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   BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82   

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BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82 (https://dejure.org/1984,88)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1984 - 4 C 25.82 (https://dejure.org/1984,88)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - 4 C 25.82 (https://dejure.org/1984,88)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung - Baunutzungsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 360
  • NJW 1984, 1771
  • NVwZ 1984, 582 (Ls.)
  • DVBl 1984, 634
  • BauR 1984, 373
  • ZfBR 1984, 139
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Das trifft für den Wechsel vom Großhandel zum Einzelhandel zu; denn das Bebauungsrecht unterwirft, wie sich aus den Vorschriften der Baunutzungsverordnung über zulässige Nutzungen in den Baugebieten, insbesondere auch aus § 11 Abs. 3 BauNVO ergibt, Einzelhandel und Großhandel unterschiedlichen Regelungen (vgl. auch das heutige Urteil BVerwG 4 C 17.82 -).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der von der Klägerin für den Fall der Abweisung der Verpflichtungsklage gestellte Hilfsantrag, festzustellen, daß die Ablehnung der beantragten Nutzungsänderungsgenehmigung durch den Beklagten rechtswidrig war, ist in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zulässig (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 26 S. 23 ff.).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der Senat hat die nach Verkündung des Berufungsurteils infolge des Inkrafttretens des Bebauungsplans veränderte Rechtslage zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227; Urteil vom 18. Februar 1953 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 [24]).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der Senat hat im heutigen Urteil BVerwG 4 C 54.80 entschieden, daß gegen den Ausschluß derartiger Betriebe aus Gewerbegebieten verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der Senat hat die nach Verkündung des Berufungsurteils infolge des Inkrafttretens des Bebauungsplans veränderte Rechtslage zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227; Urteil vom 18. Februar 1953 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 [24]).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Das Vorhaben der Klägerin wäre deshalb nur dann zulässig gewesen, wenn es im Verhältnis zu seiner Umgebung weder bewältigungsbedürftige Spannungen ausgelöst, noch vorhandene Spannungen verstärkt hätte (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 63).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Daß allerdings - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - ein Planungsbedürfnis wegen weitreichender städtebaulicher Auswirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen Art kein einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb entgegenstehender öffentlicher Belang i.S. des § 34 Abs. 1 BBauG ist, hat der Senat im heutigen Urteil BVerwG 4 C 8.80 entschieden.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Das Gebot gerechter Abwägung ist nur verletzt, wenn abwägungserhebliche Belange gar nicht in die Abwägung eingestellt werden, wenn die Bedeutung von Belangen verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwGE 34, 301 [309]).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Träfe ihre Auffassung zu, so wäre die hierdurch eingetretene Rechtsänderung in dem Prozeß, der hier geführt wird, um einen Bauvorbescheid zu erstreiten, freilich auch vom Senat zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360, und vom 19. September 1989 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auch bei der Frage, ob sich eine Bebauung in die "Eigenart der näheren Umgebung einfügt", kann der beseitigte Altbestand als noch prägend berücksichtigt werden (im Anschluß an die Urteile des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87 und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Altbestand rechtlich fortwirkt, solange noch ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig ist (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVer 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]); das ist dahin zu erweitern, daß auch vor einem Verwaltungsstreitverfahren unternommene ernsthafte Versuche zur Wiederbebauung eines freigelegten Innenbereichsgrundstücks - das von seiner Größe her geeignet ist, sich zur "Außenbereichsinsel" im Innenbereich zu wandeln - dessen Rechtsqualität nicht untergehen lassen, jedenfalls dann nicht, wenn die Versuche letztlich an behördlichen Einwendungen gegen das Vorhaben scheitern und erst danach der Verwaltungsrechtsweg beschritten wird.

    Entsprechendes hat der Senat in dem bereits angeführten Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - (a.a.O.) für die fortdauernde prägende Wirkung eines Großhandelsbetriebes entschieden, der zum Zwecke der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes eingestellt worden war.

    Für die Bestimmung des Rahmens in bezug auf die Art der Nutzung ist jedenfalls die Einteilung von Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung heranzuziehen; sie konkretisiert insoweit allgemein anerkannte Grundsätze des Städtebaus (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - a.a.O. S. 368).

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