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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16   

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OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16 (https://dejure.org/2019,49986)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2019 - 4 C 14/16 (https://dejure.org/2019,49986)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 4 C 14/16 (https://dejure.org/2019,49986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2, BNatschG § 22 Abs. 1, BNatschG § 23 Abs. 1
    Naturschutzgebiet; Verordnung; Schutzzweck; Schutzbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt klagt gegen Naturschutzgebiet - OVG Bautzen erklärt die Naturschutz-Verordnung der Stadt Chemnitz für rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.11.2018 - 4 CN 12.17

    Eingriff; Erklärung zum Schutzgebiet; Flächenschutz; Gesamtheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, welche Erwägungen die Antragsgegnerin beim Erlass der Erweiterungsverordnung angestellt hat, sondern allein auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. November 2018 - 4 CN 12.17 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Abgesehen davon, dass es nicht darauf ankommt, welche Erwägungen die Antragsgegnerin beim Erlass der Verordnung angestellt hat, sondern allein auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. November 2018 - 4 CN 12.17 -, juris Rn. 9 m. w. N.), hat der Verordnungsgeber bereits nicht - wie die Antragstellerin suggeriert - diese Flächen allein deshalb als Naturschutzgebiet ausgewiesen, weil sie zu früheren Zeitpunkten Gegenstand von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gewesen sind.

  • OVG Sachsen, 03.05.2019 - 7 C 26/17

    Widerspruch; Untätigkeitsklage; Sachverständiger, ; Gebäudewertermittlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Beschl. v. 6. März 2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st. Rspr.; SächsOVG, Urt. v. 3. Mai 2019 - 7 C 26/17 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Beschl. v. 6. März 2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st. Rspr.; SächsOVG, Urt. v. 3. Mai 2019 - 7 C 26/17 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Die Antragsbefugnis fehlt nur, wenn subjektive Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2001 - 6 CN 4.00 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Im Übrigen hängt das Maß der erforderlichen Bestimmtheit entscheidend von der Eigenart der jeweiligen Regelungsmaterie ab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332, 384 f.; Kammerbeschl. v. 3. September 2014 - 1 BvR 3353/13 - NVwZ 2014, 1571 Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 -, juris Rn. 20 = BVerwGE 147, 292 Rn. 20).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Im Übrigen hängt das Maß der erforderlichen Bestimmtheit entscheidend von der Eigenart der jeweiligen Regelungsmaterie ab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332, 384 f.; Kammerbeschl. v. 3. September 2014 - 1 BvR 3353/13 - NVwZ 2014, 1571 Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 -, juris Rn. 20 = BVerwGE 147, 292 Rn. 20).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Dies ist davon abhängig, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 -, juris Rn. 9 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Norm in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Im Übrigen hängt das Maß der erforderlichen Bestimmtheit entscheidend von der Eigenart der jeweiligen Regelungsmaterie ab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332, 384 f.; Kammerbeschl. v. 3. September 2014 - 1 BvR 3353/13 - NVwZ 2014, 1571 Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 -, juris Rn. 20 = BVerwGE 147, 292 Rn. 20).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Norm in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 4 BN 8.17

    Maßstab für die gerichtliche Überprüfung einer Schutzgebietsausweisung

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Rechtsprechung
   AG Tostedt, 30.03.2016 - 4 C 14/16   

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AG Tostedt, 30.03.2016 - 4 C 14/16 (https://dejure.org/2016,57104)
AG Tostedt, Entscheidung vom 30.03.2016 - 4 C 14/16 (https://dejure.org/2016,57104)
AG Tostedt, Entscheidung vom 30. März 2016 - 4 C 14/16 (https://dejure.org/2016,57104)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der

    Das Urteil des Amtsgerichts Tostedt vom 25. Februar 2016 - 4 C 14/16 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März 2016 - 4 C 14/16 - wird damit gegenstandslos.

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AG Tostedt, Entscheidung vom 25.02.2016 - 4 C 14/16 (https://dejure.org/2016,57105)
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