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   BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15   

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https://dejure.org/2016,25309
BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15 (https://dejure.org/2016,25309)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2016 - 4 C 3.15 (https://dejure.org/2016,25309)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2016 - 4 C 3.15 (https://dejure.org/2016,25309)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5; VwGO § 144 Abs. 6
    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung; Bestandsschutz; Formelle Rechtmäßigkeit; Wohnsiedlungsgenehmigung; Bindungswirkung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5
    Außenbereich; Bestandsschutz; Bindungswirkung; Einvernehmen; Formelle Rechtmäßigkeit; Gemeinde; Wohngebäude; Wohnsiedlungsgenehmigung; Zulässigerweise Errichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 4 S 1 Nr 5 Buchst a BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, § 36 Abs 2 S 1 BauGB, § 4 Abs 1 WoSdlG
    Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes für die Anwendung von Bestandsschutzvorschriften

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB
    Bauplanungsrecht: Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude und Bestandsschutz | Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude; Bestandsschutz; Wohnsiedlungsgenehmigung; Bindungswirkung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB
    Bauplanungsrecht: Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude und Bestandsschutz | Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude; Bestandsschutz; Wohnsiedlungsgenehmigung; Bindungswirkung

  • doev.de PDF

    Wohngebäude im Außenbereich; Bestandsschutz; gemeindliches Einvernehmen

  • rewis.io

    Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5
    Voraussetzung eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes für die Anwendung von Bestandsschutzvorschriften

  • datenbank.nwb.de

    Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Um- und Anbauarbeiten an im Außenbereich unzulässigem Gebäude!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Privilegierung der Erweiterung eines Wohngebäudes

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB
    Bauplanungsrecht: Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude und Bestandsschutz | Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude; Bestandsschutz; Wohnsiedlungsgenehmigung; Bindungswirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 155, 390
  • NVwZ 2016, 1477
  • DÖV 2016, 961
  • BauR 2016, 1969
  • BauR 2017, 85
  • ZfBR 2016, 787
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Die gegenteilige Auffassung (BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ) gibt der Senat auf.

    bb) Der Verwaltungsgerichtshof hat unter Berufung auf das Senatsurteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - (BVerwGE 107, 264 ) angenommen, dem Beigeladenen komme selbst bei einer - unterstellten - Wohnnutzung seit dem Jahr 1959 § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht zugute, weil das Gebäude auch dann nicht als Wohngebäude zulässigerweise errichtet sei.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Gebäude zulässigerweise errichtet, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302 S. 39; Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ; Beschlüsse vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - BRS 71 Nr. 113 Rn. 3 und vom 16. Januar 2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 Rn. 5; der Sache nach bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - (BVerwGE 107, 264 ) veranlasst gesehen, einschränkend hierzu solchen Vorhaben Bestandsschutz von vornherein zu versagen, deren ursprüngliche Errichtung nicht an den bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war.

    Findet eine bauaufsichtliche Kontrolle nicht statt, trägt der Bauherr für die Beachtung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften zwar selbst die Verantwortung (insoweit zutreffend BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ), dies gilt aber unabhängig davon, ob das bundesrechtliche Bauplanungsrecht Anforderungen an ein Vorhaben stellt.

    Die nach dem unstreitigen Akteninhalt erteilte Wohnsiedlungsgenehmigung des Landratsamts Landsberg/Lech vom 8. Januar 1952 nach § 4 WSG bejahte die bebauungsrechtliche Zulässigkeit einer Wohnnutzung vergleichbar einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ).

  • BVerwG, 16.01.2014 - 4 B 32.13

    Zur Wirkung der Baugenehmigung bei Wohngebäuden im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Mit Beschluss vom 16. Januar 2014 - 4 B 32.13 - (ZfBR 2014, 375) hat der erkennende Senat dieses Urteil aufgehoben und die Sache wegen eines Verfahrensfehlers an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Diese Sichtweise entspricht dem gesetzgeberischen Ziel, die Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 Rn. 5).

