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   VGH Bayern, 19.12.2011 - 4 C 11.2581   

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https://dejure.org/2011,59883
VGH Bayern, 19.12.2011 - 4 C 11.2581 (https://dejure.org/2011,59883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2011 - 4 C 11.2581 (https://dejure.org/2011,59883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 4 C 11.2581 (https://dejure.org/2011,59883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Bestattungspflicht; Kostenersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2011 - 4 C 11.2581
    Damit unterscheidet sich die Sach- und Rechtslage wesentlich von derjenigen, die dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 18.12.2006 NordÖR 2007, 432) zugrunde lag, das über das dort zum Jahresende 2005 auslaufende Landesgewohnheitsrecht für den Sonderfall zu entscheiden hatte, dass dem Verstorbenen die elterliche Gewalt für seine Kinder entzogen und nicht wiedererteilt worden ist (zum Regelfall vgl. NdsOVG vom 13.7.2005 NordÖR 2005, 434).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06

    Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2011 - 4 C 11.2581
    Damit unterscheidet sich die Sach- und Rechtslage wesentlich von derjenigen, die dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 18.12.2006 NordÖR 2007, 432) zugrunde lag, das über das dort zum Jahresende 2005 auslaufende Landesgewohnheitsrecht für den Sonderfall zu entscheiden hatte, dass dem Verstorbenen die elterliche Gewalt für seine Kinder entzogen und nicht wiedererteilt worden ist (zum Regelfall vgl. NdsOVG vom 13.7.2005 NordÖR 2005, 434).
  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815

    Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2011 - 4 C 11.2581
    Vielmehr hat der Senat bereits im Beschluss vom 9. Juni 2008 (BayVBl 2009, 537) ausdrücklich klargestellt, dass es auch bei gestörten Familienverhältnissen bei der Bestattungspflicht der Angehörigen verbleibt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    So wird in der Rechtsprechung einheitlich vertreten, dass dies bei schweren Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des an sich Bestattungspflichtigen der Fall sein kann (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 19.12.2011 - 4 C 11.2581 -, und vom 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.07.2005 - 8 PA 37/05 - und vom 19.05.2003 - 8 ME 76/03 -).

    Dass sich ein Elternteil um sein Kind nicht gekümmert hat oder sich nicht kümmern konnte, führt für sich deshalb noch nicht dazu, dass die dem Kind obliegende Bestattungspflicht auf die Allgemeinheit übergehen müsste (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    So wird in der Rechtsprechung einheitlich vertreten, dass dies bei schweren Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des an sich Bestattungspflichtigen der Fall sein kann (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 19.12.2011 - 4 C 11.2581 -, und vom 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.07.2005 - 8 PA 37/05 - und vom 19.05.2003 - 8 ME 76/03 -).

    Dass sich ein Elternteil um sein Kind nicht gekümmert hat oder sich nicht kümmern konnte, führt für sich deshalb noch nicht dazu, dass die dem Kind obliegende Bestattungspflicht auf die Allgemeinheit übergehen müsste (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 -).

  • VG Augsburg, 14.04.2020 - Au 7 K 19.1854

    Bestattungsgebühren - Auswahl des Bestattungspflichtigen

    Außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten, können danach nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen angenommen werden (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2528 - juris Rn. 12; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7; B.v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 -juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374

    Bestattungskosten; unbillige Härte

    Auch ein wie im vorliegenden Fall bloßes Sich nicht kümmern oder Sich nicht kümmern können von Elternteilen führt nicht dazu, dass die den Kindern obliegende Bestattungspflicht auf die Allgemeinheit übergehen müsste (BayVGH, B. v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 - RdNr. 7).
  • VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 17.273

    Erstattung von Bestattungskosten

    Außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten, können danach nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen angenommen werden (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - Juris Rn. 12; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - Juris Rn. 7; B.v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 - Juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537, jeweils m.w.N.).
  • VG Weimar, 27.11.2013 - 3 K 463/12

    Bestattungspflicht, Ersatzvornahme

    So wird vertreten, dass dies bei schweren Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des an sich Bestattungspflichtigen der Fall sein kann (BayVGH, Beschlüsse vom 19.12.2011 - 4 C 11.2581 - Juris Rdnr. 2, vom 14.12.2011 - 4 C 11.1910 - Juris Rdnr. 2 und vom 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815 - Juris Rdnr. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.07.2005 - 8 PA 37/05 - Juris Rdnr. 5 und vom 19.05.2003 - 8 ME 76/03 - Juris Rdnr. 7).
  • VG München, 11.03.2021 - M 12 K 20.2467

    Verauslagte Bestattungskosten, Sozialhilfeträger, Bestattungspflichtige, Kosten

    Allein die Tatsache, dass der Verstorbene dem Kläger unbekannt ist, keinen Kontakt zu diesem gesucht hat (siehe hierzu: BayVGH, B.v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581), und seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kläger oftmals verletzt hat (siehe hierzu: BayVGH, B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374) rechtfertigt - anders als die Verübung schwerer Straftaten - nicht die Annahme außergewöhnlicher Umstände, um bereits auf Ebene des Bestattungsrechts von einer Verpflichtung des Klägers abzusehen.
  • VG Bayreuth, 05.03.2020 - B 9 K 18.1301

    Ersatz der Bestattungskosten

    Außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten, können danach nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen angenommen werden (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - juris Rn. 12; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7; B.v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 - juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537, jeweils m.w.N.).
  • VG Ansbach, 30.11.2016 - AN 4 K 16.01653

    Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde gegen den Rechtsnachfolger des

    Graduell liegt das unterhalb des "Verstoßes gegen Unterhaltsverpflichtungen" und "nicht kümmern", was nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch schon nicht ausreichen würde, um eine unverhältnismäßige Festsetzung des Kostenerstattungsanspruchs annehmen zu können (VGH München, a. a. O. sowie B.v. 19.12.2011, 4 C 11.2581 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 25.08.2015 - B 5 K 14.802

    Bestattungspflicht; Kostenersatz; unbillige Härte (verneint)

    Außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten, können danach nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen angenommen werden (BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - Juris Rn. 12; B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - Juris Rn. 7; B.v. 19.12.2011 - 4 C 11.2581 - Juris Rn. 7; B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537, jeweils m.w.N.).
  • VG Augsburg, 06.06.2017 - Au 7 K 16.716

    Kostenbescheid wegen Bestattungskosten gegenüber Angehörigen

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