, sofern das Hindernis für unter dem Blickwinkel gerade des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar zu halten ist (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 [38 f.]), und das heißt: wenn es mit einem finanziellen Aufwand, der im Vergleich zum erreichten Erfolg, nämlich der Erschließung eines bestimmten Grundstücks bzw. bestimmter Grundstücke, vertretbar ist, beseitigt und dann eine hinreichend verkehrssichere Zufahrt angelegt werden kann.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seinem Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O. S. 39) ausgesprochen, daß zur Erfüllung des § 133 Abs. 1 BBauG ein der Zufahrt etwa "entgegenstehendes rechtliches Hindernis ... ausgeräumt sein" müsse; "die für § 131 Abs. 1 BBauG ausreichende Möglichkeit, das rechtliche Hindernis in absehbarer Zeit auszuräumen, genügt hierfür nicht".

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Ein tatsächliches Hindernis ist im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG beachtlich nur, wenn es von derartigem Gewicht ist, daß es bei verständiger Würdigung eines unbefangenen Betrachters auf Dauer zur Unzumutbarkeit des Heranfahrens an die Grundstücksgrenze führt (im Anschluß an Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25).

    Darauf kommt es - für die Erfüllung des § 131 Abs. 1 BBauG - nicht an, sofern das Hindernis für unter dem Blickwinkel gerade des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar zu halten ist (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, daß insoweit ausschließlich "schwerwiegende tatsachliche (technische) Hindernisse" zählen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O.) in bezug auf ein Hinterliegergrundstück, das durch einen im Eigentum der Gemeinde stehenden schmalen, selbst nicht bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücksstreifen von der Anbaustraße getrennt war, angedeutet, das fremde Eigentum stelle unter dem Blickwinkel des § 131 Abs. 1 BBauG ein ausräumbares rechtliches Hindernis dar, das zur Erfüllung der Anforderung des § 133 Abs. 1 BBauG dadurch beseitigt werden könne, daß "der trennende Grundstücksstreifen zum Bestandteil der Straße gemacht wird, so daß das bisherige Hinterliegergrundstück nunmehr an die Straße angrenzt".

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., und vom 20. August 1986, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 7. Oktober 1977 (BVerwG IV C 103.74) die dingliche Sicherung einer Zufahrt über ein im fremden Eigentum stehendes Grundstück zwar als sachdienlich, nicht aber als schlechthin erforderlich bezeichnet.

    Mit den einschlägigen Problemen der Verteilung eines Erschließungsaufwands (auch) auf Hinterliegergrundstücke beschäftigen sich im Anschluß an ein Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 (38) die Senatsurteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 (3) und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 5 (7).

    Daß (und unter welchen Voraussetzungen) die Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken auch dann geboten sein kann, ist im Urteil des 4. Senats vom 7. Oktober 1977 a.a.O. dargelegt.

    Das Berufungsgericht irrt, wenn es meint, seine von dem Gesagten abweichende Auffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1977 (a.a.O. S. 40) stützen zu können.

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

  • VG Münster, 26.04.2017 - 3 K 2624/15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu den Herstellungskosten einer Straße

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

  • OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Möglichkeit der Inanspruchnahme bei bepflanztem

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.57

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung

  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 77.82

    Merkmal des Erschlossenseins i.S. des § 131 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) -

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 78.84

    Straßengesetz - Anlieger - Zugangsmöglichkeit - Streupflicht

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13

    Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein;

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

  • BVerwG, 05.09.1980 - 4 B 113.80

    Öffentlicher Fußweg als Teil einer Erschließungsanlage oder Teil des "tatsächlich

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18

    Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81

    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

  • BVerwG, 31.08.1987 - 8 B 96.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88

    Angrenzung eines bebaubaren Grundstücks an eine Anbaustraße - Verlust der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 559/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 15 A 647/07

    Die Begründung eines Bebauungsplans ist nicht normativer Bestandteil der Satzung

  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78

    Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 29.07.1981 - 8 C 23.81

    Voraussetzungen für die rechtmäßige Erhebung eines Erschließungsbeitrags -

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 16.81

    Bindung an die Zulassung der Revision; Voraussetzungen für eine Sammelstraße als

  • BVerwG, 27.03.1995 - 8 B 29.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erschließung eines

  • BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95

    Annahme des "Erschlossensein" nach bebauungsrechtlichen Vorschriften -

  • VG Münster, 07.09.2023 - 3 K 2140/22

    Erschließungsanlage fertig gestellt: Planungsentscheidung kann nachgeholt werden!

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 9.81

    Umfang des Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei

  • VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522

    Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3762/98

    Nacherhebung eines Erschließungsbeitrages ; Kosten der Herstellung eines

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; 2 bis 10 m breiter

  • OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen

  • BVerwG, 03.07.1985 - 8 B 92.85

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 6 ZB 07.1625

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Zweiterschließung; rechtliche

  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2005 - 3 A 2915/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Erschließungsbeitragsbescheids;

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 B 67.87

    Entstehung der Beitragspflicht für im Geltungsbereich eines qualifizierten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2003 - 3 B 717/00

    Beitragsfreiheit für vorhandene Straße als Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs.

  • VG Arnsberg, 29.11.2001 - 6 K 3989/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung einer Grundstückseigentümerin zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3767/98

    Nacherhebung eines Erschließungsbeitrages ; Kosten der Herstellung des

  • BVerwG, 11.06.1985 - 8 B 64.85

    Zulassung einer Revision

  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 4.83

    Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Erschließung eines an eine

  • BVerwG, 08.02.1982 - 8 B 235.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 2 S 373/96

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch rein

  • BVerwG, 12.03.1991 - 8 B 19.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.03.1979 - 4 B 29.79

    Unwirksamkeit eines Vertrages über die Abtretung von Straßenland - Geltendmachung

  • VG Lüneburg, 11.02.2011 - 3 A 163/09

    Anwendbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Rechtsfigur der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 3 B 2995/94

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein bebaubares Grundstück aufgrund der

  • VG Köln, 09.10.2012 - 17 K 4471/11

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den

  • VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 12 K 6478/06

    Widmung, Erschließungsanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1996 - 2 L 357/95
  • VG Düsseldorf, 29.10.2001 - 12 K 9308/97

    Baurechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Verlangens von Vorausleistungen

  • VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.761

    Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • VG München, 15.10.2009 - M 2 S 09.4002

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Außenbereich, Hinterliegergrundstück

  • VG München, 07.07.2008 - M 2 S 08.351

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; endgültige Herstellung;

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