    Der zurückverweisende Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - 4 B 32.13 - (ZfBR 2014, 375 Rn. 18 ff.) stützte sich auf einen Verfahrensfehler, nämlich das Unterlassen einer sich nach Maßgabe der materiellen Rechtsauffassung der Vorinstanz aufdrängenden Aufklärung.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Gebäude zulässigerweise errichtet, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302 S. 39; Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ; Beschlüsse vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - BRS 71 Nr. 113 Rn. 3 und vom 16. Januar 2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 Rn. 5; der Sache nach bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13

    Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Eine Baugenehmigung konnte daher nicht aus Gründen abgelehnt werden, die Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren waren (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - 1 C 93.54 - BVerwGE 3, 351 ), vielmehr entfaltet die Wohnsiedlungsgenehmigung Bindungswirkung hinsichtlich der von ihr geprüften baurechtlichen Ansprüche (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 4 B 10.13 - BRS 81 Nr. 154 Rn. 6).

    Aufgehoben oder gelockert wird diese Wirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung dann, wenn eine Änderung der Bauabsichten nach Art und Umfang die für das Wohnsiedlungsgesetz erheblichen siedlungspolitischen oder bodenrechtlichen Interessen wesentlich berührt (BVerwG, Urteil vom 4. März 1960 - 1 C 43.59 - BVerwGE 10, 202 und Beschluss vom 1. Juli 2013 - 4 B 10.13 - BRS 81 Nr. 154 Rn. 6.).

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Eine Baugenehmigung konnte daher nicht aus Gründen abgelehnt werden, die Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren waren (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - 1 C 93.54 - BVerwGE 3, 351 ), vielmehr entfaltet die Wohnsiedlungsgenehmigung Bindungswirkung hinsichtlich der von ihr geprüften baurechtlichen Ansprüche (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 4 B 10.13 - BRS 81 Nr. 154 Rn. 6).

    Soweit der 1. Senat in einem Urteil vom 28. Juni 1956 - 1 C 93.54 - (BVerwGE 3, 351 ) die bindende Wirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung bereits dann verneint hat, wenn diese unter Verletzung des objektiven Rechts erteilt wurde, hält der - nunmehr ausschließlich zuständige - erkennende Senat hieran im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen, der Bestandskraft fähigen Genehmigung nicht fest.

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Ferner prüft das Revisionsgericht, ob sich das Tatsachengericht durch eine fehlerhafte Vorstellung des Bundesrechts den Blick für eine zutreffende Auslegung verstellt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 74).

    Diese Feststellung kann der Senat mangels einer Auslegung des Bescheides durch die Vorinstanz selbst treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und Beschluss vom 6. April 2004 - 4 B 2.04 - Buchholz 310 § 137 Abs. 2 VwGO Nr. 12 S. 4).

  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97

    Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Die Vorschrift gilt auch für Zurückverweisungen nach § 133 Abs. 6 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 1997 - 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65 S. 8 und vom 3. November 2011 - 2 B 1.11 - juris Rn. 7).

    Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO erfasst indes nur die entscheidungstragende Rechtsauffassung des Revisionsgerichts einschließlich der davon mitumfassten logischen Voraussetzungen (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68 S. 66 und Beschluss vom 21. August 1997 - 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65 S. 8).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Denn ein Verwaltungsakt, der nicht selbst Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung ist, entfaltet, soweit er nicht aufgehoben ist, mit der in ihm verbindlich mit Wirkung nach außen getroffenen Regelung Bindungswirkung auch gegenüber anderen Behörden und Gerichten (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351 ).
  • BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 147.87

