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   BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01   

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BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01 (https://dejure.org/2002,11)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 (https://dejure.org/2002,11)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 (https://dejure.org/2002,11)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Absätze 3 und 6, § 6 Abs. 2, § 35 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 3
    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; Flächennutzungsplan; Darstellung einer Konzentrationszone; Eignung der Fläche für den vorgesehenen Zweck; Verhinderungsplanung; Gebietsauswahl; Abwägungskriterien; Regelfall; Abweichung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Absätze 3 und 6, § 6 Abs. 2
    Abweichung; Abwägungskriterien; Darstellung einer Konzentrationszone; Eignung der Fläche für den vorgesehenen Zweck; Flächennutzungsplan; Gebietsauswahl; Planungsvorbehalt; Regelfall; Verhinderungsplanung; Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung

  • Wolters Kluwer

    Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Anforderung an die Darstellung von Windvorrangflächen in der Flächennutzungsplanung -

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 6 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; Flächennutzungsplan; Darstellung einer Konzentrationszone; Eignung der Fläche für den vorgesehenen Zweck; Verhinderungsplanung; Gebietsauswahl; Abwägungskriterien; Regelfall; Abweichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausweisung von Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagen im Interessenkonflikt zwischen Klima- und Landschaftsschutz

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Eingrenzung des Baus von Windenergie-Anlagen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Windenergie

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gebietsauswahl beim Bau von Windenergieanlagen

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Steuerung der Windenergienutzung durch Gemeinden

  • loh.de (Kurzinformation)

    Steuerung der Windenergienutzung durch Gemeinden

  • shgt.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Windenergieanlagen im Interessenkonflikt zwischen Klima- und Landschaftsschutz

  • shgt.de PDF, S. 19 (Kurzinformation und Auszüge)

    Gemeinden haben Recht der Gebietsauswahl beim Bau von Windenergieanlagen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kommunen dürfen Windenergie räumlich begrenzen // Klima- und Landschaftsschutz

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 16 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur raumordnerischen Steuerung von Windenergieanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Standortsteuerung für Windenergieanlagen (IBR 2003, 272)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 287
  • NVwZ 2003, 193
  • NVwZ 2003, 733
  • NVwZ 2004, 314
  • DVBl 2003, 797
  • BauR 2003, 828
  • ZfBR 2003, 370
 
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Wird zitiert von ... (484)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Wie die Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmen Darstellungen des Flächennutzungsplans mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Inhalt und Schranken des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG; wie ein Bebauungsplan müssen sie dem Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genügen und den Gleichheitssatz sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren (in diesem Sinne bereits Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ).

    Der zur Genehmigung gestellte Standort darf das gesamträumliche Planungskonzept der Gemeinde nicht in Frage stellen; es muss sich um eine vom Plangeber so nicht vorhergesehene (atypische) Fallkonstellation handeln (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 302, 304).

    In Anwendung der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze (Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109) sieht das Oberverwaltungsgericht in dem angegriffenen Teilplan eine bewusste und gewollte Verhinderungsplanung.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Der Begriff der harten Tabuzonen dient der Kennzeichnung von Teilen des Planungsraums, die für eine Windenergienutzung, aus welchen Gründen immer, nicht in Betracht kommen, mithin für eine Windenergienutzung "schlechthin" ungeeignet sind (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ), mit dem Begriff der weichen Tabuzonen werden Bereiche des Gemeindegebiets erfasst, in denen nach dem Willen des Plangebers aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen "von vornherein" ausgeschlossen werden "soll" (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    (1) Die Anforderungen, die das Abwägungsgebot an eine wirksame Konzentrationsflächenplanung stellt, sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteile vom 17. Dezember 2002 a.a.O., vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und - BVerwG 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261, vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559).

    (c) Die Klägerin rügt als weiteren Fehler im Abwägungsvorgang, dass die Beigeladene bei der Ermittlung der Potenzialflächen ein Raster mit pauschalen Mindestabständen zu schutzwürdigen Nutzungen über das Gemeindegebiet gelegt und auf eine Korrektur des Rasters verzichtet habe, obwohl sie hätte erkennen müssen, dass sie bei einem Festhalten an den Mindestabständen der Windenergie nicht mehr, wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert (Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 295), in substanzieller Weise Raum verschaffen werde.

    Das bedeutet, dass den öffentlichen Belangen, denen an sich erst auf der Stufe der Vorhabenzulassung Rechnung zu tragen ist, schon auf der Ebene der Flächennutzungsplanung rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ).

    Nach dem Modell des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bedingen die positive und negative Komponente der Darstellung von Konzentrationsflächen einander und lässt sich das Zurücktreten der Privilegierung in Teilen des Plangebiets nur dann rechtfertigen, wenn die Gemeinde sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 294).

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