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   BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10   

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BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10 (https://dejure.org/2011,18396)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 C 13.10 (https://dejure.org/2011,18396)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 C 13.10 (https://dejure.org/2011,18396)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BauGB § 163, § 162; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2
    Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück; Ziele und Zwecke der Sanierung; Konkretisierung der Sanierungsziele

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 163, § 162
    Abschlusserklärung; Baugrundstück; Buchgrundstück; Grundstück; Konkretisierung der Sanierungsziele; Sanierungssatzung; Ziele und Zwecke der Sanierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 162 BauGB, § 163 BauGB
    Verhältnis von Anspruch auf sanierungsrechtliche Abschlusserklärung und Sanierungszweck

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine sanierungsrechtliche Abschlusserklärung bzgl. eines einzelnen Buchgrundstücks bei Vorliegen mehrerer, als Einheit anzusehender Grundstücke

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    - Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück; Ziele und Zwecke der Sanierung; Konkretisierung der Sanierungsziele

  • rewis.io

    Verhältnis von Anspruch auf sanierungsrechtliche Abschlusserklärung und Sanierungszweck

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 163
    Anspruch auf eine sanierungsrechtliche Abschlusserklärung bzgl. eines einzelnen Buchgrundstücks bei Vorliegen mehrerer, als Einheit anzusehender Grundstücke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Buchgrundstück: Sanierungsrechtliche Abschlusserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sanierungssatzung und sanierungsrechtliche Abschlusserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 302
  • NVwZ 2012, 834
  • DVBl 2012, 453
  • DÖV 2012, 445
  • BauR 2012, 763
  • ZfBR 2012, 246
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Daher ist durch Auslegung zu ermitteln, welcher Grundstücksbegriff im jeweiligen Sachzusammenhang zum Tragen kommt (Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 ).

    In der Regel ist unter dem Begriff des Grundstücks das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne zu verstehen (Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28, vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 und vom 14. Februar 1991 a.a.O.; Beschluss vom 30. November 2000 - BVerwG 4 BN 57.00 - Buchholz 406.12 § 19 BauNVO Nr. 5).

    Ausnahmen sind nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstünde, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (Urteile vom 14. Februar 1991 a.a.O. und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 40 S. 13 ).

  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Sie dienen der Behebung der in dem Gebiet vorhandenen Missstände (vgl. Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 - BVerwGE 126, 104 Rn. 21) und zielen somit im Regelfall auf eine Veränderung der bestehenden Situation auf einer Reihe von Grundstücken.

    Dabei geht das Oberverwaltungsgericht zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass zu Beginn des Sanierungsverfahrens noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) zu stellen sind, mit fortschreitendem Sanierungsverfahren aber eine weitere Konkretisierung geboten ist, die erkennen lässt, wie das Sanierungsgebiet im Einzelnen genutzt werden soll (Urteile vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5 S. 3 und vom 24. Mai 2006 a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 52.10

    Schicksal städtebaulicher Sanierungssatzungen; Überschreitung der Grenze der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Zum anderen hat selbst im Anwendungsbereich des § 162 BauGB weder der bloße Zeitablauf noch die fehlende Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung zur Folge, dass die Sanierungssatzung automatisch außer Kraft tritt (Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1; Beschluss vom 12. April 2011 - BVerwG 4 B 52.10 - BauR 2011, 1308).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind ein langer Zeitraum seit Inkrafttreten der Sanierungssatzung sowie die unzureichend zügige Förderung der Sanierung bei der Prüfung der Gründe für eine Sanierungsgenehmigung gemäß § 145 BauGB zu berücksichtigen (Beschluss vom 12. April 2011 a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08

    Abschlusserklärung nach § 163 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 16.06.2010 - AZ: OVG 2 L 296/08.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt (BauR 2011, 482): Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Abschlusserklärung nach § 163 BauGB für die in ihrem Antrag genannten Grundstücke.