    Voraussetzungen des Bestandsschutzes im Baurecht - Bestandsschutz für die Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Es bedarf der tatrichterlichen Klärung, ob im Jahr 1959 das bestehende Gebäude zum Wohngebäude umgenutzt worden ist und die Wohnnutzung nicht wieder aufgegeben worden ist und damit als Bestandsnutzung weiterhin von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB geschützt wäre (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1987 - 4 B 147.87 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 44 S. 1).
  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Bejahendenfalls könnte dem Vorhaben weder der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB noch ein gegebenenfalls bestehender Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2011 - 4 C 9.10 - BVerwGE 139, 21 Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15
    Denn ein Verwaltungsakt, der nicht selbst Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung ist, entfaltet, soweit er nicht aufgehoben ist, mit der in ihm verbindlich mit Wirkung nach außen getroffenen Regelung Bindungswirkung auch gegenüber anderen Behörden und Gerichten (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351 ).
  • BVerwG, 06.04.2004 - 4 B 2.04

    Voraussetzungen der Divergenzrüge; Anforderungen an die Darlegung der

  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 CN 1.14

    Flurbereinigungsplan; Gemeindesatzung; Änderungssatzung; Zustimmung der

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

  • BVerwG, 13.09.1988 - 4 B 155.88

    Außenbereichsvorhaben; Erweiterung und Funktionsänderung eines Wochenendhauses;

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das im Widerspruch zu materiellem

  • BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11

    Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Nach den vom Kläger zitierten Urteilen des 4. und 7. Senats des BVerwG (Urteile vom 3.8.2016 - 4 C 3/15 - Juris RdNr 21 und Urteil vom 22.10.2015 - 7 C 15/13 - Juris RdNr 33; s auch Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 35/13 - Juris RdNr 74) ist der tatrichterlich ermittelte Erklärungsinhalt als Tatsachenfeststellung nach § 137 Abs. 2 VwGO bindend, wenn das Tatsachengericht den Regelungsgehalt eines Verwaltungsaktes nach den zu §§ 133, 157 BGB entwickelten Regeln ermittelt hat.
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879

    Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage

    Auf die erneute Revision des Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. August 2016 (4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390) das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 2015 aufgehoben und die Sache an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Die Vorschrift ermöglicht hingegen weder eine Funktionsänderung von einem Wochenendhaus in ein zu Dauerwohnzwecken genutztes Wohngebäude noch war mit ihr beabsichtigt, die angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Ferienhauses zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390; B.v. 13.9.1988 a.a.O.).

    Zulässigerweise errichtet ist ein Gebäude, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390 Rn. 18 m.w.N.).

    Es ist zusätzlich nicht erforderlich, dass das Vorhaben ursprünglich an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

    Der Wohnsiedlungsbescheid entfaltete auch noch 1959 Bindungswirkung (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390).

    Die Dauerwohnnutzung ist nur dann als Bestandsnutzung von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB geschützt, wenn sie nicht wieder aufgegeben wurde (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390 Rn. 31).

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R

    Anerkennung der Berufskrankheit nach Nr. 4115 BKV - Lungenfibrose durch extreme

    Ob dies ausnahmslos gilt (BSG Urteile vom 4.12.2014 - B 5 RE 4/14 R - juris RdNr 12; vom 20.12.2012 - B 10 LW 1/12 R - SozR 4-5860 § 15 Nr. 1 RdNr 23 und vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - juris RdNr 13; BVerwG Urteile vom 25.8.2009 - 1 C 30/08 - BVerwGE 134, 335 RdNr 18 und vom 3.11.1998 - 9 C 51/97 - juris RdNr 12; BFH Urteile vom 18.11.2015 - XI R 32/14 - juris RdNr 35 und vom 11.11.2014 - VIII R 37/11 - juris RdNr 30) oder die Auslegung des angefochtenen Verwaltungsakts einem Rügevorbehalt (in diese Richtung: BSG Urteil vom 3.7.2020 - B 8 SO 5/19 R - SozR 4-1200 § 44 Nr. 10 - juris RdNr 15; BVerwG Urteile vom 3.8.2016 - 4 C 3/15 - juris RdNr 21 und vom 22.10.2015 - 7 C 15/13 - juris RdNr 33) oder anderen Zugriffsbeschränkungen ausgesetzt sein kann (Kraft in Eyermann, VwGO, 15. Aufl 2019, § 137 RdNr 54) , kann hier offenbleiben.
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