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   BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08   

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https://dejure.org/2009,494
BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,494)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,494)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,494)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 3
    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; Einzugsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Methode; Verkaufsflächenvergleich; Gesamtbetrachtung.;

  • openjur.de

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; Einzugsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Methode; Verkaufsflächenvergleich; Gesamtbetrachtung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 3

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 34 Abs. 3
    Grund- und Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf Einzelhandelsbetriebe unter der Schwelle der Großflächigkeit; Untergliederung von Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren unter den Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" i.S.d. § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; Einzugsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Methode; Verkaufsflächenvergleich; Gesamtbetrachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 3
    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) auf Einzelhandelsbetriebe unter der Schwelle der Großflächigkeit; Untergliederung von Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren unter den Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" i.S.d. § 34 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 3
    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) auf Einzelhandelsbetriebe unter der Schwelle der Großflächigkeit; Untergliederung von Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren unter den Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" i.S.d. § 34 Abs. 3 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nahversorgungsbereiche = zentrale Versorgungsbereiche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt darf Expansion von Lebensmittel-Discounter Aldi einschränken

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Versagung der Baugnehemigung aufgrund schädlicher Auswirkungen auf die verbrauchernahe Grundversorgung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch sog. Nahversorgungsbereiche können zentrale Versorgungsbereiche sein! (IBR 2010, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 10
  • NVwZ 2010, 590
  • NZBau 2010, 230
  • DVBl 2010, 513
  • DÖV 2010, 661
  • BauR 2010, 736
  • ZfBR 2010, 267
 
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Wird zitiert von ... (113)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Von ihm werden, entsprechend dem Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB, die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, auch Grund- und Nahversorgungszentren erfasst (BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18, juris Rn. 28 sowie - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10, juris Rn. 8).

    Die Entscheidung, anhand welcher Methode ein voraussichtlicher Kaufkraftabfluss prognostisch ermittelt bzw. der Überprüfung zugrunde gelegt wird, ob die von der Genehmigungsbehörde verwandte Methode zur Prognose städtebaulich relevanter Funktionsstörungen i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB zu beanstanden ist, obliegt grundsätzlich dem Tatsachengericht (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 14).

    Auch die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte können eine Rolle spielen (BVerwG vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 15).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss anhand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 14).

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O., juris Rn. 24 und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 7 ff. und - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 10 ff.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Solche Marktgutachten stellen eine zulässige Methode dar, um die ökonomischen Zusammenhänge der Kaufkraftbindung im Einzugsbereich eines Vorhabens abzubilden und damit Anhaltspunkte für die raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens mit Blick auf die raumordnungsrechtlich gewichtigen Belange der effektiven Nutzung und Bündelung der Infrastruktur und des Verkehrs zu bieten (Urteile vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 Rn. 14 und vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 18, 21).

    Das gilt ebenso für den Schutz der verbrauchernahen Versorgung, der angesichts der demographischen Entwicklung besonderes Gewicht hat (vgl. auch Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 Rn. 8).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und der Landesanwaltschaft ist die Vermutungsregel in § 11 Abs. 3 BauNVO im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB weder unmittelbar noch kraft gesetzlicher Verweisung heranzuziehen (vgl. auch Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - Rn. 12).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander eines Einzelhandelsbetriebs an einem nicht integrierten Standort in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - Rn. 16).

    Denn dieser Maßstab ist nicht rechtlich ungeeignet, wenngleich der bloße Verkaufsflächenvergleich nicht überbewertet werden darf (Urteile vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - Rn. 15).

    Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof zu Recht davon aus, dass auch Grund- und Nahversorgungszentren zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sein können (vgl. hierzu Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 -).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08   

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https://dejure.org/2009,229
BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,229)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,229)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08, 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,229)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich.;

  • openjur.de

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 3

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 34 Abs. 3
    Zielvorgaben im Landesentwicklungsprogramm nicht für Beurteilung von schädlichen Auswirkungen geeignet

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm als Maßstab für eine Beurteilung für die Erwartung schädlicher Auswirkungen; Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Baugesetzbuch (BauGB); Erhaltung ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der Raumordnung; Landesentwicklungsprogramm; Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts; Verkaufsflächenvergleich; Betriebstyp; Nahversorgungsbereich

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 3; BauNVO § 11 Abs. 3
    Anforderungen an Zielvorgaben in einem Landesentwicklungsprogramm als Maßstab für eine Beurteilung für die Erwartung schädlicher Auswirkungen; Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Baugesetzbuch ( BauGB ); Erhaltung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Bauleitplanung: Wirkung auf zentrale Versorgungsbereiche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbrauchernahe Grundversorgung

