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   AG Heidenheim, 16.10.2014 - 4 C 1030/14   

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https://dejure.org/2014,34943
AG Heidenheim, 16.10.2014 - 4 C 1030/14 (https://dejure.org/2014,34943)
AG Heidenheim, Entscheidung vom 16.10.2014 - 4 C 1030/14 (https://dejure.org/2014,34943)
AG Heidenheim, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 4 C 1030/14 (https://dejure.org/2014,34943)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)

    Kein Prüfrecht des Versicherers vor Verkauf des Unfallfahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht auf Restwertangebot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Heidenheim, 16.10.2014 - 4 C 1030/14
    Nachdem der Kläger im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB von seiner Ersetzungsbefugnis (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) Gebrauch gemacht hat, steht ihm der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes zu (BGHZ 115, 364 }.
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus AG Heidenheim, 16.10.2014 - 4 C 1030/14
    der Wertermittlung verkaufte, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichsten Weges bei der Schadensbehebung verwertet (BGH VersR 2010, 963}.
  • OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12

    Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des

    Auszug aus AG Heidenheim, 16.10.2014 - 4 C 1030/14
    Hierzu ist der Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch nicht verpflichtet (anders OLG Köln Beschluss v. 16.07.2012 Az.. 13 U 80/12), nachdem er das Gutachten eingeholt hatte und sich ihm kein Zweifel an der Zuverlässigkeit der ermittelten.
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