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   OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17   

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OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17 (https://dejure.org/2020,25773)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.09.2020 - 4 C 18/17 (https://dejure.org/2020,25773)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. September 2020 - 4 C 18/17 (https://dejure.org/2020,25773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    EnWG § 43, EnWG § ... 43e, EnWG § 43h, UVPG § 7 Abs. 2, UmwRG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, UmwRG § 6 Satz 1, BNatSchG § 34 Abs. 1, BNatSchG § 34 Abs. 2, BNatSchG § 44 Abs. 1 Satz 1, BNatSchG § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1, VwVfG § 75 Abs. 1a Satz 1
    Energiewirtschaftsrecht; Umweltrecht; Naturschutzrecht; Planfeststellungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hochspannungsleitung als Erdkabel

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Sachsen, 03.07.2018 - 4 B 344/17

    Präklusion; Erdkabel; Freileitung; Schädlichkeitsgrenze; Naturschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Auf ihren Antrag hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (Beschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, juris), weil der Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf die durchgeführte Vorprüfung der UVP-Pflicht des Vorhabens - soweit es den Freileitungsabschnitt betreffe - verfahrensfehlerhaft ergangen sei.

    Einen Antrag der Beigeladenen nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, den Senatsbeschluss 8 vom 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 - aufzuheben und die sofortige Vollziehbarkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses wiederherzustellen, hat der Senat als unzulässig verworfen, weil er nicht innerhalb der entsprechend anzuwendenden Frist des § 43e Abs. 2 EnWG gestellt worden war (Senatsbeschl. v. 5. Mai 2020 - 4 B 81/20 -, juris).

    Der Senat habe dies in seinem Beschluss vom 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 - im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auch festgestellt.

    Der Senat hat zu dieser Frage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, juris Rn. 14 ff.) ausgeführt:.

    Die Planfeststellungsbehörde hat die dem Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 2017 zu Grunde liegende Vorprüfung, die der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als fehlerhaft beanstandet hatte, weil sie nur unvollständig durchgeführt worden war und insbesondere die mögliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiet) einer späteren Prüfung vorbehalten hatte (Beschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, juris Rn. 23), im Planänderungs- und ergänzungsbeschluss (2. Planänderung) vom 25. November 2019 ergänzt.

    An der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung (Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, juris Rn. 24) hält der Senat mit Blick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 7. August 2018 - C-329/17 - Prenninger u. a., juris) nicht fest.

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 -, BVerwGE 148, 373-399, juris Rn. 54 m. w. N.; st. Rspr.), die sich der Senat zu Eigen macht, sind charakteristische Arten.

    129 Bei der Signifikanzprüfung steht der Planfeststellungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, die sowohl die ökologische Bestandsaufnahme als auch deren Bewertung betrifft, namentlich bei der Quantifizierung möglicher Betroffenheiten und bei der Beurteilung ihrer populationsbezogenen Wirkungen (BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373-399, juris Rn. 107).

    137 e) Die Mängel der Verträglichkeitsuntersuchung und der artenschutzrechtlichen Prüfung führen auch zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, weil sich nicht ausschließen lässt, dass die Planfeststellungsbehörde aufgrund des Ergebnisses einer ordnungsgemäßen Verträglichkeitsprüfung andere Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen angeordnet hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373-399, juris Rn. 150 m. w. N.).

    141 Die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist ausreichend, wenn die festgestellten Fehler nicht von solcher Art sind, dass sie die Planung von vornherein als Ganzes in Frage stellen und die konkrete Möglichkeit besteht, dass die erforderlichen zusätzlichen Ermittlungen und Bewertungen in einem ergänzenden Verfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373-399, juris Rn. 153 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Das ist der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nicht nur von örtlicher Bedeutung ist und die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. März 2018 - 4 A 5.17 -, BVerwGE 161, 263-297, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).

    98 Offensichtlich sind Fehler, die auf objektiv erfassbaren Sachumständen beruhen und beispielsweise die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich aus den Aufstellungsvorgängen, der Planbegründung oder sonstigen Unterlagen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263-297, juris Rn. 104; BVerwG, Urt. v. 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150-184, juris Rn. 84 m. w. N.; st. Rspr.).

    Die Annahme, dass bei Vermeidung des Abwägungsfehlers keine andere Abwägungsentscheidung ergangen wäre, ist nur gerechtfertigt, solange konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass die Planfeststellungsbehörde gleichwohl dieselbe Entscheidung getroffen hätte (BVerwG, Urt. v. 14. März 2018 - 4 A 5.17 -, BVerwGE 161, 263-297, juris Rn. 105 m. w. N.; st. Rspr.).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Sie darf sich aber auch nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, wobei der Behörde ein Einschätzungsspielraum zusteht, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282-293, juris Rn. 24 f.; Urt. v. 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138-155, juris Rn. 28 f.; Senatsbeschl. v. 27. März 2018 - 4 B 185/18 - , juris Rn. 8).

    Vom Vorhabenträger vorgesehene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen können nach § 3c Satz 3 UVPG a. F. zur Verneinung der Erheblichkeit führen, wenn sie solche Umweltauswirkungen offensichtlich ausschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138-155, juris Rn. 28 ff.).

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Ihr Vollüberprüfungsanspruch als mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung in Anspruch genommene Grundstückseigentümer reicht zwar nur so weit, als der gerügte Fehler für die Inanspruchnahme ihres Grundstücks kausal ist, d. h. ihre Rügebefugnis beschränkt sich im Wesentlichen auf solche Fehler bei der Anwendung des objektiven Rechts und die Berücksichtigung solcher öffentlicher Belange, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine fehlerfreie Behandlung zu einer anderen Trassenführung im Bereich des enteignungsbetroffenen Grundstücks führen würde (BVerwG, Urt. v. 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 -, juris Rn. 42 m. w. N.; st. Rspr.).

