Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.10.1992

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   BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90   

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BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,188)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,188)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Abstellplatz für Wohnwagen - Genehmigungsbedürftigkeit bei Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Zusammenhang bebauter Ortsteile trotz Baulücken

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1
    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit Schotter befestigter Stellplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 385
  • NVwZ 1993, 985
  • DVBl 1993, 111
  • DÖV 1993, 260
  • BauR 1993, 300
  • ZfBR 1993, 86
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1968 (a.a.O.) als Beispiel für freie Flächen, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind, auch Sportplätze genannt.

    Denn selbst im Sinne von § 29 Satz 1 BauGB unbebaute Flächen können einem Bebauungszusammenhang zuzurechnen sein, wenn sie den optischen Eindruck der Geschlossenheit nicht unterbrechen (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen ist vielmehr jede vorhandene Bebauung, soweit sie nur in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 20 ).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil grundsätzlich so weit reicht, wie die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [BVerwG 06.11.1968 - IV C 2/66], ständige Rechtsprechung).

    Zu berücksichtigen ist vielmehr jede vorhandene Bebauung, soweit sie nur in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 20 ).

  • BVerwG, 17.09.1991 - 4 B 161.91

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer betrieblichen Erweiterung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Eine Zulassung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB kommt nicht in Betracht, weil zwischen dem Abstellplatz und dem Kraftfahrzeugreparaturbetrieb des Klägers der erforderliche funktionale Zusammenhang nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. September 1991 - BVerwG 4 B 161.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 275 = BRS 52 Nr. 84).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Eine eingestellte Nutzung behält ihre prägende Wirkung so lange, wie nach der Verkehrsauffassung mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 -BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Selbst eine nicht mehr vorhandene Bebauung kann für eine gewisse Zeit derart fortwirken, daß ein Grundstück nach Abriß der Bebauung seine Innenbereichsqualität noch behält (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 [BVerwG 19.09.1986 - 4 C 15/84]).
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Er hat ferner entschieden, daß ein befestigter Reitplatz keine Bebauung im Sinne von § 34 Abs. BauGB ist (Beschluß vom 6. März 1992 - BVerwG 4 B 35.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 149).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
    Zwar wird es der Regel entsprechen, daß der Bebauungszusammenhang am letzten Baukörper endet; möglich ist aber, daß ihm noch ein oder mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = ZfBR 1991, 126).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67).

    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, dass die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zugelassen werden soll (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB S. 67 sowie Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Unter den Begriff der Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB fallen indes nur bauliche Anlagen, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter mitzuprägen (Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67).

    Ihnen fehlt die maßstabbildende Kraft, weil sie sich dem Beobachter bei einer optischen Bewertung eher als unbebaut darstellen (Urteil vom 14. September 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Dies trifft ausschließlich für Anlagen zu, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - und vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nrn. 152 und 158).
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   BVerwG, 30.10.1992 - 4 C 15.90   

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BVerwG, 30.10.1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,13030)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,13030)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 4 C 15.90 (https://dejure.org/1992,13030)
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