Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 23.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,599
BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 23.78 (https://dejure.org/1979,599)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1979 - 4 C 23.78 (https://dejure.org/1979,599)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1979 - 4 C 23.78 (https://dejure.org/1979,599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2208
  • BauR 1980, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Zwar schließt dies die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 23.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 30 S. 56 f.; anders aber VGH Mannheim, Urteil vom 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 62 zu § 38 Abs. 3 KAG BW).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Darüber hinaus hat sie nachvollziehbar dargelegt, der vereinbarte Kaufpreis von 65, 00 DM/m 2 habe sich im Rahmen des Üblichen bewegt, da der Wert von Straßenland im Allgemeinen mit 25 % der Baulandpreise im Umland angesetzt werde und der Bodenrichtwert im Bereich des S... zum 1. Januar 2008 175, 00 EUR (342,27 DM)/m 2 betragen habe (vgl. auch die Zahlenangaben im Urteil des BVerwG vom 14. Dezember 1979, a.a.O.).

    Ohne sie findet § 17 Abs. 1 BauNVO im Rahmen des § 34 BauGB keine Anwendung, da dessen Abs. 2 lediglich hinsichtlich der Art eines Vorhabens, nicht jedoch hinsichtlich seines Maßes, auf die Regelungen der Baunutzungsverordnung verweist (anders noch § 34 Abs. 3 BBauG, vergleiche hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 23.78 -, KStZ 1980, 130).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es auch durchaus zulässig, in einer Verteilungsregelung für den unbeplanten Innenbereich auf das nach § 34 BauGB zulässige Maß der Nutzung zu verweisen, also maßgeblich auf die Geschossfläche abzustellen, die bei einem Vorhaben, das sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, auf dem betreffenden Grundstück realisiert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 4 C 23.78 - KStZ 1980, 130; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 8 C 59.84 - KStZ 1986, 213).

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Während nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Verteilungsregelung wenigstens einen Artzuschlag für alle Grundstücke in beplanten Gewerbe- und Industriegebieten sowie in den diesen entsprechenden unbeplanten Gebieten vorsehen muß (vgl. u.a. Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 82 u. 83.81 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 38 S. 11 m.w.N.), verlangt es § 131 Abs. 3 BauGB nicht, tatsächlich (überwiegend) gewerblich genutzte Grundstücke in qualifiziert beplanten Wohngebieten mit einem satzungsmäßigen Artzuschlag zu belegen; die Vorschrift gestattet es aber (vgl. Urteile vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 252 bzw. S. 52, vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 30 S. 54 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 36.81 Buchholz a.a.O. Nr. 46 S. 45 ).

    Dabei bestehen jedenfalls keine Bedenken - wie hier - für ein qualifiziert beplantes Wohngebiet einen grundstücksbezogenen, d.h. auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung der Einzelgrundstücke abstellenden Artzuschlag (vgl. Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 50) vorzusehen, weil das Abheben auf die tatsächliche Nutzung in diesen Gebieten im Interesse der Beitragspflichtigen, die ihre Grundstücke gebietstypisch zu Wohnzwecken nutzen, gerade den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit berücksichtigt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 a.a.O.; Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 52).

    Die Möglichkeit einer solchen Änderung ist im übrigen dem grundstücksbezogenen Artzuschlag immanent (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 30 S. 54 ).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Soweit die Vorschrift mit diesem Inhalt eine überwiegende gewerbliche Nutzung in Wohn-, Misch- und Kerngebieten betrifft, steht sie mit den Erfordernissen des § 131 Abs. 3 BBauG und der Abgabengleichheit in Einklang (vgl. Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - a.a.O. S. 52 = BVerwGE 57, 240 [251, 252] undvom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 30 S. 54 [56] = KStZ 1980, 130).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Soweit das zutrifft und im Ergebnis dazu führt, daß der umlagefähige Aufwand auf weniger Grundstücke als von der Gemeinde zunächst angenommen zu verteilen ist, ist das die Folge der auf den Zeitpunkt des § 133 Abs. 2 BBauG ausgerichteten und in diesem Sinne punktuellen Betrachtungsweise, auf die das Abgabenrecht ganz allgemein und insbesondere das Erschließungsbeitragsrecht angewiesen ist und deren Folgen daher hingenommen werden müssen (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 30 S. 54 ).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 12.77

    Heilung eines ohne gültige Satzung erlassenen Heranziehungsbescheides durch Erlaß

    Nach § 131 Abs. 3 BBauG muß die Beitragsbelastung der einzelnen Grundstücke im Abrechnungsgebiet nicht in demselben Verhältnis stehen, wie sich deren bauliche oder sonstige Nutzbarkeit zueinander verhalten (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80 - 84.75 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 27 S. 42 ff. [47 und 51]; Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 -).

