Rechtsprechung
AG Neu-Ulm, 11.05.2022 - 4 C 1080/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rabüro.de
Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für die Beantragung eines Schlichtungsverfahrens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.07.2009 - VI ZR 278/08
Rechtsfolgen fehlender Schlichtung hinsichtlich eines von mehreren Klageanträgen
Auszug aus AG Neu-Ulm, 11.05.2022 - 4 C 1080/21
Dies kann im vorliegenden Fall, dass ein schlichtungsbedürftiger Antrag mit einem nicht schlichtungsbedürftigen Antrag zusammentrifft, nicht anders gesehen werden, da ansonsten eine Möglichkeit zur einfachen Umgehung des Einigungsversuchs eröffnet werden würde, die der Zielsetzung des Gesetzgebers widerspräche, durch die Inanspruchnahme von Schlichtungsstellen die Gerichte zu entlasten und Konflikte rascher und kostengünstiger zu bereinigen (BGH, Urteil vom 07.07.2009 - VI ZR 278/08).