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   BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67   

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https://dejure.org/1969,417
BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67 (https://dejure.org/1969,417)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1969 - IV C 15.67 (https://dejure.org/1969,417)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1969 - IV C 15.67 (https://dejure.org/1969,417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 132
    Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1969, 369
  • DÖV 1970, 203
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Das aus § 123 Abs. 1 BauGB folgende Verbot einer vertraglichen Refinanzierung bei Erschließung in "Eigenregie" der Gemeinde soll verhindern, dass die zugunsten der Grundstückseigentümer bestehende Schutzfunktion des Erschließungsbeitragsrechts, das die Heranziehung der Eigentümer auf den in § 127 Abs. 2 BauGB abschließend aufgezählten Erschließungsaufwand begrenzt und die Gemeinde verpflichtet, mindestens 10 v.H. dieser Erschließungskosten selbst zu tragen (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB), dadurch aufgehoben wird, dass sie die ihr entstandenen Kosten durch vertragliche Vereinbarungen auf die Anlieger überwälzt (vgl. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 2 f., vom 22. August 1975 - BVerwG 4 C 7.73 - BVerwGE 49, 125 und vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 45).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    § 127 Abs. 1 BBauG ist in Verbindung mit § 132 BBauG für das Erschließungsbeitragsrecht zu entnehmen, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind (u.a. Urteile vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 7.73 - BVerwGE 49, 125 [BVerwG 22.08.1975 - IV C 7/73] und vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 ); diese Vorschriften bestimmen darüber hinaus, daß die Gemeinden Erschließungskosten nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anliegern auf diese abwälzen dürfen, sondern gehalten sind, die Kosten durch Beiträge aufgrund einer Ortssatzung abzudecken (u.a. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 1 f. und vom 22. August 1975, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Im Übrigen kann die Befugnis zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen, die der Gesetzgeber als eine Beitragserhebungspflicht ausgestaltet hat (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 3, stRspr; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 10 Rn. 2), auch als "Aufgabe" begriffen werden.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Aus § 127 Abs. 1 in Verbindung mit § 132 BBauG hat der Senat abgeleitet, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind; er hat darüber hinaus diesen Vorschriften entnommen, daß "die Gemeinden ihnen entstandene Erschließungskosten nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anliegern auf diese abwälzen dürfen", sondern daß sie gehalten sind, die Kosten durch "Beiträge auf Grund einer Ortssatzung abzudecken" (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 [S. 2/3]).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 1 S. 1 , vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 und vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 ) hat das Berufungsgericht erkannt, daß der Bundesgesetzgeber in § 127 Abs. 1 BBauG die Befugnis der Gemeinden, Erschließungsbeiträge zu erheben, als Verpflichtung ausgestaltet hat.
  • BVerwG, 25.11.1988 - 8 C 58.87

    Unzulässiger vertraglicher Verzicht auf Erschließungskosten zwischen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aus § 127 Abs. 1 BBauG in Verbindung mit § 132 BBauG hergeleitet, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind (u.a.Urteil vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 ); es hat darüber hinaus diesen Vorschriften entnommen, daß die Gemeinden Erschließungskosten nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anliegern auf diese abwälzen dürfen, sondern gehalten sind, die Kosten durch Beitragserhebung aufgrund einer Ortssatzung zu decken (u.a.Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Wie der Senat im Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4) ausgesprochen hat, ist die Gemeinde im Falle einer Erschließungstätigkeit nach § 127 Abs. 1 BBauG verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu erheben.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81

    Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher

    Für das Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht aus § 127 Abs. 1 BBauG in Verbindung mit § 132 BBauG hergeleitet, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind (u.a. Urteile vom 22. August 1975 - a.a.O. - und vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 [9]); es hat darüber hinaus diesen Vorschriften entnommen, daß die Gemeinden Erschließungskosten nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anliegern auf diese abwälzen dürfen, sondern daß sie gehalten sind, die Kosten durch Beiträge aufgrund einer Ortssatzung abzudecken (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 2/3; ebenso Urteil vom 22. August 1975 - a.a.O. -).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Das Bundesbaugesetz geht davon aus, daß in der Regel der Vorteil der Straßenherstellung durch die Erhebung eines Beitrags von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke auszugleichen ist und daß die Gemeinden deswegen verpflichtet sind, den Erschließungsaufwand durch Beiträge, die auf Grund einer Ortssatzung zu erheben sind, abzudecken (Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - DÖV 1970, 203 [204] und vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - DÖV 1974, 204).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Soweit die Antragsgegnerin mittlerweile die Möglichkeit, den Antragsteller diesbezüglich noch zu Erschließungsbeiträgen heranziehen zu können, deswegen bezweifel, weil ihre Eigenschadensversicherung den Beitragsausfall ausgeglichen habe, übersieht sie, daß § 127 Abs. 1 BBauG bzw. BauGB eine sie bindende Verpflichtung zur Beitragserhebung enthielt bzw. enthält, die neben bodenpolitischen Zwecken insbesondere auch der Beitragsgerechtigkeit dient (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 1963, DÖV 1970, 203 f., und vm 18. November 1977, DÖV 1978, 611).
  • BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74

    Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1988 - 9 A 11/87
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
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