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   BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78   

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BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78 (https://dejure.org/1982,31)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 (https://dejure.org/1982,31)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1982 - 4 C 26.78 (https://dejure.org/1982,31)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Plangenehmigung; Verhältnis zur Planfeststellung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Gemeinde - Straßenbaulast - Gehweg - Ortsdurchfahrt - Planfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und Rechtswirkung der Entscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde über Unterbleiben einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung; Anfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 325
  • NJW 1982, 1546
  • NVwZ 1982, 436 (Ls.)
  • DVBl 1980, 996
  • DVBl 1982, 359
  • DÖV 1980, 516
  • DÖV 1982, 639
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Die Wirkung des Verbots besteht darin, daß der Träger der Straßenbaulast mit der Notwendigkeit belastet ist, durch die Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens und die Erwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses die einem geplanten Straßenbauvorhaben präventiv entgegenstehende Sperre im konkreten Fall durch eine öffentlich-rechtliche Zulassung zu beseitigen (Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 S. 98 [100]).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens in Bundesfernstraßengesetz nichts für die Annahme hergibt, das Gesetz habe den durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt (vgl. dazu näher Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 S. 98 [101 f.]).

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Insoweit gilt in bezug auf das hier zur Rede stehende Klagebegehren nichts anderes als für die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats wiederholt entschiedenen Fälle, in denen mit der Anfechtungsklage die (Teil-)Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage dessen Ergänzung (z.B. durch Schutzauflagen) begehrt wurde: Hier wie dort muß der Träger der Straßenbaulast, in dessen Aufgabenbereich durch die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird, durch eine notwendige Beiladung an diesem Rechtsstreit beteiligt werden, wenn seine Prozeßbeteiligung nicht bereits durch die Prozeßbeteiligung des Beklagten als des gemeinsamen Trägers sowohl der maßgeblichen Straßenbaubehörde als auch der die Straßenbaulast wahrnehmenden Behörde sichergestellt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [230 f.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [239 f.]; für Fälle der - hier vorliegenden - geteilten Straßenbaulast: Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Aus ihrem Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.]; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    In diesem Sinne hat bereits früher der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu der mit § 17 Abs. 2 FStrG weitgehend übereinstimmenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG - ausgesprochen, daß die - im Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes dafür zuständige - Genehmigungsbehörde mit ihrer Entscheidung, der Durchführung eines personenbeförderungsrechtlichen Planfeststellungsverfahrens bedürfe es wegen unwesentlicher Bedeutung der geplanten Maßnahme nicht, gleichzeitig auch eine Entscheidung darüber treffe, ob das Vorhaben in der den vorgelegten Plänen entsprechenden Weise ausgeführt werden dürfe (Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Insoweit gilt in bezug auf das hier zur Rede stehende Klagebegehren nichts anderes als für die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats wiederholt entschiedenen Fälle, in denen mit der Anfechtungsklage die (Teil-)Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage dessen Ergänzung (z.B. durch Schutzauflagen) begehrt wurde: Hier wie dort muß der Träger der Straßenbaulast, in dessen Aufgabenbereich durch die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird, durch eine notwendige Beiladung an diesem Rechtsstreit beteiligt werden, wenn seine Prozeßbeteiligung nicht bereits durch die Prozeßbeteiligung des Beklagten als des gemeinsamen Trägers sowohl der maßgeblichen Straßenbaubehörde als auch der die Straßenbaulast wahrnehmenden Behörde sichergestellt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [230 f.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [239 f.]; für Fälle der - hier vorliegenden - geteilten Straßenbaulast: Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Insoweit gilt in bezug auf das hier zur Rede stehende Klagebegehren nichts anderes als für die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats wiederholt entschiedenen Fälle, in denen mit der Anfechtungsklage die (Teil-)Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage dessen Ergänzung (z.B. durch Schutzauflagen) begehrt wurde: Hier wie dort muß der Träger der Straßenbaulast, in dessen Aufgabenbereich durch die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird, durch eine notwendige Beiladung an diesem Rechtsstreit beteiligt werden, wenn seine Prozeßbeteiligung nicht bereits durch die Prozeßbeteiligung des Beklagten als des gemeinsamen Trägers sowohl der maßgeblichen Straßenbaubehörde als auch der die Straßenbaulast wahrnehmenden Behörde sichergestellt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [230 f.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [239 f.]; für Fälle der - hier vorliegenden - geteilten Straßenbaulast: Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Eine derart nachträgliche Entscheidung ist ebensowenig wie eine nachträgliche Planfeststellung schon ihrer Nachträglichkeit willen geeignet, subjektive Rechte eines Planbetroffenen zu verletzen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 4 C 28.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 36 S. 126 [130]).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Ihrer gesetzlichen Regelung ist noch weniger als derjenigen für das Planfeststellungsverfahren zu entnehmen, daß einem vorhabenbetroffenen Dritten ein vom materiellen Recht unabhängiger eigener Anspruch auf Beteiligung an einem tatsächlich durchgeführten Verwaltungsverfahren bzw. auf Durchführung eines unterbliebenen, aber objektiv-rechtlich gebotenen Verwaltungsverfahrens eingeräumt werden soll (vgl. dazu auch Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - in DÖV 1981 S. 719 [720]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Aus ihrem Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.]; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Da die Beiladung im Revisionsverfahren im Hinblick auf § 142 VwGO nicht nachgeholt werden kann, muß die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ein Vorverfahren ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits Rechnung getragen ist oder der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. dazu u.a. Urteile vom 27. Februar 1963 - BVerwG 5 C 105.61 - BVerwGE 15, 306 = Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 2, vom 9. Juni 1967 - BVerwG 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 = Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 4, vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14, vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47, vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 und vom 4. August 1993 - BVerwG 11 C 15.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 16).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren für entbehrlich gehalten, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (vgl. Urteile vom 6. März 1959 - BVerwG 7 C 71.57 - und vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 7 C 95.57 - ; BVerwGE 15, 306 ; 18, 300 ; 27, 141 ) oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwGE 27, 181 ; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - , vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - ; BVerwGE 64, 325 ; 66, 39 )).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Vorverfahren entbehrlich ist, wenn sich der Beklagte in der Sache auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (BVerwGE 64, 325 ).
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