Rechtsprechung
AG Bremen, 08.07.2016 - 4 C 228/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Mieterhöhungsverlangen - Anforderungen an ein Typengutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 08.07.2016 - 4 C 228/15
- LG Bremen, 27.07.2017 - 2 S 233/16
- BGH, 11.07.2018 - VIII ZR 190/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 69/15
Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem …
Auszug aus AG Bremen, 08.07.2016 - 4 C 228/15
Vielmehr reicht grundsätzlich auch ein sog. Typengutachten für die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus (BGH, Urteil vom 19.05.2010, VIII ZR 122/09, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 03.02.2016, VIII ZR 69/15, zitiert nach juris).Auch führen etwaige kleinere Mängel des Gutachtens nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen (BGH, Urteil vom 03.02.2016, VIII ZR 69/15, zitiert nach juris).
- BGH, 19.05.2010 - VIII ZR 122/09
Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen
Auszug aus AG Bremen, 08.07.2016 - 4 C 228/15
Vielmehr reicht grundsätzlich auch ein sog. Typengutachten für die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus (BGH, Urteil vom 19.05.2010, VIII ZR 122/09, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 03.02.2016, VIII ZR 69/15, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
AG Euskirchen, 05.04.2017 - 4 C 228/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Eintrittspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung für geltend gemachte Schäden an einem Zaun u. einem Kameramast auf dem Grundstück eines Speditionslagers; Anforderungen an den Nachweis einer vorsätzlichen Beschädigung der geltend gemachten Schäden auf dem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.2012 - VI ZR 55/12
Bindungswirkung der im Adhäsionsverfahren ergehenden Entscheidung
Auszug aus AG Euskirchen, 05.04.2017 - 4 C 228/15
Soweit nach Auffassung des Gerichts in jetziger Besetzung eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfall einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte zu 1) sehr wohl gemäß § 103 VVG n.F. ausschließen könnte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - VI ZR 55/12 -, Rn. 16, juris), sind die Voraussetzungen des § 103 VVG nicht dargetan.