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    In der Regel ist unter dem Begriff des Grundstücks das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne zu verstehen (Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28, vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 und vom 14. Februar 1991 a.a.O.; Beschluss vom 30. November 2000 - BVerwG 4 BN 57.00 - Buchholz 406.12 § 19 BauNVO Nr. 5).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Ausnahmen sind nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstünde, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (Urteile vom 14. Februar 1991 a.a.O. und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 40 S. 13 ).
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Dabei geht das Oberverwaltungsgericht zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass zu Beginn des Sanierungsverfahrens noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) zu stellen sind, mit fortschreitendem Sanierungsverfahren aber eine weitere Konkretisierung geboten ist, die erkennen lässt, wie das Sanierungsgebiet im Einzelnen genutzt werden soll (Urteile vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5 S. 3 und vom 24. Mai 2006 a.a.O. Rn. 24).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Daher wird die anfänglich umfassendere Sperrwirkung mit zunehmender Verdichtung der Sanierungsziele in der Weise verändert, dass nur noch diejenigen Rechtsvorgänge und Vorhaben abgewehrt werden können, die den nunmehr detaillierten Planungsvorstellungen widersprechen (Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83 ).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Jedenfalls in seinen grundsätzlichen Aussagen ist das Sanierungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen (Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4 S. 18 = DVBl 1982, 537 ), zumal es sich um das Ergebnis einer gerechten Abwägung handeln muss (§ 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB).
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10
    Zum anderen hat selbst im Anwendungsbereich des § 162 BauGB weder der bloße Zeitablauf noch die fehlende Konkretisierung der Ziele und Zwecke der Sanierung zur Folge, dass die Sanierungssatzung automatisch außer Kraft tritt (Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1; Beschluss vom 12. April 2011 - BVerwG 4 B 52.10 - BauR 2011, 1308).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 4 BN 57.00

    Begriff des "Baugrundstücks"; Persönliche Verbundenheit der Eigentümer von

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Dessen Anforderungen ist auch nicht durch § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB Genüge getan, wonach die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück auf Antrag des Eigentümers als abgeschlossen zu erklären hat (vgl. hierzu Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302); die damit eröffnete Möglichkeit in der Hand des einzelnen Eigentümers, den Abschluss der Sanierung grundstücksbezogen herbeizuführen, ist kein vollwertiges Surrogat für die in § 162 Abs. 1 BauGB geregelte Pflicht, die Sanierung durch Aufhebung der Sanierungssatzung für das gesamte Sanierungsgebiet abzuschließen.
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 14 B 11.1238

    Folgen der Gasexplosion in Lehrberg bleiben sichtbar

    Welcher Grundstücksbegriff im jeweiligen Sachzusammenhang zum Tragen kommt, ist durch Auslegung zu ermitteln (BVerwG, U. v. 21.12.2011 - 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302 Rn. 11; U.v. 14.2.1991 - 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24/29).
  • VG Ansbach, 23.10.2023 - AN 3 K 21.00503

    Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung

    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob das Grundstück entsprechend der Ziele und Zwecke der Sanierung bebaut ist, ist das Sanierungskonzept der Gemeinde i.S.v. § 140 Nr. 3 BauGB (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 4 C 13/10 - juris Rn. 17 = BVerwGE 141, 302).

    Die Mindestanforderung an ein Sanierungskonzept ist jedoch das Erfordernis einer gerechten Abwägungsentscheidung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 4 C 13/10 - juris Rn. 17 = BVerwGE 141, 302).

    Mit zunehmendem Fortgang des Sanierungsverfahrens sind allerdings erhöhte Anforderungen an den Detailgrad der Konkretisierung zu stellen, der erkennen lassen muss, wie das Sanierungsgebiet im Einzelnen genutzt werden soll (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 4 C 13/10 - juris Rn. 17 m.w.N. = BVerwGE 141, 302).

    Weder der bloße Zeitablauf noch eine (entsprechend dem anvisierten Stand des Sanierungsverfahrens) mangelnde Konkretisierung der Sanierungsziele geben jedoch einen Anspruch auf Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 4 C 13/10 - juris Rn. 21 ff. = BVerwGE 141, 302).

    Der Grundstückseigentümer ist über die Berücksichtigung dieser Umstände im Rahmen der Erteilung einer Sanierungsgenehmigung nach § 145 Abs. 2 BauGB und die Aufhebung der Sanierungssatzung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB ausreichend geschützt (vgl. BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 4 C 13/10 - juris Rn. 24 f. = BVerwGE 141, 302).

