Rechtsprechung
BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln - Geschoßfläche - Eigenart der näheren Umgebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.03.1990 - M 8 K 88.5037
- VG München, 07.03.1990 - M 8 K 88.5073
- VGH Bayern, 07.01.1992 - 2 B 90.1394
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Nach ständiger Rechtsprechung können die Vorschriften der Baunutzungsverordnung - von den Sonderregelungen in § 34 Abs. 3 BBauG 1976/79 und in § 34 Abs. 2 BauGB abgesehen - im unbeplanten Innenbereich lediglich als Auslegungshilfe berücksichtigt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 12.67 - BVerwGE 32, 31 ; Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173 ).Die vorhandene Bebauung kann eine planerische Ausweisung als Maßstab fast nie ersetzen (BVerwG, Urteil vom 23. April 1969, a.a.O., S. 36).
- BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 224.86
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Daß dies auch gesetzlich gewollt war, hat der Senat ferner § 34 Abs. 3 Satz 2 BBauG 1976/79 entnommen, durch den ausdrücklich auf die Vorschriften der Baunutzungsverordnung über das zulässige Maß der Bebauung und damit auch auf die Vorschriften über die Geschoßflächenzahl als Maßstab Bezug genommen werde (Beschluß vom 31. Oktober 1986 - BVerwG 4 B 224.86 - nicht veröffentlicht).Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Allerdings hat sich der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 34 BBauG 1976/79 auch an den Grund- und Geschoßflächenzahlen orientiert (vgl. z.B. Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ).
- BVerwG, 21.11.1980 - 4 B 142.80
Begriff der "zu überbauenden Grundstücksfläche" - Gerichtliche Prüfung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Ebenso hat der Senat ausgesprochen, daß eine Baulücke zwischen zahlreichen bebauten schmalen Grundstücken nicht deshalb mit einer im Vergleich zur vorhandenen Bebauung größeren Grundfläche bebaut werden dürfe, weil dieses Grundstück weitaus tiefer sei als die anderen Grundstücke (Beschluß vom 21. November 1980 - BVerwG 4 B 142.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 78). - BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107;… Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128). - BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71
Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Zwar ist die mit dem Dachgeschoßausbau verbundene Nutzungsänderung nach denselben Kriterien wie ein Neubauvorhaben zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185), so daß ein Dachgeschoß, das sich - als ein Fremdkörper - schon bisher nicht in die Eigenart der Umgebung eingefügt hat, wegen des mit seinem Ausbau verbundenen Verlustes des Bestandsschutzes mangels Einfügens planungsrechtlich unzulässig werden kann. - BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88
Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107;… Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128). - BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Nach ständiger Rechtsprechung können die Vorschriften der Baunutzungsverordnung - von den Sonderregelungen in § 34 Abs. 3 BBauG 1976/79 und in § 34 Abs. 2 BauGB abgesehen - im unbeplanten Innenbereich lediglich als Auslegungshilfe berücksichtigt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 12.67 - BVerwGE 32, 31 ; Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173 ). - BVerwG, 12.09.1978 - 4 B 98.78
Bauliche Nutzung eines Vorhabens - Baugrundstück - Eigenart der näheren Umgebung
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
So ist der Senat der Auffassung entgegengetreten, dem Baugrundstück könnten auch getrennt von ihm liegende Flächen hinzugerechnet werden, weil eine solche rechnerische Manipulation dem Anliegen des § 34 Abs. 1 BBauG 1976, sicherzustellen, daß sich das hinzutretende Vorhaben in das faktisch Vorhandene einfüge, widersprechen würde (Beschluß vom 12. September 1978 - BVerwG 4 B 98.78 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 65). - BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm
Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138) bereits geklärt, daß § 34 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB auf die Abwehr städtebaulicher Mißstände i.S. von § 136 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschränkt ist. - BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln; …
- BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87
Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung
- VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 B 13.1995
Einfügen; Maß der baulichen Nutzung
Das sind in Fällen wie diesem vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschoße und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17/92 - juris).Die Geschoßflächenzahl hat für das Tatbestandsmerkmal des Einfügens des klägerischen Vorhabens wegen der insoweit ausschließlich maßgebenden konkreten Verhältnisse keine entscheidende Aussagekraft (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - a.a.O.).
Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umliegenden Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - a.a.O.).
- OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
Zulässiger Gegenstand einer isolierten Bauvorbescheidsfrage
Dies gilt insbesondere für ein relatives Maßkriterium wie das der Geschossflächenzahl (BVerwG, Urt. v. 23.3.1994, 4 C 17/92, juris), die gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen zu ermitteln ist, ohne dass für den Betrachter jedoch durchweg erkennbar ist, ob es sich jeweils um Vollgeschosse handelt. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15
Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
Maßgeblich bleibt die konkrete, am tatsächlich Vorhandenen ausgerichtete Betrachtung (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 17.92 -, juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
Funktionslosigkeit eines Baulinienplans und Befreiung von den Festsetzungen des …
Das ist in Fällen wie diesem vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris). - VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1443
Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus wegen fehlenden Einfügens …
Das sind vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17/92 - juris).Die Geschossflächenzahl hat für das Tatbestandsmerkmal des Einfügens des klägerischen Vorhabens wegen der insoweit ausschließlich maßgebenden konkreten Verhältnisse dagegen keine entscheidende Aussagekraft und muss daher vernachlässigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - a.a.O.).
- OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 518/12
Beschränkung der Überprüfung der bauordnungsrechtlichen Ermessensentscheidung auf …
34 Die lediglich anhand einer vorhandenen Bebauung zu gewinnenden Maßstäbe für das Maß der baulichen Nutzung sind notwendigerweise nur grob und ungenau, weshalb die in § 16 Abs. 2 BauNVO genannten, in der Örtlichkeit oft nur schwer erkennbaren Maßstabsbestimmungsfaktoren im unbeplanten Innenbereich nicht unbesehen in der Art eines Rechtssatzes herangezogen werden können; von der Sonderregelung in § 34 Abs. 2 BauGB abgesehen sind die Vorschriften der Baunutzungsverordnung im ungeplanten Innenbereich deshalb nur als "Auslegungshilfe" zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 23. März 1994, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 17.92 -, juris Rn. 9 m. w. N.;… Senatsbeschl. v. 20. Februar 2013 - 1 A 106/12 -, Rn. 5). - VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.2901
Innenbereich; Maß der baulichen Nutzung
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für die Beurteilung, ob sich ein Bauvorhaben seinem Maß nach in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, in erster Linie auf solche Maße abzustellen ist, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und an Hand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen (BVerwG vom 23. März 1994 Az: 4 C 17/92 in juris). - VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (Rechtmäßige) Anhörung der Gemeinde, …
Dagegen hat die Geschossflächenzahl für das Tatbestandsmerkmal des Einfügens des Vorhabens wegen der insoweit ausschließlich maßgebenden konkreten Verhältnisse keine entscheidende Aussagekraft (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris). - VG Weimar, 24.03.2004 - 1 K 1409/02
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; DDR-Wochenendhausgebiet; …
Verletzt die Grundfläche einer baulichen Anlage das Einfügungsgebot im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung, gilt dies auch für einen Um- oder Ausbau, mit dem die bestehende Grundfläche zwar nicht durch die Inanspruchnahme weiterer Freiflächen erweitert, wohl aber die durch sie bereits bestehende bodenrechtliche Spannungslage (§ 29 Abs. 1 BauGB) in nicht nur unerheblichem Umfang weiter verstärkt wird (vgl. zur Frage der Wahrnehmbarkeit eines Dachinnenausbaus: BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C 17.92 - ). - BVerwG, 13.10.1994 - 4 B 206.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Soweit die Beschwerde ein Abweichen von den Urteilen des beschließenden Senats vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 17.92 -DVBl 1994, 702 = ZfBR 1994, 190) geltend macht, genügt ihr Vorbringen ebenfalls nicht den sich aus § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ergebenden Anforderungen. - VG München, 18.09.2014 - M 11 K 13.5885
Beseitigungsanordnung