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   BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89   

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https://dejure.org/1991,286
BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89 (https://dejure.org/1991,286)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1991 - 4 C 11.89 (https://dejure.org/1991,286)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1991 - 4 C 11.89 (https://dejure.org/1991,286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Standort eines landwirtschaftlichen Vorhabens - Priviligierung - Entgegenstehen öffentlicher Belange gegenüber Standort - Nebenerwerbsbetrieb und berufsmäßige Landwirtschaft - Nebenberufliche Imkerei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB , Imkerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 401
  • DÖV 1992, 366
  • BauR 1991, 579
  • ZfBR 1991, 279
 
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Wird zitiert von ... (164)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
    So kann eine von der landwirtschaftlichen Betriebsfläche abgesonderte Lage eines Vorhabens darauf schließen lassen, daß es in Wahrheit nicht dem Betrieb dienen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229 ).

    Da der Gesetzgeber solche Vorhaben im Außenbereich privilegiert hat, stehen die öffentlichen Belange, eine Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft sowie die Entstehung, Erweiterung oder Verfestigung einer Splittersiedlung zu vermeiden, im allgemeinen ihrer Errichtung im Außenbereich nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229 ).

    Im einzelnen bestimmt sich das Gewicht sowohl der Privilegierung als auch das der öffentlichen Belange anhand einer Bewertung des Einzelfalls (Urteil vom 22. November 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
    Allerdings hat der Gesetzgeber keine Entscheidung über den konkreten Standort der von ihm im Außenbereich grundsätzlich für zulässig erklärten Vorhaben getroffen (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 ).

    Zur Beantwortung der Frage, ob einem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen, ist deshalb eine Abwägung erforderlich, bei der dem privilegierten Vorhaben jedoch ein besonders starkes Gewicht zukommt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, a.a.O., S. 307).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
    Innerhalb dieses Rahmens muß darauf abgestellt werden, "ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde", wobei hinzukommen muß, daß das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
    Ob ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiertes Vorhaben zuzulassen ist, kann nicht abstrakt, sondern jeweils nur konkret und in Abhängigkeit zu den vorhandenen öffentlichen Belangen entschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158 ).
  • BVerwG, 23.12.1983 - 4 B 175.83

    Imkerei - Wohnhaus - Landwirtschaftlicher Betrieb - Nebenberuflich - Berufsmäßig

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
    Daß eine nebenberufliche Imkerei berufsmäßig im Sinne von § 146 BBauG (nunmehr: § 201 BauGB) sei, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 175.83 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 208) angenommen.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
    Allerdings hat der Gesetzgeber keine Entscheidung über den konkreten Standort der von ihm im Außenbereich grundsätzlich für zulässig erklärten Vorhaben getroffen (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 ).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Es hält sich im Rahmen zulässiger Sozialbindung, wenn im Anwendungsbereich des § 35 BauGB, der vom Leitgedanken größtmöglicher Schonung des Außenbereichs beherrscht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273), einem Grundeigentümer, dem ein bestandsgeschütztes Gebäude als Wohnung dient, die Möglichkeit, eine Garage zu errichten, nur unter der Voraussetzung eröffnet wird, daß öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Dieser Vorbehalt gilt nicht nur für sonstige Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB, sondern gleichermaßen für privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Der Senat hat jedoch stets betont, dass das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs als Leitgedanke den gesamten § 35 BauGB beherrscht (so bereits Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273; siehe auch Urteile vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 334, vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 und vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 4 C 5.11 - NVwZ 2013, 805 = NuR 2013, 121 = juris Rn. 19).
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