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   BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74   

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BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74 (https://dejure.org/1977,78)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1977 - IV C 3.74 (https://dejure.org/1977,78)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1977 - IV C 3.74 (https://dejure.org/1977,78)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 226
  • NJW 1978, 1278 (Ls.)
  • MDR 1977, 1044
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    Mit Rücksicht auf die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen durch die Länder führt dies jedoch nicht zur notwendigen Beiladung des baulastpflichtigen Bundes (Modifizierung von BVerwG IV C 38.74).

    In seinem Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 21) hat der erkennende Senat entschieden, daß zu Verpflichtungsklagen, mit denen die Verurteilung der Planfeststellungsbehörde zur Erteilung einer Schutzauflage nach § 17 Abs. 4 FStrG zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast durchgesetzt werden soll, der Bund notwendig beizuladen sei, wenn ihm (und nicht etwa gemäß § 5 Abs. 2 und 2 a FStrG einer Gemeinde) die Straßenbaulast obliege.

    Der Anspruch auf Anordnung einer "für das öffentliche Wohl" notwendigen Schutzanlage kann allerdings, wie der erkennende Senat mehrfach, zuletzt in seinem bereits angeführten Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - grundsätzlich entschieden hat, unter bestimmten Voraussetzungen von dem Träger des betroffenen öffentlichen Interesses der Planfeststellungsbehörde gegenüber geltend gemacht werden.

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    § 58 Abs. 1 VwGO verlangt eine schriftliche Belehrung nur "über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist" (vgl. im einzelnen Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG IV C 74.74 - in Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 31).

    Richtig ist vielmehr, daß der Klägerin aus der demnach in Wahrheit eingetretenen Versäumung der Berufungsfrist keine Nachteile entstehen durften, weil sie sich an den Fristenlauf gehalten hat, den ihr das Verwaltungsgericht in einer zweiten Rechtsmittelbelehrung - unrichtig - angegeben hat; insoweit hätte der Klägerin vielmehr bei zutreffender Sachbehandlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der von ihr ohne Verschulden versäumten Berufungsfrist gewährt werden müssen (vgl. dazu das angeführte Urteil vom 27. Februar 1976, a.a.O. S. 9/10).

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    Einen anderen anspruchsbewehrten öffentlichen Belang hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178 [188]) in der öffentlichen Trinkwasserversorgung gesehen und dort zur Verfolgung dieses öffentlichen Belanges das "Unternehmen der Trinkwasserversorgung" als befugt anerkannt.

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die zweite Alternative des § 17 Abs. 4 FStrG dem Eigentümer benachbarter Grundstücke einen Anspruch auf die Errichtung und die Unterhaltung von Schutzanlagen gewährt, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178) näher Stellung genommen.

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    Aus entsprechenden Erwägungen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) entschieden, daß dem Träger der Straßenbaulast grundsätzlich auch nicht die Anlage und die Unterhaltung von Weidezäunen zum Schütze benachbarter Weidegrundstücke auferlegt werden können.
  • BVerwG, 01.07.1960 - VIII C 94.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    Daraus hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter anderem geschlossen, daß die Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf den gemäß § 67 Abs. 1 VwGO vor dem Bundesverwaltungsgericht geltenden Vertretungszwang zu enthalten brauche (vgl. z.B. Beschluß vom 1. Juli 1960 - BVerwG VIII C 94.60 - in Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 2. April 1964 - BVerwG III CB 23.64 - in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    Die erwähnte Vorschrift des Bundesfernstraßengesetzes ist hier noch in ihrer Fassung vom 6. August 1961 (BGBl. I S. 1741) anzuwenden, weil mit der Verpflichtungsklage die Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses begehrt wird, der schon vor dem Inkrafttreten des zweiten Fernstraßenänderungsgesetzes vom 4. Juli 1974 (BGBl. I S. 1401) erlassen worden ist (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    In diesem Rahmen nimmt sie durch ihre Straßenverkehrs- und ihre Jagdbehörde zwar die ihr insoweit übertragenen Zuständigkeiten wahr; sie vertritt dabei aber weder eigene Rechte noch eigene Belange (vgl. Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [267]).
  • BVerwG, 02.04.1964 - III CB 23.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
    Daraus hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter anderem geschlossen, daß die Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf den gemäß § 67 Abs. 1 VwGO vor dem Bundesverwaltungsgericht geltenden Vertretungszwang zu enthalten brauche (vgl. z.B. Beschluß vom 1. Juli 1960 - BVerwG VIII C 94.60 - in Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 2. April 1964 - BVerwG III CB 23.64 - in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Vielmehr wirkt sich eine vorhandene Lärmbelastung gegenüber neu hinzutretenden Emissionen in der Regel schutzmindernd aus (zum inhaltsgleichen § 17 Abs. 4 FStrG a.F. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - BVerwGE 52, 226 <236<).

    Der Gesetzgeber hat mit dieser Vorschrift geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Gefahren bzw. Nachteile, die von dem Flughafen auf seine Umgebung ausgehen können und insofern im Flughafenbetrieb ihre Ursache haben, speziell dem Vorhabenträger mit der Folge zuzurechnen sind, daß er zu ihrer Abwendung oder doch zu ihrer Verminderung verpflichtet werden kann (vgl. zum inhaltsgleichen § 17 Abs. 4 FStrG a.F. Urteil des Senats vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ).

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Diese haben - für den Bereich des Planfeststellungsverfahrens bei Bundesfernstraßen - entschieden, daß Wildschutzzäune ebenso wie Weidezäune grundsätzlich nicht zu den Maßnahmen zählen, die von dem Straßenbaulastträger oder dem Verkehrssicherungspflichtigen verlangt werden können (BVerwG VkBl 1977, 578, 579; Hess VGH VkBl 1973, 851; VG Frankfurt VkBl 1972, 156; siehe auch die Rechtsprechung zu Weidezäunen: BGH Urt. vom 20. Juni 1963, 307 = VRS 35, 467; EJS 111, 53; teilweise abweichend jetzt: BVerwG DVBl 1985, 900, 902; a. A. (zum Weidezaun) OVG Lüneburg DVBl 1966, 411, 414 f. = Vorinstanz zu BVerwG DVBl 1969, 307 [BVerwG 01.07.1968 - IV C 9/66]).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Mit Ausnahme der vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.7.2010 - 2 K 192/08 - rechtskräftig erkannten Mängel ist die Abwägung auch hinsichtlich der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Eigenwasserversorgung einzelner Bürger wie auch kommunaler Einrichtungen und Gebäude auf der Gemarkung der Klägerin und in der Gemeinde Kappel-Grafenhausen fehlerfrei (zur Rügebefugnis der Klägerin als Trägerin der öffentlichen Trinkwasserversorgung vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.6.1977 - 1 BvR 108/73 - NJW 1977, 1960; BVerwG, Urt. v. 12.8.1999 - 4 C 3.98 - NVwZ 2000, 675; Beschl. v. 27.1.1988 - 4 B 12.88 - ZfW 1988, 408; Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40; Urt. v. 15.4.1977 - 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226).
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