    136 Die Kläger können sich auch auf diesen Rechtsfehler berufen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine fehlerfreie Behandlung der Artenschutzrechts im Hinblick auf den Schwarzstorch zu einer anderen Trassenführung (bzw. einer Erdverkabelung) im Bereich ihres Grundstücks geführt hätte (BVerwG, Urt. v. 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 -, juris Rn. 42 m. w. N.; st. Rspr.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Dieser Orientierungswert findet sich im Endbericht zum Teil Fachkonventionen (Schlussstand Juni 2007) des im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz durchgeführten Forschungsvorhabens "Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH- VP" (https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/images/themen/eingriffsregelung/BfN- FuE_FFH-FKV_Bericht_und_Anhang_Juni_2007.pdf; nachfolgend: Lambrecht/Trautner 2007) auf Seite 47. Der vorgenannte Bericht ist in der Rechtsprechung als Orientierungshilfe anerkannt, weil dem darin unterbreiteten Fachkonventionsvorschlag die gesetzeskonforme Annahme zugrunde liegt, dass LRT-Flächenverluste in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen und Ausnahmen an sehr enge Voraussetzungen geknüpft werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299-383, juris Rn. 125).

    Das ist aber erforderlich, da für die Beurteilung der Erheblichkeit von projektbedingten Einwirkungen in einem ersten Schritt eine sorgfältige Bestandserfassung und -bewertung der von dem Projekt betroffenen maßgeblichen Gebietsbestandteile zu erfolgen hat, auf deren Grundlage die Einwirkungen zu ermitteln und naturschutzfachlich zu bewerten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299-383; juris Rn. 68).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Die Kläger können insbesondere geltend machen, die Inanspruchnahme des in ihrem Eigentum stehenden Grundstücks verletze das Gebot gerechter Abwägung ihrer eigenen Belange aus § 43 Abs. 3 EnWG (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353-373, juris Rn. 19 m. w. N.; st. Rspr.).

    Umweltbelange sind umso gewichtiger, je näher die Belastungen eines Vorhabens an die Schädlichkeitsgrenze heranreichen, ihr Gewicht ist umso geringer, je weiter sie hinter dieser Schwelle zurückbleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353-373, juris Rn. 38).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-329/17

    Prenninger u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Auf eine nachfolgende Wiederaufforstung kommt es dabei nicht an (EuGH, Urt. v. 7. August 2018 - C-329/17 -, Rn. 40).

    An der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung (Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, juris Rn. 24) hält der Senat mit Blick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 7. August 2018 - C-329/17 - Prenninger u. a., juris) nicht fest.

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    Sie sind gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, weil eine Verletzung ihrer Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73-96, juris Rn. 11 m. w. N.; st. Rspr.).

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73-96, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
    114 c) Die Zulässigkeit des Vorhabens - das den naturschutzrechtlichen, wirkungsbezogenen Projektbegriff (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176-189, juris Rn. 29) offensichtlich erfüllt, so dass seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der betroffenen Natura 2000-Gebiete gegeben sein muss - ist auf der Grundlage der planfestgestellten Unterlagen nicht nachgewiesen.
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

  • EuGH, 12.04.2018 - C-323/17

    People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11

    Weservertiefung: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union und Hinweise

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 23/18

    Planfeststellungsbeschluss; Dienstbarkeit; Abwägungsgebot.; Präklusion

  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 6.16

    Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision;

  • OVG Sachsen, 05.05.2020 - 4 B 81/20

    Abänderungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Frist

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • OVG Sachsen, 03.07.2018 - 4 B 344/17
    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller - 4 C 18/17 - gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 12. September 2017 (C32-0522/456/15) wird angeordnet.

    Diese haben am 11. Oktober 2017 bei dem Oberverwaltungsgericht Klage erhoben - 4 C 18/17 - und die Klage am 15. November 2017 begründet.

    die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen - 4 C 18/17 - geführten Klage der Antragsteller vom 11. Oktober 2017 gegen den der Beigeladenen am 12. September 2017 erteilten Planfeststellungsbeschluss (Az. C32-0522/456/15) anzuordnen.

    11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten zu dem vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren (1 Band) und zum Klageverfahren (4 C 18/17; 3 Bände) sowie den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (13 Ordner) Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 61/21

    Freileitung; Erdverkabelung; Kostenvergleich

    Der Beklagte hat hierzu ausgeführt, dass die Nachbewertung des Kollisionsrisikos deshalb erfolgt sei, weil der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. September 2020 - 4 C 18/17 - ausführlich auf die wissenschaftliche Publikation von Bernotat/Dierschke zum Vogelschutz abgestellt hatte.

    Auch in der Rechtsprechung des Senats wird die Methode nach Bernotat/Dierschke zugrunde gelegt (Urt. v. 8. September 2020 - 4 C 18/17 -, juris Rn. 132 ff.).

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger;

    Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn gemäß Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Anspruch genommen wird und Private gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen sind (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober - 7 VR 7.20 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 8. September 2020 - 4 C 18/17 -, juris Rn. 60).

    Der Antragsgegner hat hierzu ausgeführt, dass die Nachbewertung des Kollisionsrisikos deshalb erfolgt sei, weil der Senat in seinem Urteil vom 8. September 2020 - 4 C 18/17 - ausführlich auf diese wissenschaftliche Publikation zum Vogelschutz abgestellt hatte (a. a. O., juris Rn. 128 ff.).

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 228/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; Vertretung;

    Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn gemäß Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Anspruch genommen wird und Private gemäß § 45 Abs. 2 EnWG mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen sind (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 8. September 2020 - 4 C 18/17 -, juris Rn. 60).
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