    Im Übrigen betont auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass eine (hier nach Meinung der Kammer nicht vorliegende) mangelnde Konkretisierung keinen Anspruch auf die Abgeschlossenheitserklärung vermittelt (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 4 C 13/10 - juris Rn. 21 = BVerwGE 141, 302).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 12.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

    Dessen Anforderungen ist auch nicht durch § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB Genüge getan, wonach die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück auf Antrag des Eigentümers als abgeschlossen zu erklären hat (vgl. hierzu Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302); die damit eröffnete Möglichkeit in der Hand des einzelnen Eigentümers, den Abschluss der Sanierung grundstücksbezogen herbeizuführen, ist kein vollwertiges Surrogat für die in § 162 Abs. 1 BauGB geregelte Pflicht, die Sanierung durch Aufhebung der Sanierungssatzung für das gesamte Sanierungsgebiet abzuschließen.
  • VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19

    Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung

    Dessen Anforderungen ist auch nicht durch § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB Genüge getan, wonach die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück auf Antrag des Eigentümers als abgeschlossen zu erklären hat (vgl. hierzu Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302); die damit eröffnete Möglichkeit in der Hand des einzelnen Eigentümers, den Abschluss der Sanierung grundstücksbezogen herbeizuführen, ist kein vollwertiges Surrogat für die in § 162 Abs. 1 BauGB geregelte Pflicht, die Sanierung durch Aufhebung der Sanierungssatzung für das gesamte Sanierungsgebiet abzuschließen.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 25.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

    Dessen Anforderungen ist auch nicht durch § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB Genüge getan, wonach die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück auf Antrag des Eigentümers als abgeschlossen zu erklären hat (vgl. hierzu Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302); die damit eröffnete Möglichkeit in der Hand des einzelnen Eigentümers, den Abschluss der Sanierung grundstücksbezogen herbeizuführen, ist kein vollwertiges Surrogat für die in § 162 Abs. 1 BauGB geregelte Pflicht, die Sanierung durch Aufhebung der Sanierungssatzung für das gesamte Sanierungsgebiet abzuschließen.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 16.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

    Dessen Anforderungen ist auch nicht durch § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB Genüge getan, wonach die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück auf Antrag des Eigentümers als abgeschlossen zu erklären hat (vgl. hierzu Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302); die damit eröffnete Möglichkeit in der Hand des einzelnen Eigentümers, den Abschluss der Sanierung grundstücksbezogen herbeizuführen, ist kein vollwertiges Surrogat für die in § 162 Abs. 1 BauGB geregelte Pflicht, die Sanierung durch Aufhebung der Sanierungssatzung für das gesamte Sanierungsgebiet abzuschließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 10 S 1252/16

    Gegenstand des bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsanspruchs; Grundstück im

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit kann im Einzelfall eine Ausnahme nur dann angenommen werden, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstünde, dass der Sinn der Wertausgleichsregelung des § 25 BBodSchG handgreiflich verfehlt würde (zum städtebaulichen Sanierungsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2011 - 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302).
  • BVerwG, 15.12.2021 - 4 B 12.21

    Verkaufsflächenbeschränkung in einem SO-Gebiet (Anschluss an BVerwGE 166, 378)

    Denn das Baugrundstück (Vorhabengrundstück) ist grundsätzlich mit dem Buchgrundstück identisch (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302 Rn. 11; Beschluss vom 30. November 2000 - 4 BN 57.00 - Buchholz 406.12 § 19 BauNVO Nr. 5 S. 2, jeweils m.w.N.).
  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 141/15

    Grundstück; Kauf von Grundstücken; Negativattest; Verwaltungsgebühr;

    Der im Baurecht verwandte Grundstücksbegriff deckt sich in aller Regel, und so auch hier, mit dem grundbuchrechtlichen Begriff des Grundstücks (BVerwG, Urteil vom 14.12.1973 - IV C 48.72 - Urteil vom 21.12.2011 - 4 C 13.10 - OVG Lüneburg, Urteil vom 23.04.2008 - 1 LB 79/06 - Stock in: Ernst-Zinkhahn-Bielenberg, BauGB, § 24 Rn. 47).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 15.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 20.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 13.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 14.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 21.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 22.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 28.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 27.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 23.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 24.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 18.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 17.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 26.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 19.13

    Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen

  • BVerwG, 15.12.2021 - 4 B 14.21

    Grundstücksbezogene Festsetzung eines bestimmten Einzelhandelstyps als Art der

  • VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21

    Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag

  • VG Karlsruhe, 11.10.2022 - 8 K 3426/21

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 L 202/11

    Gebühren für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

  • VG Cottbus, 13.12.2012 - 3 K 906/11

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

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