    Sie ist nicht gehalten, auf diesen - möglicherweise den örtlichen Verhältnissen besonders angemessenen - Maßstab (nur) deshalb zu verzichten, weil die Eingliederung unbeplanter und nicht bebauter Grundstücke in dieses Verteilungssystem gewisse Schwierigkeiten bereitet und der hierfür vorgesehene "Hilfsmaßstab" nicht so vorteilsgerecht erscheint wie der allgemeine und den Regelfall treffende Verteilungsmaßstab ihrer Satzung (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 -).

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 277/19

    Artzuschlag; Gewerbezuschlag; Straßenausbaubeitrag

    Während nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Verteilungsregelung wenigstens einen Artzuschlag für alle Grundstücke in beplanten Gewerbe- und Industriegebieten sowie in den diesen entsprechenden unbeplanten Gebieten vorsehen muß (vgl. u.a. Urteil vom 25. Juni - BVerwG 8 C 82 u. 83.81 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 38 S. m.w.N.), verlangt es § 131 Abs. 3 BauGB nicht, tatsächlich (über-wiegend) gewerblich genutzte Grundstücke in qualifiziert beplanten Wohngebieten mit einem satzungsmäßigen Artzuschlag zu belegen; die Vorschrift gestattet es aber (vgl. Urteile vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 252 bzw. S. 52, vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 30 S. 54 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 36.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 46 S. 45 ).

    Dabei bestehen jedenfalls keine Bedenken - wie hier - für ein qualifiziert beplantes Wohngebiet einen grundstücksbezogenen, d.h. auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung der Einzelgrundstücke abstellenden Artzuschlag (vgl. Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 50) vorzusehen, weil das Abheben auf die tatsächliche Nutzung in diesen Gebieten im Interesse der Beitragspflichtigen, die ihre Grundstücke gebietstypisch zu Wohnzwecken nutzen, gerade den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit berücksichtigt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 a.a.O.; Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 52).

  • BVerwG, 04.02.2000 - 11 B 39.99

    Erschließungsbeitrag; Verteilungsmaßstab; Artzuschlag für gewerbliche Nutzung;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bereits ausreichend geklärt, daß es den Gemeinden bundesrechtlich nicht verwehrt ist, bei einem Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke in unbeplanten bebauten Gebieten auf die vorhandene tatsächliche - und nicht auf die zulässige - Nutzung abzustellen (vgl. BVerwGE 38, 147 ; 42, 17 ; 57, 240 ; 62, 308 ; Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 30 S. 56 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07

    Herstellung einer Immissionsschutzanlage für ein Baugebiet im Einwirkungsbereich

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Regelung zu verallgemeinern, da das Abgabenrecht darauf angewiesen sei, die Prüfung der Voraussetzungen der Abgabenpflicht auf einen bestimmten - generell möglichst geeigneten - Zeitpunkt zu fixieren (BVerwG, Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99; Urt. v. 14.12.1979 - 4 C 23.78 - NJW 1980, 2208).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 2 S 185/12

    Erschließung eines Gewerbegrundstücks

    Rechtliche Bedenken gegen diese zeitliche Fixierung, die in aller Regel zu sachgerechten Ergebnissen führt, bestehen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99; BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 23.78 - NJW 1980, 2208).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 83.79

    Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1999 - 3 A 954/94

    "Artzuschlag" wegen überwiegend gewerblicher Nutzung)

  • BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80

    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 36.81

    Gewerblich genutzte Grundstücke - Artzuschlag - Beplantes Gebiet - Unbeplantes

  • VG Düsseldorf, 24.04.2008 - 12 K 818/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Lärmschutzwand; Frage der

  • BVerwG, 19.09.1984 - 8 B 52.84

    Art und Maß der baulichen Nutzung - Wirtschaftliche Vorteile von gewerblich oder

  • VG Osnabrück, 03.05.2005 - 1 B 15/05

    Beitragssatzung; Einmaligkeit; Ersetzung; Rückwirkung; Selbständigkeit;

  • VGH Hessen, 22.08.1990 - 5 UE 766/86

    Weitergeltende Wirkung des § 146a Reichsabgabenordnung

  • BVerwG, 19.09.1984 - 8 B 54.84

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 25.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zahlung eines

  • VG Osnabrück, 12.04.2005 - 1 A 142/04

    Anbaustraße; Beitragspflicht; Beitragssatzung; Einmaligkeit; Entstehung;

  • BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 26.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zahlung eines

  • VG Osnabrück, 12.04.2005 - 1 A 184/04

    Straßenbaubeitragsrecht (Erneuerung und Verbesserung)

  • VG Magdeburg, 02.11.2011 - 2 A 299/09

    Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten; Erforderlichkeit der

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 213/91
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1981 - II 1611/79

    Zu den Anforderungen an die satzungsgemäßen Beitragsmaßstäbe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht