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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 26.81   

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https://dejure.org/1985,1151
BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 26.81 (https://dejure.org/1985,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1985 - 4 C 26.81 (https://dejure.org/1985,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1985 - 4 C 26.81 (https://dejure.org/1985,1151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff "Stellplätze und Garagen" als Sammelbegriff i.S.d. Bundesbaurecht ohne unterschiedliche Definition zwischen diesen Anlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Stellplätze und Garagen" i.S. des Bundesrechts als Sammelbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 120
  • DÖV 1986, 299
  • BauR 1986, 67
  • ZfBR 1985, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 26.81
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Anordnung, die Überdachung des Stellplatzes zu beseitigen, nur dann rechtmäßig ist, wenn die Anlage, die bauaufsichtlich nicht genehmigt worden ist, auch materiell baurechtswidrig ist (BVerwGE 3, 351; 5, 351).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 26.81
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Anordnung, die Überdachung des Stellplatzes zu beseitigen, nur dann rechtmäßig ist, wenn die Anlage, die bauaufsichtlich nicht genehmigt worden ist, auch materiell baurechtswidrig ist (BVerwGE 3, 351; 5, 351).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11

    Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als

    Rechtsgrundlage für den Plangeber, Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen auszuschließen, ist § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO (Urteile vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 4 C 6.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19 = juris Rn. 29 a.E. und vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 27 = juris Rn. 10 a.E.; ebenso Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, Stand September 2007, § 14 BauNVO Rn. 100).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88

    Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine

    § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 1 BauNVO gestatten der Gemeinde auch, im Bebauungsplan entweder nur Garagen oder nur Stellplätze - nach Maßgabe der dafür im Landesrecht enthaltenen Begriffsbestimmungen - zuzulassen (im Anschluß an Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 27).

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 26.81 - (Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 27 = BRS 44, Nr. 108) ausgeführt, daß aus der Sicht des Bundesrechts kein Interesse daran bestehe, zwischen Stellplätzen und Garagen im Hinblick auf die Nutzung des Grund und Bodens zu unterscheiden.

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 81.03

    Darf Bebauungsplan Flächen für Carports vorsehen?

    Es geht insoweit von der landesrechtlichen Begriffsbildung aus, ohne dass es ihm auf eine eigene begriffliche Abgrenzung zwischen Stellplätzen einerseits und Garagen andererseits ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 BVerwG 4 C 26.81 NVwZ 1986, 120; Beschluss vom 31. August 1989 BVerwG 4 B 161.88 BRS 49 Nr. 16).

    Die Gemeinde ist aus bundesrechtlicher Sicht frei, in einem Bebauungsplan an diese landesrechtlichen Definitionen anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - 7 A 1157/02

    Carport als Festsetzung im Bebauungsplan

    BVerwG, Urteil vom 4.10.1985 - 4 C 26.81 -, BRS 44 Nr. 108; Beschluss vom 31.8.1989 - 4 B 161.88 -, BRS 49 Nr. 16.
  • BVerwG, 28.01.1992 - 4 B 21.92

    Vorhandensein privatnütziger Stellplätze als Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 4

    Der Ortsgesetzgeber wird insbesondere durch das Bundesrecht nicht gehindert, für Stellplätze mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 26.81 - NVwZ 1986, 120).
  • VG Neustadt, 20.05.2010 - 4 K 217/10

    Baurecht; Errichtung von Garagen; Ermächtigung des Ortsgesetzgebers

    Der Ortsgesetzgeber wird damit ermächtigt, für Stellplätze und Garagen mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen (vgl. BVerwG, NVwZ 1986, 120).
  • VG Augsburg, 15.07.2015 - Au 4 K 14.1698

    Carport

    Dem Ortsgesetzgeber war es von jeher möglich, für Stellplätze (auch für überdachte Stellplätze) oder für Garagen (auch für offene Garagen) mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.1985 - 4 C 26/81 - BauR 1986, 67 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 130.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Das Berufungsurteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 351; 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56]; Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 26.81 - BauR 1986, 67 = BRS Bd. 44 Nr. 108) ab.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 26.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,13572
BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 26.81 (https://dejure.org/1984,13572)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1984 - 4 C 26.81 (https://dejure.org/1984,13572)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 4 C 26.81 (https://dejure.org/1984,13572)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesautobahn - Einstufung einer Straße - Anliegerrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 26.82

    Beeinträchtigung der Anliegerrechte bei Einstufung einer Straße als

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 26.81
    Weitere Verfahren: 4 C 27/82, 4 C 28/82, 4 C 29/82, 4 C 30/82, 4 C 31/82, 4 C 32/82, 4 C 33/82, 4 C 34/82, 4 C 35/82.
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