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Verbrauchernahe Grundversorgung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt darf Expansion von Lebensmittel-Discounter Aldi einschränken

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Schutz verbrauchernaher Grundversorgung

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Versagung der Baugnehemigung aufgrund schädlicher Auswirkungen auf die verbrauchernahe Grundversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Eröffnung von Discountern bei bereits vorhandenem Nahversorgungsbereich - Schutz der verbrauchernahen Grundversorgung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.12.2009)

    Gericht schützt Stadtteilzentren vor Märkten auf der grünen Wiese // Verwaltungsrichter: Gesetz will nicht nur Innenstädte stärken

Besprechungen u.ä. (3)

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Richter setzen Expansion von Discountern Grenzen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverwaltungsgericht nimmt zur verbrauchernahen Grundversorgung Stellung

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unbeplanter Innenbereich: Wo liegen die Grenzen für Einzelhandelsbetriebe? (IBR 2010, 298)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 18
  • NVwZ 2010, 587
  • DVBl 2010, 513
  • DVBl 2010, 516
  • DÖV 2010, 661
  • BauR 2010, 732
  • BauR 2010, 736
  • ZfBR 2010, 267
  • ZfBR 2010, 372
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Von ihm werden, entsprechend dem Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB, die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, auch Grund- und Nahversorgungszentren erfasst (BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18, juris Rn. 28 sowie - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10, juris Rn. 8).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 12).

    Da § 34 Abs. 3 BauGB nur vor städtebaulichen Auswirkungen schützen soll, scheidet eine Anknüpfung an landesplanerische Zielvorgaben grundsätzlich aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 18 ff.).

    Bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben sind insbesondere zu berücksichtigen die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (BVerwG, Beschluss vom 17.2.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 16).

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O., juris Rn. 24 und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 7 ff. und - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 10 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Die Struktur der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens nach § 34 BauGB als gebundene Verwaltungsentscheidung sollte mit § 34 Abs. 3 BauGB nicht grundlegend verändert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18 = NVwZ 2010, 587; Battis, DVBl. 2011, 196 ).

    Maßstab für die rechtlich gebundene Entscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse und deren rechtliche Einordnung - auch wenn diese durch Einzelhandelskonzepte der Gemeinden bestätigt und gegebenenfalls präzisiert werden können -, nicht aber planerische Entscheidungen der Träger der Landesplanung oder der Bauleitplanung (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - a.a.O.; a.A. Dürr in Brügelmann, a.a.O., § 34 Rn. 106c: Beurteilungsspielraum).

    Die Aufnahme eines zentralen Versorgungsbereichs in ein städtebauliches Zentrenkonzept der Gemeinde kann dessen Stellenwert unterstreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Eine nur unter bestimmten Voraussetzungen widerlegbare normative Regel, dass bei Überschreiten einer bestimmten Verkaufs- und Geschossfläche schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, stellt § 34 Abs. 3 BauGB - anders als § 11 Abs. 3 BauNVO - nicht auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2009 - 4 B 3.09 - NVwZ 2009, 779; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Der bloße Verkaufsflächenvergleich darf aber nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander von Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - jeweils a.a.O.).

    Voraussetzung ist, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010 - 8 A 11322/09 - BRS 76 Nr. 46).

    Das Bauplanungsrecht hat nicht die Wahrung von Wettbewerbsinteressen im Blick, sondern verhält sich in dieser Hinsicht neutral (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06 - NVwZ 2007, 735; Urteile vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 - BauR 2007, 2012, und vom 06.11.2008 - 10 A 1512/07 - a.a.O.; Hubatsch, NJW-Spezial 2009, 268).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 BV 10.397

    Keine Baugenehmigung für ALDI in München-Aubing

    Zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 307; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 NVwZ 2010, 590).

    Auch Grund- und Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinn sein (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 1/08 NVwZ 2010, 587; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander eines Einzelhandelsbetriebs an einem nicht integrierten Standort in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Daneben können als weitere städtebaulich relevante Umstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen sein: Die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem zentralen Versorgungsbereich, die Bedeutung der Frequenzbringer und Magnetbetriebe im Versorgungsbereich, das Vorhandensein branchengleicher Einzelhandelsangebote an nicht integrierten Standorten im Einzugsbereich des Versorgungsbereichs und die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss anhand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 Az. 4 C 2/08 a.a.O.).

    Diese Vorschädigung sowie die Gefährdung eines im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Magnetbetriebs sind in die Bewertung einzustellen (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 a.a.O.; vom 7.12.2009 Az. 4 C 1.08 a.a.O.).

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